Hi wolte mal fragen und auch wiesen ob mann in der Stube ach mal shisha rauchen darf?
Da auch Gebäude der Bundeswehr zu den "öffentlichen" Gebäuden gehören ist auch in diesen per Gesetz das Rauchen grundsätzlich untersagt.
Und was da geraucht wird, ist da vollkommen irrelevant.
...als gebe es nichts wichtigeres -.-
Danke für die Info wolte es nur mal wiesen
Danke für die Info wolte nur nur mal gefragt haben
Der Spieß darf ja nicht mal mehr im Gebäude einen Untergebenen in der Pfeife rauchen. :'(
Ich will ja nicht klugscheißen aber die " Wiesen" ist was anderes als etwas zu "wissen".
Zitat von: Rollo83 am 30. Januar 2012, 15:55:32
aber die " Wiesen"
... die heißt einzig und allein "Wiesn" ohne redundantes "e"
(alles andere wird mit Bierentzug nicht unter drei Maß bestraft) ;)
Zitat von: BulleMölders am 30. Januar 2012, 10:38:18
Da auch Gebäude der Bundeswehr zu den "öffentlichen" Gebäuden gehören ist auch in diesen per Gesetz das Rauchen grundsätzlich untersagt.
Und was da geraucht wird, ist da vollkommen irrelevant.
Da bin ich im Übrigen anderer Meinung.
Ich zitiere mal aus dem Bundesnichtraucherschutzgesetz:
§1 Rauchverbot
(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten
1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,...
3.
...(2) Das Rauchverbot nach Absatz 1 gilt in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen; es gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken
dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind.
...
Meiner Meinung nach ist damit das Rauchen in Einzelstuben erlaubt.
MkG
Zebra
edit: Habe mal den § beigefügt, auf den sich Absatz 3(2) bezieht.
....naja wir haben auch auf unsren stuben ab und zu mal gequalmt. aber es ist eckelhaft und der DEUTSCHE SOLDAT raucht nicht! :)
Es gab Ausführungsbestimmungen des BMVg zu diesem Gesetz ab September 2007.
ZitatMeiner Meinung nach ist damit das Rauchen in Einzelstuben erlaubt.
Clown gefrühstückt? Damit ist lediglich belegt, dass das Rauchen in Einzelstuben ggf. durch dieses Gesetz nicht verboten ist ...
... die Bundeswehr hat aber BEFOHLEN, dass in Gebäuden eben nicht mehr geraucht wird - Ende Gelände.
Also für Mietwohnungen ist bereits entschieden, dass Rauchen generell nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann. Für die Einzel(wohn)stube könnte das interessant werden.
.. Mietrecht und Befehlsrecht sind natürlich vergleichbare Rechtsgebiete ....
Zitat von: Bleimaik am 30. Januar 2012, 20:42:52
der DEUTSCHE SOLDAT raucht nicht! :)
Das muss etlichen Generationen von deutschen Soldaten völlig entgangen sein.
jap...aber das ist ja alles relativ beim Bund.
Wird die Stube nicht gegen Geld vermietet? Dürfte evtl. auch befohlen werden in einer eigenen Wohnung außerhalb der Kaserne nicht zu rauchen? Könnte einem solchen Befehl evtl. der dienstliche Zweck fehlen? Könnte ein gleicher Befehl bei einer Einzelstube evtl. unverhältnismäßig sein?
Fragen über Fragen...
Da spiele ich mit wolve. :)
Zitat von: wolverine am 31. Januar 2012, 12:40:28
Wird die Stube nicht gegen Geld vermietet?
Nein, bei unter 25jährigen wird pauschal per Gesetz eine Zahlung, bzw. ein Abzug von den Bruttobezügen - unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme einer Gemeinschaftsunterkunft - verfügt. Normzweck dürfte wohl das steuerlich wirksame Mindern des Sachbezugs "Unterkunft" sein (was aber für den Sachverhalt irrelevant ist).
Zitat von: wolverine am 31. Januar 2012, 12:40:28Dürfte evtl. auch befohlen werden in einer eigenen Wohnung außerhalb der Kaserne nicht zu rauchen? Könnte einem solchen Befehl evtl. der dienstliche Zweck fehlen?
Wenn man einen dienstlichen Zweck konstruieren könnte, der einen solchen Befehl rechtmäßig macht könnte man das Rauchen wohl überall und zu jeder Zeit verbieten.
Ein Eingriffsrecht in private Verhaltensweisen in einer tatsächlichen privaten Wohnung wäre aber wohl zu verneinen.
Eine Gemeinschaftsunterkunft ist aber nicht pauschal gleichzusetzen mit einer Wohnung als durch das GG geschützem privaten Bereich. Nichts desto trotz sagt §1 (2) BNichtrSchG klar, dass das gesetzliche Rauchverbot "nicht für Räume [gilt], die Wohn- oder Übernachtungszwecken dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind".
