Guten Abend zusammen,
Ich hab mal eine frage und zwar, geht es sich um eine mögliche dienstzeitverkürzung.
ich bin momentan saz4 Mannschaftssoldat und habe noch Dienstzeit Bis zum 30.6.2014. Ich bin truppendiener habe schon ein Einsatz hinter und erlebe die volle Umstrukturierung, Ansich wollte ich fw im trpdienst werden aber da noch nicht mal stellen in meiner Stammeinheit frei sind oder in anderen truppen, komme ich leider nicht mehr weiter bei der bw und sie entspricht so garnicht mehr den Vorstellungen die früher da herrschten. Nun möchte ich gern schnellst möglich sprich 28.2.2013 gerne austreten und zur Polizei übergehen. Ich werde im Sommer noch einmal ein Einsatz bestreiten und danach wurde ich gerne abgehen,gibt's da Möglichkeiten?
Bayrische Grüße kameraden/innen
Antrag stellen und das beste hoffen. Allerdings herrscht gerade im Bereich der Mannschafter ein erheblicher Mangel. Evtl. könntest du Glück haben, wenn in deiner Truppengattung/Verwendung Dienstpoten im Rahmen der Umstrukturierung wegfallen.
Wenn ich Ihr Spieß wäre, würde ich Ihnen auf Ihre Frage antworten: "Stellen Sie einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung, begründen ihn und warten Sie ab, was Ihre Personal bearbeitende Dienststelle sagt."
Guten Tag habe fast die gleiche Frage wie der Kamerad oben.
Habe auch vor meine Deinstzeit um 9 Monate zu verkürzen.
Von SaZ 4 auf 3 Jahre und 3 Monate.
DZE wäre 30.09.2015 (Austrittswunsch 31.12.2014)
Bei mir ist leider das Problem das meine Meisterprüfung immer am Anfang des Jahres startet und ca 6 Monate geht.
Von den Bfd ansprüchen und den 7 Mon. würde es passen .
Problem wäre nur 3 Monate zu überbrücken ( verlängern möchte ich nicht) und eine Arbeit für 3 Monate zu finden wird bestimmt auch nicht leicht.
Welche gründe würden denn für eine Verkürzung sprechen.
Vielen Dank schon mal in vorraus
Mfg Andre
Dienstliche Gründe den die stehn im Vordergrund.
Die Chance bei Msch hängt in großen Teilen auch von der TSK ab, da es in vielen Bereichen keinen Überhang gibt. Einerseits werden (noch) Prämien für die Weiterverpflichtung bezahlt, andererseits aus dienstl. Gründen Personal gehen zu lassen, macht nicht wirklich Sinn.
Die Entscheidung darüber wird dann auch nicht die PST treffen, sondern die Entlassungsdienststelle, diese Änderung steht unmittelbar bevor.
Die Frage wird dann auch sein, inwiefern hier auf den vorrangigen dienstl. Grund geschaut wird oder ggf. ein persönlicher höher bewertet wird.
Da eine Voraussage zu treffen ist schlichtweg unmöglich.
Zitat von: schulle am 16. November 2012, 22:32:57
Von den Bfd ansprüchen und den 7 Mon. würde es passen .
Dass Sie BFD-Ansprüche eines Z 4 nur haben wenn Sie auch Z 4 machen, ist aber klar, oder? Mit Z 3,3 wird das nichts.
Da die Dienstzeitverkürzung aufgrund des BwRefBeglG erfolgen würde, würden auch die ursprünglichen BFD-Ansprüche erhalten bleiben.
Zitat von: Ralf am 17. November 2012, 08:44:23
Da die Dienstzeitverkürzung aufgrund des BwRefBeglG erfolgen würde, würden auch die ursprünglichen BFD-Ansprüche erhalten bleiben.
Soweit ist mir das schon bekannt, ( Bfd Anspruch bleibt bestehen) . :)
Wann kommt den die Änderung die Sie erwähnt haben ? (Entlassungsdienststelle)
Spielt das Alter auch eine Rolle ?
P.S. Bin bei den Heeresfliegern.
Vielen Dank nochmals
MFG Andre
Das Alter spielt bei den Msch keine Rolle. Die Änderung ist zeitnah geplant.
Achso na dann warten ???
Vielen Dank nochmal
Mfg Andre