Hallo, ich war von 2003-2005 als Fwdl 23 bei der Bundeswehr. Jetzt habe ich mich entschieden die Bundeswehr als Wiedereinsteller für 4 J. Mannsch. zu meinem Arbeitgeber zu machen.
Jetzt bin ich auf diese sätze gestoßen:
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2011 das ,,Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (kurz: Fachkräftegewinnungsgesetz) beschlossen. Gegenstand des Gesetzes ist auch die Verlängerung der zunächst bis Ende 2011 befristeten Gewährung von Verpflichtungsprämien an Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit für eine Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren in einer Mannschaftslaufbahn. Somit erhält unter den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2011 eine Verpflichtungsprämie,
wer sich im Jahr 2012 für mindestens zwei Jahre Dienstzeit im Status als Soldat auf Zeit in einer Mannschaftslaufbahn erstmalig verpflichtet,
wer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet.
Meine Frage wäre ob mir diese Prämie auch zusteht oder nicht.
Danke schonmal für euere Antworten.