Dementspechend wäre ein Befehl in einer Einzelunterkunft nicht zu rauchen mutmaßlich zumindest nicht durch das o.g. Gesetz gedeckt (viele Einzelunterkünfte "Wohnen 2000" sind aber wegen gemeinsamer Nasszelle nur "halbe" Einzelunterkünfte).
Zitat von: wolverine am 31. Januar 2012, 12:40:28
Könnte ein gleicher Befehl bei einer Einzelstube evtl. unverhältnismäßig sein?
Fragen über Fragen...
Hm!? Einzelfallabhängig?
:)
Zitat(viele Einzelunterkünfte "Wohnen 2000" sind aber wegen gemeinsamer Nasszelle nur "halbe" Einzelunterkünfte).
Auf welche Mietdauer ist so ein "Mietverhältnis" denn angelegt? Ach, ggf. nur auf wenige Tage / Wochen / Monate (Lehrgang usw.), so dass die umfangreiche SANIERUNG nach dem Rauchen in der Unterkunft in keinen Verhältnis zur "Dauer" bzw. den "Mietzahlungen" steht?
Ist es daher sinnvoll, in DIENSTLICH bereitgestellten Unterkünften (egal ob Einzel- oder Mehrbettzimmer) grundsätzlich das Rauchen zu untersagen, um so eine kurzfristige Wiederbelegung mit einem "Nichtraucher" zu ermöglichen?
... wer es anders sieht, kann ja den Verwaltungsgerichtsweg beschreiten - bevor das Thema aber durch ist, ist er über 25 und wird "rausgeschmissen" ....
Hmmm... besteht für Soldaten eine Pflicht, sich mit voller Kraft zum Wohle der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen? Und kann man diese Verpflichtung auch auf den Bereich der (Tabak)steuereinnahmen erstrecken? Sozusagen Fiskalpatriotismus? ;D
Als Nichtraucher unterstütze ich das (in gewissen Grenzen ;)). Angeblich sind es um die 14 Milliarden Euro, die im letzten Jahr in Deutschland an Tabaksteuer eingenommen wurden. Auf keinen einzigen Euro, der davon anteilmäßig auf den Verteidigungshaushalt entfällt, können "wir" verzichten :D.
Ich wollte nur eine Info da drüber haben, aber die Diskussion ist schon interessant hier.
Zitat von: DurnaMa am 31. Januar 2012, 15:03:52
Ich wollte nur eine Info da drüber haben, aber die Diskussion ist schon interessant hier.
Beklag dich nicht, du wirst hier mehr oder weniger gut unterhalten :D.
Ich beklage mich auch nicht abre so was hat ich noch nie in ein Forum und freuem ich darüber so wiel mit zu krigen und auch die Zeit beim Bund wird auch intresant. :D :D :D :D
@ F_K: Es gibt inzwischen aber auch genug Soldaten, die über 25 sind, jeweils von Montags bis Freitags zum Teil über Jahre in Einzelunterkünften ohne gemeinsames Bad in Kasernen "wohnen"(Stichwort "Pendlerarmee").
Die Frage ist doch eher, auf welcher Grundlage denn ein generelles Rauchverbot verhängt wird.
Durch geltendes Recht ist es meiner Meinung nach nicht gedeckt, und daher bei Unterkünften die längerfristig gleich belegt sind, unverhältnismäßig.
Ich habe übrigens auch selber schonmal mitbekommen, dass ein generelles Rauchverbot in einem Unterkunftsblock wieder rückgängig gemacht wurde(in der Zeit nach dem Nichtrauchererlass und nach dem Nichtraucherschutzgesetz).
Weiterhin vermute ich, dass der Gesetzgeber sich etwas dabei gedacht hat, wenn er Ausnahmen explizit in einem Gesetz erwähnt. Dies muss dann nicht mit dem heutigen Verbotswahn ausgehebelt werden.
Achso, den Clown hätte ich übrigens beinahe als Beleidiung aufgefasst. Vielleicht kannst du ja, in diesem Sinne, deine Aussage mit einer Quelle für die Legitimation eines generellen Rauchverbots untermauern.
MkG
Zebra
Liebes Zebra,
in aller Regel werden Soldaten alle paar Jahre versetzt - ein "jahrelanges Mietverhältnis" findet daher in gleichen Räumlichkeiten bei wenig Platz in der Kaserne nicht statt (zumindest nicht im Regelfall).
Nochmal: Es wird DIENSTLICH eine Resource zur Verfügung gestellt, so wie Bekleidung, Waffen, Ausrüstung - hier ein "Mietverhältnis" zu unterstellen, ist abwegig (genausowenig "mietet" der Gefangene seine Zelle).
