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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: SarahE am 23. Januar 2012, 13:52:39

Titel: Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: SarahE am 23. Januar 2012, 13:52:39
Hallo zusammen,

meine Frage ist ob es gemeldet werden muss wenn ich vor Dienstantritt in die Bundeswehr mein bestehendes Arbeitsverhältnis mit meinem jetzigen Arbeitgeber Kündige bez. mich Kündigen lasse oder ist das schnuppe für die Bundeswehr...

Habt ihr ne Ahnung wie das gehandhabt wird???

Großes Dankeschön schon mal im voraus  :)
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: BulleMölders am 23. Januar 2012, 15:08:40
Die Bundeswehr interessieren nur Sachen, die Einfluss auf die Einstellung oder die Dienstzeit haben könnten.
Und das hat ein Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vor der Einstellung ja nicht.

Aber Anderseits, Schaden kann es auch nichts und man kann schon mal für die Spätere Dienstzeit üben.

Denn wie heißt es so schön: "Melden macht frei und Belastet den Vorgesetzten.
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: F_K am 23. Januar 2012, 15:11:53
Zitatmein bestehendes Arbeitsverhältnis mit meinem jetzigen Arbeitgeber Kündige bez. mich Kündigen lasse

Der Bw ist dies egal, DIR sollte es aber nicht egal sein (AL Versicherung - Nichtbestehen der Probezeit usw.).

Also manchmal ...
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: SarahE am 23. Januar 2012, 15:23:22
Naja ich fange am 2.4. an da wo ich jetzt arbeite hab ich meine ausbildung gemacht und nur als übergang bis zur bw nochmal angefangen weil ich ja in vornehrein nicht wissen konnte wann es bei der bw los geht... das es allerdings doch so flot ging hätte ich nicht gedacht und hätte mir das gespart

deswegen bin ich am überlegen ob ich jetzt schon dort aufhöre um noch bissel mehr zeit zu haben mit trainiren etc da ich eh nicht vor hatte dort auch wenn ich die probezeit nicht bestehen sollte (was ich generel nicht hoffe) weiter zu arbeiten...
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: F_K am 23. Januar 2012, 15:35:06
Auch wenn kostenloser Rat nicht geschätzt wird:

- Eine eigene Kündigung zieht Sperrzeiten in der AL Versicherung nach sich,
- macht sich schlecht im Lebenslauf
- insbesondere im Fall dass etwas schief läuft.

Daher erscheint mir dass eine sehr schlechte Entscheidung.
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: SarahE am 23. Januar 2012, 15:38:44
Naja ich hatte auch nicht vorgehabt einfach so zu Kündigen sondern eher mit dem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag oder das er mich Kündigt auszuhandeln... wenn ich einfach so Kündigen würde würde mir ja schließlich kein Arbeitslosengeld zustehen auch wenns nur paar Kröten sind...
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: F_K am 23. Januar 2012, 15:42:38
... Du willst es nicht verstehen, oder?

Wenn Du das Arbeitsverhältnis jetzt beendest (wie auch immer) und die Bw Dir auch "nicht gefällt" oder die Bw erkennt, "wie clever Du bist", dann stehst Du auf der Straße ... vermutlich einige Monate.

Deshalb eben nicht kündigen - dann "fällst" Du in Dein Arbeitsverhältnis zurück - und kannst dann in Ruhe nach einem neuen Arbeitsplatz schauen ...
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: LukeSkyguy am 23. Januar 2012, 18:01:56
Ich glaube sie weiss ganz genau was Sie meinen.

Da in einer Frage von mir damals auch die Diskussion begann bezüglich Vor- und Nachteile einer Arbeitslosmeldung, habe ich mich persönlich bei der Agentur für Arbeit erkundigt. Es ist so, eine Sperrzeit tritt ein, so wörtlich "wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben, dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt und für Ihr Verhalten keinen wichtigen Grund haben". Wenn die Gute Kündigt um zum Bund zu gehen, hatte bzw. hat sie einen Grund für diese Kündigung,
Wenn die Bundeswehr wie Sie sagen "erkennt wie clever sie ist", wird das auch einen Grund haben (Wobei das dann nicht wirklich problematisch ist wg. ALG) Also liegt es an der Agentur für Arbeit ob diese sagt: " Gute Frau Sie haben ohne Grund gekündigt , beim Bund sind sie auch geflogen...Schade, schönen Tag noch!" oder Ob nach einer Lösung gefunden wird ob ihr nicht mindestens ein kleiner Teil an Leistungen zusteht. Steht sogar so auf der Seite der AfA.
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: mailman am 23. Januar 2012, 18:09:24
Während einer Sperrzeit kann man ALG 2 beantragen erhält allerdings nur 70 oder 75% der Leistungen.

