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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Phili am 27. Januar 2012, 02:04:22

Titel: Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: Phili am 27. Januar 2012, 02:04:22
Moin Jungs,

ich möchte nicht lange um den heißen Brei herumreden, deshalb folgendes : am Montag gab es einen Sterbefall ; mein Vater ist von uns gegangen. Meine Eltern waren nie verheiratet & auch schon länger getrennt. Habe in den letzten Jahren nicht viel Kontakt zu ihm gehabt. Ich bin der einzige "direkte" Verwandte von ihm, der noch auf dieser Welt verweilt .. deshalb landen jegliche Kosten ( Beerdigung .. ) in Zukunft bei mir, was ich mir mit meinem FWDL-Gehalt nicht wirklich leisten kann. Ich wohne zwar noch zu Hause, muss aber die Hälfte Strom & Miete bezahlen, da es meiner Mutter finanziell auch nicht sonderlich gut geht. Dazu kommen Internet, Handy, Kostgeld .. hab nicht mal eben so viel Geld zur Verfügung. Die Lebensversicherung besteht leider nicht mehr -.-

Nun zu meiner eigentlichen Frage : gibt es bei der Bundeswehr irgendeine "Einrichtung", die Soldaten in solchen Situationen unterstützt, finanziell? Ich wäre euch echt dankbar für jeden Tipp, den ich bekommen würde. Ich danke euch schonmal im Vorraus.

In diesem Sinne auf hilfreiche Antworten.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: kurbelwelle am 27. Januar 2012, 06:48:35
Erst mal herzliches Beileid,
In Deutschland ist in solchen Fällen das Sozialamt zuständig.
Deine Mutter oder Du müssen sich sofort ans Amt wenden und Dein Papa anständig kommt unter die Erde.
Das ist gar kein Problem.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. Januar 2012, 07:23:05
@ Kurbelwelle: Schade, mal wieder ein Beispiel, dass Ihre "Flotte Schnauze" daneben liegt.

Lieber Fragensteller, zunächst einmal mein Beileid zum Tod Ihres Vaters. Zunächst einmal gilt der Grundsatz, dass die Erben des Verstorbenen die notwendigen Kosten für Bestattung, Hauhaltsauflösung usw. tragen müssen, soweit sie dazu imstande sind. Insofern rate ich Ihnen zuerst einmal, zu Ihrem Spieß zu gehen, damit Ihre Einheit weiß, dass Sie zurzeit Stress haben. Orientierung kann auch ein Gespräch mit dem Sozialdienst der Bundeswehr geben. Bevor Sie irgendetwas zahlen, sollten Sie unbedingt diesen Weg gehen. Und, ja, es gibt im Bedarfsfall staatliche Hilfe für eine würdevolle Bestattung.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: wolverine am 27. Januar 2012, 08:37:48
Ein Erbe könnte man ausschlagen wenn man das denn will.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: Phili am 27. Januar 2012, 09:22:49
Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten & die Anteilnahme.
Beim Sozialamt habe ich angerufen, bekomme aber keine Unterstützung, da ich leider übern Satz liege & keine wirklich nachweisbaren Zwangsabgaben vorzuweisen habe.

@wolverine
Das Erbe kann man ausschlagen, richtig. Bestattungspflichtig bleibe ich jedoch trotzdem. Heißt ich muss für die Kosten aufkommen.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: erdpichel am 27. Januar 2012, 09:25:37
Geh mal zum ReFüh, es gibt von der Bw ein Zinsloses Darlehen über 2500€, wie das Wort Darlehen schon sagt, musste das zurückzahlen... Maximal in 20 Monatsraten, je nach Restdienstzeit...
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: bayern bazi am 27. Januar 2012, 09:29:15
Phili - mein Beileid

geh mal zu deinem Spieß -der soll beim sozialdienst der BW einen termin für dich ausmachen

vielleicht kann dir auch ein "lebensälterer" kamerad (oder der standortpfarrer) bei der traurigen angelegenheit helfen, da es bei der ganzen angelegenheit Beerdigung/erbe/wohnungsauflösung doch um einen ganzen wulst rechticher - sowie auch finanzieller sachen zu stemmen gibt
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: Phili am 27. Januar 2012, 09:38:13
Zitat von: erdpichel am 27. Januar 2012, 09:25:37
Geh mal zum ReFüh, es gibt von der Bw ein Zinsloses Darlehen über 2500€, wie das Wort Darlehen schon sagt, musste das zurückzahlen... Maximal in 20 Monatsraten, je nach Restdienstzeit...

