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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Sternchen42 am 29. Januar 2012, 15:15:46

Titel: Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: Sternchen42 am 29. Januar 2012, 15:15:46
Falls einem die Ausplanung droht könnte man dagegen Widerspruch einlegen?
Gibt es irgendwo eine ZDV wo so etwas geregelt ist?
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: KlausP am 29. Januar 2012, 15:24:59
Zitat von: Sternchen42 am 29. Januar 2012, 15:15:46
Falls einem die Ausplanung droht könnte man dagegen Widerspruch einlegen?

Ob eine Widerspruchsmöglichkeit besteht, kann ich aus dem Hut gar nicht sagen, kann ich mir aber vorstellen. Ist ja ein Bescheid vom KWEA, genauso wie der Bescheid über die Beorderung. Auch da ist ja ein Widerspruch möglich, obwohl die Einplanung nur mit schriftlicher Zustimmung des Reservisten erfolgt.

ZitatGibt es irgendwo eine ZDV wo so etwas geregelt ist?

Wenn, dann dürfte das in der ZDv 20/3 festgelegt sein.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: Tommie am 29. Januar 2012, 15:26:25
Widerspruch gegen eine Ausplanung ist überhaupt nur dann sinnvoll, wenn einem der Grund für die Ausplanung bekannt ist ;) ! Und wenn Sie möchten, dass man Ihnen hier zielgerichtet hilft, dann sollten Sie vielleicht ein paar Informationen rüber wachsen lassen, Sternchen42, und uns nicht ein paar Begriffe hinwerfen, wie man einem Hund einen Knochen hin wirft! Aber das verstehende Lesen und beantworten gestellter Fragen war ja schon im anderen Fred nicht unbedingt Ihre Stärke ;) ! Warum sollen Sie denn ausgeplant werden?

Gegen eine Ausplanung wegen Auflösung der entsprechenden Einheit oder Wegfalls des Dienstpostens brauchen Sie effektiv gar nichts machen, denn das dürfte sich erübrigt haben! Ansonsten sollte man sich als übungswilliger Reservist eventuell mit der SDBw ins Benehmen setzen und eine (neue) Beorderung anstreben, die sich an den vorhandenen oder kurzfristig per AAP erwerbbaren ATBs orientiert! Sollte Ihre Ausplanung in Anlehnung an den anderen Fred deswegen erfolgen, weil sie die notwendigen ATBs als Reservist nicht erwerben können, haben Sie leider Pech gehabt! Ist fast wie im "richtigen Leben" bei der Bundeswehr: "Keine Arme, keine Kekse!" ;) !

EDIT: @ KlausP: Ich habe gerade einmal die aktuelle Version der ZDv 20/3 nach dem Wort "Widerspruch" durchsucht und exakt NULL Treffer bekommen ;) ! Diese ZDv kann es also nicht sein ...
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: ulli76 am 29. Januar 2012, 15:43:11
Vielleicht sollte der TE mal schreiben weswegen er von was ausgeplant werden soll.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: Tommie am 29. Januar 2012, 15:46:54
Zitat von: Tommie am 29. Januar 2012, 15:26:25Aber das verstehende Lesen und beantworten gestellter Fragen war ja schon im anderen Fred nicht unbedingt Ihre Stärke ;) ! Warum sollen Sie denn ausgeplant werden?

Genau dazu hatte ich ihn ja bereits aufgefordert ;) !
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: wolverine am 29. Januar 2012, 15:54:19
Ist kein Verwaltungsakt (keine Außenwirkung) und damit kein Widerspruch. Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: LoggiSU am 29. Januar 2012, 16:53:33
jetzt bin ich auch neugierig:
wenn z.B. mein MobTrT aufgelöst wird, werde ich automatisch ausgeplant, muß mein ganzes Geraffel abgeben, wende mich dann an die SdBW wegen einer neuen Beorderung und wenn das klappt werde ich wieder eingekleidet? Verstehe ich das richtig?
Wieso geht man denn in so einem Fall nicht hin und bespricht mit dem betroffenen Res. eine direkte Umplanung zu einem anderen TrT und spart sich und dem Res. den ganzen Verwaltungsakt?
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: KlausP am 29. Januar 2012, 16:59:42
Zitat von: wolverine am 29. Januar 2012, 15:54:19
Ist kein Verwaltungsakt (keine Außenwirkung) und damit kein Widerspruch. Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.

Nur komisch, dass meine Mitteilung des KWEA über meine Beorderung eine Rechtsbehelf-Belehrung enthält.

ZitatWieso geht man denn in so einem Fall nicht hin und bespricht mit dem betroffenen Res. eine direkte Umplanung zu einem anderen TrT und spart sich und dem Res. den ganzen Verwaltungsakt?

Früher war das mal so. Da musste der aufzulösende Truppenteil Listen mit Vorschlägen zur weiteren Verwendung seiner Reservisten der ZPst bzw. dem KWEA vorlegen - aber das war noch zu der Zeit, als Reservisten auch gegen ihren Willen eingeplant wurden. Wie das jetzt aussieht - k.A., weil ich mich damit seit 6 Jahren nicht mehr beschäftigen muss.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: BulleMölders am 29. Januar 2012, 17:01:52
Weil die Bundeswehr eine Behörde ist und da nicht (immer) effektiv gearbeitet werden kann, da man an Vorschriften gebunden ist.