Es kommt drauf an wann der Dienst beginnt. Wenn er erst in 6 Monaten beginnt, liegt sie in der Zeit dem Staat auf der Tasche und die Agentur wird natürlihc trotzdem das Interesse zu haben zu vermitteln, REchte und Pflichten eben.
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: Paramedic am 23. Januar 2012, 18:18:43
Und der deutsche Staat lässt niemand verhungern, selbst bei vollem Strafumfang (Nichterscheinen bei Terminen etc.) steht einem immernoch die Grundversorgung über Lebensmittelgutscheine etc. zur Verfügung :)
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: mailman am 23. Januar 2012, 18:19:44
Sofern Anspruch auf ALG 2 besteht..

Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: Bleimaik am 23. Januar 2012, 18:31:32
Merkblatt - Für den Arbeitgeber (die Beschäftigungsbehörde) Einberufung für Bewerber in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit zur Eignungsübung

Punkt. 2 Sicherung des Arbeitsplatzes

Nach dem Eignungsübungsgestzt vom 26.01.1956 wird das Arbeitsverhältnis durch die Einberufung des Bewerbers gelöst. Der Arbeitnehmer hat für dieses Zeit keinen Anspruch auf Arbeitsentgeld. Eine Werkswohnung, soweit vorhanden, bleibt aber dennoch weiterhin bestehen.  Das Arbeitsverhältnis darf während der Eignungsübung nicht gekündigt werden. (...)

So steht es in meinem Schreiben von der BW.

(auf deutsch - die BW hält deinen Arbeitsplatz solange die EÜ läuft warm)
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: Tommie am 23. Januar 2012, 18:42:26
Zitat von: Bleimaik am 23. Januar 2012, 18:31:32(auf deutsch - die BW hält deinen Arbeitsplatz solange die EÜ läuft warm)

Und genau das heisst es NICHT! Das heisst im Klartext, dass ein Gesetz den Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz so lange warm zu halten! Das mag nur ein kleiner Unterschied sein im Auge des Betrachters, aber es ist ein bedutender ;) !
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: KlausP am 23. Januar 2012, 18:46:58
ZitatNach dem Eignungsübungsgestzt vom 26.01.1956 wird das Arbeitsverhältnis durch die Einberufung des Bewerbers gelöst.

Fehlt da nicht ein "nicht"?
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: Bleimaik am 23. Januar 2012, 18:57:18
Das Arbeitsverhältnis wird gelöst aber nicht beendet. Und doch, es heißt das wenn ich die EÜ verkacke, keinen bock mehr auf BW habe oder mir mein Bein breche und ausgemustert werde, wieder zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren kann und er mich wieder einstellen muss!! Aber er dann aus irgendeinem anderen Grund natürlich wieder, wie sonst auch immer die Möglichkeit hat mich zu kündigen. Aber per Gesetz darf mich mein Arbeitgeber während oder noch zum Zeitpunkt wo ich ihm verklicker das ich zur BW gehe, was im übrigen min. 28 tage vorher passieren, sollte nicht kündigen.

Und ja es liegt im Auge des Betrachters. Aber ob nun die BW oder das Gesetz die Arbeitgeber dazu verpflichtet oder nicht ist mir so Schnitzel, Hauptsache im Falle eines Falle bricht mir mein Arbeitgeber nicht weg.
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: KlausP am 23. Januar 2012, 19:02:47
Wenn ein Arbeitsverhältnis gelöst wird, wird es auch beendet. Im Gesetzestext des Eignungsübungsgesetzes steht:

Zitat§ 1 Arbeitsverhältnis bei Einberufung

(1) Wird ein Arbeitnehmer auf Grund freiwilliger Verpflichtung zu einer Übung zur Auswahl von freiwilligen Soldaten (Eignungsübung) einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während der Eignungsübung bis zur Dauer von vier Monaten. Der Beginn der Eignungsübung ist dem Einzuberufenden und seinem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Übungsbeginn mitzuteilen; die Frist kann mit Zustimmung des Einzuberufenden und seines Arbeitgebers verkürzt werden.