Danke erstmal für den Tipp.
Das Ding ist folgendes : Mein Vater hat allein über 40.000€ Unterhaltsschulden bei mir, er hat seine Lebensversicherung vor kurzem versoffen, obwohl er um seine Situation Bescheid wusste & auch, dass ich auf alles hängen bleibe.
Ehrlich gesagt möchte ich am liebsten garkeinen Cent dafür zahlen wollen, auch nicht auf Raten.  :-\
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2012, 09:44:37
Ebenfalls mein Beileid.

ZitatMein Vater hat allein über 40.000€ Unterhaltsschulden bei mir,

Hatte - denn er ist nicht mehr auf dieser Welt - und die Schulden waren wohl schon zu Lebzeiten nicht vollstreckbar.

Offensichtlich leben ja noch "Lebenspartnerin" und Sohn - und selbstverständlich sind diese erstmal VERANTWORTLICH, die Familienangehörigen "unter die Erde zu bringen".

Zinslose Darlehen gibt es nur für SaZ - nicht für FWDL.

Kümmere Dich also um eine günstige Bestattung / Einäscherung - und vereinbare mit dem Bestatter Ratenzahlung.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: Phili am 27. Januar 2012, 09:48:06
Zitat von: F_K am 27. Januar 2012, 09:44:37

Offensichtlich leben ja noch "Lebenspartnerin" und Sohn - und selbstverständlich sind diese erstmal VERANTWORTLICH, die Familienangehörigen "unter die Erde zu bringen".

Lebenspartnerin ( meine Mutter ) hat damit absolut nichts zu tun, da meine Eltern niemals verheiratet waren.

Aber auch an dich ein Dankeschön.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2012, 10:05:37
... ich kenne ja nicht die Beziehung Deiner Mutter und Deines Vater - auch nichteheliche Partnerschaften können zur Bestattungspflicht führen - und die Zeugung eines Kindes deutet darauf hin, dass eine Partnerschaft auf Dauer angelegt gewesen sein könnte ... scheint sich aber in Deinen Fall anders entwickelt zu haben.

Lage Rede - kurzer Sinn:

- Du bist hier verpflichtet, einer gesetzlichen Pflicht nachzukommen und verfügst auch über die notwendigen (wenn auch knappen) Mittel dazu -

-> Komme also Deiner Pflicht nach.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: Andi am 27. Januar 2012, 10:28:25
Wenn es gar nicht mehr anders geht wende dich an das Bundeswehrsozialwerk e.V., aber darauf wird dich dann auch der Sozialberater vom Sozialdienst bringen.

Und es wäre dann schön, wenn sich alle Weltverbesserer ihre markigen Sprüche sparen würden.

Gruß Andi
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: Phili am 27. Januar 2012, 10:43:47
Zitat von: Andi am 27. Januar 2012, 10:28:25
Wenn es gar nicht mehr anders geht wende dich an das Bundeswehrsozialwerk e.V., aber darauf wird dich dann auch der Sozialberater vom Sozialdienst bringen.

Und es wäre dann schön, wenn sich alle Weltverbesserer ihre markigen Sprüche sparen würden.

Gruß Andi

vielen Dank. werde ich schnellst möglich in die Tat umsetzen.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: erdpichel am 27. Januar 2012, 12:22:49
Ey, F_K, geht noch?! :o
Knall den jungen mal nicht so an, der hat immerhin gerade seinen Vater verloren und hat andere Sachen im Kopf und sucht hier Rat! Da brauch er keinen, der ihn noch anfährt! Vor allem liest sich dein Beitrag so, als ob er "sich gefälligst seiner Verpflichtung stellen muss"! Das tut er doch...
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2012, 12:54:51
ZitatEhrlich gesagt möchte ich am liebsten garkeinen Cent dafür zahlen wollen, auch nicht auf Raten.