Mein Vater ist in seiner Reservistenzeit drei mal aus- und wieder Eingekleidet worden.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: LoggiSU am 29. Januar 2012, 17:08:38
Ah OK.
Dann habe ich wahrscheinlich alles richtig gemacht, als ich mich rechtzeitig selber um eine Umplanung gekümmert habe.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: bayern bazi am 29. Januar 2012, 18:29:04
eigen initiative ist nie verkehrt ;)


auch kann man mit dem kwea reden,das man zur zeit  eine neue stelle sucht oder sich umplanen lässt ecc

dann wird meist auch nicht sofort ausgekleidet
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: wolverine am 29. Januar 2012, 18:32:09
Zitat von: KlausP am 29. Januar 2012, 16:59:42
Zitat von: wolverine am 29. Januar 2012, 15:54:19
Ist kein Verwaltungsakt (keine Außenwirkung) und damit kein Widerspruch. Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.

Nur komisch, dass meine Mitteilung des KWEA über meine Beorderung eine Rechtsbehelf-Belehrung enthält.
Weil eine Beorderung eine Statusänderung ist und auch innerhalb eines "besonderen Gewaltverhältnisses" (alt; heute: Unterscheidung Grund- und Betriebsverhältnis, hier: Grundverhältnis) Außenwirkung entfaltet. Laienhaft gesprochen verpflichtet diese Entscheidung einen Zivilisten wieder zum Soldaten (der Reserve). Das ist mit (Dienst-)Pflichten verbunden und hiergegen kann man sich wehren. Eine Ausplanung entbindet einen von Pflichten und ein Amspruch auf Wehrübungen oder eine Beorderung besteht nicht.
Jetzt beschwere Dich nicht; Du hast es wissen wollen! ;D
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: KlausP am 29. Januar 2012, 18:34:20
Warum sollte ich? Danke.
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: wolverine am 29. Januar 2012, 18:46:32
Weil Staats- und Verwaltungsrecht auch Ius-Studenten oft nicht kapieren; frage das ´mal einen. ;D
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: Desperado am 29. Januar 2012, 18:49:11
Mein Gefühl sagt mir,daß wir wie im anderen T. vergebens auf weitere Info´s vom TE warten dürfen,bis wir dann lesen,das es sich erledigt hat. :o
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: LoggiSU am 29. Januar 2012, 18:51:27
Zitat von: bayern bazi am 29. Januar 2012, 18:29:04
eigen initiative ist nie verkehrt ;)
...

Diese Erfahrung habe ich immer, überall und in jeder denkbaren Situation gemacht, was mein Reservistendasein betrifft  ;)
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: dragon46 am 29. Januar 2012, 23:17:53
Zitat von: wolverine am 29. Januar 2012, 15:54:19
Beschwerde scheidet auch aus (da kein Soldat) und damit bleiben nur informelle Rechtsbehelfe wie eine Petition.

Blöde Frage: kann man sich denn nicht auch außerhalb von Wehrübung/DVag beschweren, wenn es eben etwas Dienstliches betrifft? Sei es die Personalführung oder das Verhalten eines Vorgesetzten auf Wehrübung/DVag oder sonstwas. Die WBO enthält ja den Passus:

Zitat(3) Nach Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses steht dem früheren Soldaten das Beschwerderecht zu, wenn der Beschwerdeanlass in die Wehrdienstzeit fällt.

Oder geht man tatsächlich mit Ende der Wehrübung/DVag tatsächlich jeder Beschwerdemöglichkeit verlustig?
Titel: Antw:Widerspruch gegen Ausplanung
Beitrag von: miguhamburg1 am 30. Januar 2012, 08:57:18
Sie haben sich Ihre Frage selbst beantwortet, lieber Vorposter:

Wenn Sie im Status Soldat meinen, von Vorgesetzten oder Dienststellen der Bundeswehrunrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhaltenvon Kameraden verletzt worden zu sein, haben Sie das Recht auf Beschwerde gem. WBO. Drin ist auch geregelt, dass nach Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses dem früheren Soldaten das Beschwerderecht zusteht, wenn der Beschwerdeanlass in die Wehrdienstzeit fällt.

Nur geht es in dieser Frage darum, dass einem außerhalb eines Dienstverhältnisses als Soldat von der Personalführung (oder dem BeordTrTl) mitgeteilt wird, dass der Entfall der Beorderung beabsichtigt ist oder man vom KWEA ohne vorherige Information der bescheid zugestellt wurde, dass die Beorderung entfallen ist. In diesen Fällen entstand Ihr Beschwer eben nicht im Status "Soldat", sondern Sie waren zu diesem Zeitpunkt Zivilist - und deshalb greift in diesem Fall die WBO nicht. Was Sie tun können, hat hier Wolverine beschrieben.

Fazit: Wenn man weiß, dass sein Beorderungsdienstposten wegfallen soll, der ist gut beraten, mit seinem Personalführer in der SDBw oder dem PersA RECHTZEITIG telefonisch Verbindung aufzunehmen, um gemeinsam abzusprechen, wie bei Beorderungswilligkeit der weitere Verwendungsweg sein wird.