Lösen und Ruhen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Edit: Quelle vergessen: http://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: ulli76 am 23. Januar 2012, 19:03:17
Dafür darf man aber eben das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: Bleimaik am 23. Januar 2012, 19:08:53
Freunde...ich habe mich mit meinem Einplaner darüber informiert beziehungsweise hat er es mir gesagt und so steht es auch in meinem Schreiben. Das Arbeitsverhältnis wird gelöst! Also ich bekomme keine kohle mehr...aber bin sozusagen im Mutterschaftsurlaub wenn man so will...weil dort wird es auch so gemacht. Es ist eine Absicherung das man seinen Arbeitsplatz wieder hat wenn es mit der BW nicht klappt. Ganz einfach. Ich weis nicht wo ihr die Probleme hernehmt.^^ Im übrigen ist es mit der AGA und dem Arbeitgeber genauso. :)
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: Bleimaik am 23. Januar 2012, 19:10:21
Mutterschaftsurlaub war glaube nicht richtig^^
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: Tommie am 23. Januar 2012, 19:13:40
Bleimaik, sind Sie einwenig begriffstutzig ;) ?

Was der Einplaner sagt, ist vollkommen LATTE !!! Was wirklich zählt ist nur, was im Gesetz steht, und das wurde oben bereits korrekt zitiert!

Was sollten Sie daraus lernen ;) ? Einplaner sind keine Juristen und auf den "rechtlichen Ratschlag" eines Einplaners sollten Sie nichts geben!
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: Bleimaik am 23. Januar 2012, 19:26:25
ich würde vorschlagen das wir erstmal  beim Kameradschaftlichen DU bleiben. So... Ich habe das schreiben vor mir liegen...gib mir deine Faxnummer und ich sende es dir zu. Lösen heißt lösen und nicht kündigen....weil sonst die BW geschrieben hätte "Bitte Arbeitsverhältnis beenden/kündigen damit Sie Ihren Dienst bei Einheit XY zum rechtzeitigen Termin wahrnehmen können." Ich bin ab 2.7.2012 SAZ in Koblenz und werde ca. einen Monat vorher mein AG dieses Schreiben vorlegen. Dieser muss sich dann nämlich mit der BW in Verbindung setzen und die Versicherungstechnischen Sachen klären und auch Urlaubsanspruch und so weiter. Es geht darum das ich weiterhin meinen Platz sicher habe bei meinem alten AG, bis die 4 Monate EÜ vorbei sind und ich nun endgültig als SAZ ernannt werde. Nur darum gehts. Ist das denn so schwer zu verstehen? Wenn dem nicht so wäre, würde ja das Schreiben sinnlos sein. Weil dann kann ich ja 4 Wochen vorher kündigen und spaziere dann lustig zu meiner Kaserne wo mein Dienst beginnt.
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: KlausP am 23. Januar 2012, 19:46:56
Mal eine Verständnisfrage: Mit welchem Dienstgrad werden Sie eingestellt?
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: ulli76 am 23. Januar 2012, 19:50:38
Es ist ja nicht verboten, vorher zu kündigen- es ist nur nicht ratsam.
Wenn man kündigt ist der Arbeitsplatz erstmal futsch.

Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: F_K am 23. Januar 2012, 20:47:59
Ein ruhendes (gelöstes) Arbeitsverhältnis ruht eben, und ist nicht gekündigt.

Wer aber vorher kündigt oder gekündigt wird, kann sich nicht aufs Arbeitsplatzschutzgesetz oder Eignungsübungsgesetz berufen - denn der Arbeitsvertrag ist ja vorher BEENDET.