Es geht hier um ein REIN finanzielles Problem - das Sozialamt hat die "Bedürftigkeit" des Fragestellers geprüft und verneint - hier wurde also amtlich festgestellt, dass die notwendigen Finanzmittel vorhanden sind.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: ulli76 am 27. Januar 2012, 13:06:00
So und jetzt ist mal gut hier:
Der TE hat gar nicht geäußert, dass er sich vor seinen Verpflichtungen drücken will, sondern danach gefragt, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: schlammtreiber am 27. Januar 2012, 13:15:31
Ich bitte auch um Fingerspitzengefühl, Danke.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. Januar 2012, 13:30:37
Es gibt auch unzählige geschiedene Männer, die ihren Exfrauen ganz brav den festgestellten Unterhalt zahlen und auch am Liebsten ihre Verflossene sonstwohin wünschen, damit sie nicht mehr zahlen müssen.

Dass unser Fragensteller sich vor irgendetwas drücken wollte, hat wohl auch nur unser "Schnellbe-/Verurteiler" F_K herausgelesen. Sonst niemand, sondern alle anderen haben es als Bitte um Hilfe/Tipps verstanden, die sie auch gegeben haben.

Schließlich zur Erinnerung: F_K: Auch der Bescheid eines deutschen Sozialamts unterliegt der Möglichkeit zum Einspruch und der Klage, sprich den Rechtsmitteln, die betroffene Bürger einlegen können. Unmengen von derartigen Verfahren beschäftigen unsere Sozialgerichtsbarkeit und längst nicht in der Mehrzahl der Fälle sehen es die Richter genauso wie die Ämter...
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: dumdidum am 27. Januar 2012, 13:40:04
Zitat von: Phili am 27. Januar 2012, 09:22:49
Beim Sozialamt habe ich angerufen, bekomme aber keine Unterstützung, da ich leider übern Satz liege & keine wirklich nachweisbaren Zwangsabgaben vorzuweisen habe.


Hallo, auch erst mal mein Beileid.

Ich würde an deiner Stelle (ggf. mit Hilfe des Standortpfarrers oder Spieß) mal dein Anliegen schriftlich, vorab per Fax und Email, an das Sozialamt herantragen. Einen Brief mit Einschreiben/Rückschreiben hinterher.
Auf eine telefonische Aussage würde ich nicht akzeptieren.

In dem Schreiben solltest Du darauf hinweisen, dass es einer gewissen Dringlichkeit bedarf.

Ansonsten sind die Tipps meiner Vorschreiber (teilweise) sehr hilfreich, der Spieß kann Dir vielleicht auch mit Rat und Tat zur Seite stehen, auch ander Kameraden sind dir bestimmt gerne behilflich. Es sind ja Kameraden und keine Kollegen :-D

Grüße
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: AriFuSchr am 27. Januar 2012, 15:19:45
zunächst, mein Beileid und auch mein Mitgefühl, für Deine nicht einfache Situation.

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen grundsätzlich auch die Bestattungskosten, aber auch alle sonstigen Schulden, die der Erblasser an seinem Todestag hat (Kredite, Unterhaltsrückstände, Kontoüberziehung, andere Verbindlichkeiten usw.)

Will man die Erbschaft nicht antreten, muss man eine ausdrückliche Willenserklärung beim Nachlassgericht abgeben. Die Erklärung ist formbedürftig (§ 1945 BGB). Sie kann entweder zu Protokoll gegeben und vom Nachlassgericht beurkundet werden oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 129 BGB) abgegeben werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Erklärung zur Niederschrift eines Notars, der diese ebenfalls an das Nachlassgericht weiterleitet. Diese Erklärung ist grundsätzlich Kostenpflichtig und wichtig: Sie muß innnerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft abgegeben werden.

Ohne Testament und weitere (gleich- oder vorrangige) Angehörige bist Du als Sohn zu 100 % Erbe geworden und hast damit die Verpflichtung, die Beerdigungskosten zu übernehmen.

Auch bei einer Ausschlagung des Erbes würde es nicht anders aussehen, es sei denn Verwandte entfernteren Grades würden das Erbe annehmen.

Bei einer Ausschlagung erfolgt die Übernahme der Beerdigungskosten nach § 1601 ff BGB durch die Unterhaltspflichtigen. Das sind allerdings auch zunächst einmal die Kinder, in Deinem Fall also Du.

Die Ausschlagung würde zwar davor bewahren, dass man Schulden erbt. Sie bewahrt aber Kinder nicht davor, die Beerdigungskosten für den Vater übernehmen zu müssen.

Insofern, wende Dich an die bereits genannten Institutionen, um Dir schnell Hilfe zu holen und vor allem, versuche einen Überblick über den Nachlass Deines Vaters zu bekommen.

Alles Gute für die nächsten Wochen.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: F_K am 27. Januar 2012, 16:49:24
Der TE hat selber erkannt, zahlungspflichtig zu sein.

Er hat EXPLIZIT geschrieben, nicht zahlen zu wollen.

Da gibt es keinen Interpretationsspielraum, der nutzbar wäre.

Nicht schön, aber so ist die Sachlage.
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: bayern bazi am 27. Januar 2012, 16:57:20
so und jetzt ist ruhe hier  >:(

Zitatdeshalb landen jegliche Kosten ( Beerdigung .. ) in Zukunft bei mir, was ich mir mit meinem FWDL-Gehalt  nicht wirklich leisten kann. Ich wohne zwar noch zu Hause, muss aber die Hälfte Strom & Miete bezahlen, da es meiner Mutter finanziell auch nicht sonderlich gut geht. Dazu kommen Internet, Handy, Kostgeld  .. hab nicht mal eben so viel Geld zur Verfügung. Die Lebensversicherung besteht leider nicht mehr -.-

hier steht ganz klar das der TE nciht das geld füreine beerdigung aufbringen kann - er hat selber verpflichtungen und als fwdl ist er ja auch nicht der "großverdiener" - hab die betrefenden zeilen mal rot markiert

ZitatNun zu meiner eigentlichen Frage : gibt es bei der Bundeswehr irgendeine "Einrichtung", die Soldaten in solchen Situationen unterstützt, finanziell? Ich wäre euch echt dankbar für jeden Tipp, den ich bekommen würde

hier fragt der TE ob er eine unterstützung bekommt!!!  ich konnte in dem 1. fred nirgends lesen das er nicht´s zahlen will -

hier wurde ihm empfohlen mit dem sozialdienst - dem spieß - und äteren kameraden zu redn um hilfe zu bitten


ALLES ANDERE WAREN INTERPRETATIONEN DIE NICHT MIT IN DAS THEMA GEHÖREN  !!!!
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: StOPfr am 27. Januar 2012, 17:01:25
Zitat von: F_K am 27. Januar 2012, 16:49:24
Er hat EXPLIZIT geschrieben, nicht zahlen zu wollen.

Da gibt es keinen Interpretationsspielraum, der nutzbar wäre.
Es gibt etwas zu interpretieren.

Falls diese Aussage gemeint ist >>
Zitat von: Phili am 27. Januar 2012, 09:38:13
Ehrlich gesagt möchte ich am liebsten garkeinen Cent dafür zahlen wollen, auch nicht auf Raten.  :-\
gibt es Spielraum zwischen "nicht zahlen zu wollen" (Interpretation F_K) und "...möchte am liebsten gar keinen Cent dafür zahlen wollen..." (Aussage TE). 
Titel: Antw:Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall
Beitrag von: Fitsch am 30. Januar 2012, 07:28:06
beim überörtlichen Sozialhilfeträge kann auch ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Dieser umfasst aber nur die "notwendigen" Kosten.

Ein kleines Kranzgebinde und ein paar Sterbebildchen sind aber i.d.R. drin.

Leider ist das Gesetz so schwammig vormuliert daß jeder Träger sein eigenes Süppchen mit Richtlinigen kocht. Die SHR sind daher nur ein Anhaltspunkt.

Horrido
Fitsch