.. und natürlich, wer VORHER kündigt und ALG1 haben will, wird wohl eines besseren belehrt werden.
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: Bleimaik am 23. Januar 2012, 21:39:39
Wenn wir doch beim Sie bleiben verstehe ich das. Ich bin ja hier im Gegensatz zu anderen Kameraden noch ein blutjunger Frischling. :)

Ja wer kündigt ist bisl naja "dumm" weil dann 3 Monate Sperrzeit eintreten. Auch ein Gegenseitiges Einvernehmen hat eine 3 monatige Sperre zu Folge. Es geht nur wenn man GEkündigt wird. Leider... Aber wer ist schon gern AL.......

(achso und wegen der frage, als stuffz...)
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: ulli76 am 23. Januar 2012, 21:43:11
Das mit dem Duzen und Siezen darf hier jeder halten wie er möchte.
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: SarahE am 23. Januar 2012, 22:47:13
Och Leute hätte ich gewusst das meine frage danach ob es die bundeswehr interessiert oder nicht so ein riesen wind drum gemacht wird dann hätte ich das hier sein lassen... was die vor und nachteile einer kündigung sind sind mir bekannt und mir gehts nich darum zu kündigen (wie gesagt wohl eher kündigen lassen bzw aufhebungsvertag) wenn überhaupt...

bleibt mal alle ganz locker...

um das ganze hier mal ein wenig verständlicher zu machen was meine bewegründe sind warum ich dieses arbeitsverhältniss nicht weiterführen will liegt einfach darin das es mir schon seit meiner ausbildung dort kein bisschen gefällt...

warum es mir dort nicht gefällt kann ich euch hier leider nicht posten das geht wieder unter die schweigepflicht...

ich hab dort nach meiner ausbildung eigentlich nur wieder angefangen weil ich mich von einem arbeitskolegen hab überreden lassen so lange dort wieder anzufangen bis ich zum bund gehe

meinem arbeitgeber war es mit dem bund auch von vorneherein bekannt ich arbeite auch nur auf 20 stunden basis dort und ich habe nicht vor dort jemals wieder anzufangen auch wenn es mit dem bund nicht klappen sollte...

und außerdem will ich wenn dann nur max 2 wochen bevor es zum bund geht frei haben was mir mein arbeitgeber so aber nunmal nicht geben kann da ich nicht genügent urlaubstage habe etc... und bitte fangt jetzt nicht damit an ich könnte mich krankschreiben lassen oder sowas das geht leider auch nicht ausführlicher kann ich leider nicht werden...

wäre sicher einfacher es zu verstehen wenn ich euch das bis ins kleinste datail erklären könnte geht aber auf grund der schweigepflicht nicht... also nehmt es einfach so hin mir ging es nur darum ob es die bundeswehr interessiert oder nicht...

vieleicht finde ich auch noch ne andere lösung mit meinem arbeitgeber aber das is ja hier erstmal total relativ egal
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: ulli76 am 23. Januar 2012, 22:50:39
Die Bundeswehr interessiert es herzlich wenig, ob du vorher deine Stelle kündigst oder nicht.
Wenn aber nach einem lückenlosen Lebenslauf gefragt wird, musst du Zeiten ohne Beschäftigung halt angeben.
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: Bleimaik am 23. Januar 2012, 22:55:41
dann sprech mit deim arbeitgeber ob er dich kündigt mit du anspruch auf alg 1 hast. aber das ist dann hier der falsche thread dafür. Fakt ist die bundesehr muss min. 1 monat vorher wissen was phase ist mit dir und deinem berufsleben. also im falle dann das schreiben von der BW dem arbeitsamt geben, damit die sich dann mit der BW in verbindung setzen.
Titel: Antw:Arbeitsverhältnis vor Dienstantritt gekündigt/kündigen
Beitrag von: SarahE am 23. Januar 2012, 23:18:01
naja wie gesagt die absprache mit meinem arbeitgeber is ne ganz andere geschichte... um die ging es in meiner frage garnicht...

ich danke euch natürlich trotzdem für diese vielen antworten und das ihr euch der sache so herzlich und intensiv angenommen habt auch wenn es ein wenig von der fragestellung abschweifte aber das is ja egal war trotzdem schön so viel von euch zu lesen  ;)