... und ich muss überhaupt nichts "untermauern" - ich stelle lediglich empirisch fest, dass in allen mir bekannten Kasernen ein generelles Rauchverbot in Gebäuden herrscht (und ich nächtige öfter mal in Einzelstuben ...).
und wo, lieber F_K weist der Bund die Einnahmen aus den entgeltlich an Soldaten überlassenen Unterkünften aus?
Richtig, bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
wir haben also zumindest ein mietähnliches Vertragsverhältnis
Insofern befindest Du dich - ganz ohne Quellen - auf ziemlich hoher See..
@ AriFuSchr:
Dann zeige mir doch bitte bzw. erläutere die Regelungen dazu:
- Mietvertrag,
- Mietsicherheit / Kaution
- Kündigungsfristen
- Minderung bei Mängel
- zugesicherte Eigenschaften
- Unverletzlichkeit der Wohnung
- Übergabeprotokoll usw.
Die Zuweisung / Einteilung auf eine Stube ist eben kein Mietverhältnis, nicht mal ein "mietähnliches Vertragsverhältnis".
Ein freiw Wehrdienstleistender / ein Wehrübunder / ein Lehrgangsteilnehmer zahlt im übrigen überhaupt keine "Miete" - er bekommt die Unterkunft gestellt.
Ein SaZ "bezahlt" auch keine Miete, er wird lediglich aus steuerrechtlichen Gründen mit einem lächerlich kleinen Betrag belastet -> dass ist keine Mietzahlung im eigentlichen Sinne.
Genauso habe ich keinen Mietvertrag über meine Bekleidung, die Waffe und meine Ausrüstung ... oder willst Du da auch ein "mietähnliches Vertragsverhältnis" unterstellen?
ZitatEin SaZ "bezahlt" auch keine Miete, er wird lediglich aus steuerrechtlichen Gründen mit einem lächerlich kleinen Betrag belastet -> dass ist keine Mietzahlung im eigentlichen Sinne.
es ist ein geldwerter Vorteil, der seine Begründung in einer Gegenleistung des Bundes hat.
ZitatEin freiw Wehrdienstleistender / ein Wehrübunder / ein Lehrgangsteilnehmer zahlt im übrigen überhaupt keine "Miete" - er bekommt die Unterkunft gestellt.
die kostenlose Unterbringung ist Teil des Entgelts
Zitat- Mietvertrag,
- Mietsicherheit / Kaution
- Kündigungsfristen
- Minderung bei Mängel
- zugesicherte Eigenschaften
- Unverletzlichkeit der Wohnung
- Übergabeprotokoll usw.
dies alles ist nicht explizit erforderlich, um zu einem Miet-oder mietähnlichen Verhältnis zu kommen
ZitatGenauso habe ich keinen Mietvertrag über meine Bekleidung, die Waffe und meine Ausrüstung ... oder willst Du da auch ein "mietähnliches Vertragsverhältnis" unterstellen?
lass doch das persönliche weg, ich will Dir gar nichts unterstellen, lediglich falsche Aussagen korrigieren.
Die Stube ist Dir auch zur privaten (Mit-) Nutzung überlassen, insofern ist der Vergleich mit der dienstlichen Bekleidung, der Waffe und der Ausrüstung genauso daneben, wie mit der Arrestzelle.
AriFuSchr:
Ein Mietvertrag (der nicht schriftlich sein muss) begründet das Mietverhältnis.
-> keine Arme, keine Kekse (kein Vertrag, kein Mietverhältnis).
Wenn es auch nur "mietähnlich" wäre, so wäre Minderung möglich - kannst das ja mal versuchen ...
Die Befehlslage (zumindest in allen mir bekannten Kasernen) ist so, wie sie ist (nämlich generelles Rauchverbot).
Ich sehe da auch keinerlei Problem, dies entsprechend zu begründen.
Damit bin ich raus ...
so einfach isses nicht F_K,
ZitatEin Mietvertrag (der nicht schriftlich sein muss) begründet das Mietverhältnis.
aha
Zitat-> keine Arme, keine Kekse (kein Vertrag, kein Mietverhältnis).
Schlußfolgerung nicht schlüssig
Die Befehlslage in den meisten Kasernen die Du kennst, ändert ebenfalls nichts
da aber auch ich nicht in einer Kaserne wohne und zudem nicht rauche --- bin ich auch raus...
was die Sachbezüge angeht, einfach mal nachlesen z.B. hier:
http://www.dehogasb.de/Sachbezugswerte_2011.pdf
Dieses Thema ist eigentlich abschließend durch BMVg Abtl Wehrverwaltung, Infrastruktur und Umweltschutz geregelt worden. Zumindest gibt es da einen Vorgang, der bis in die Enheitenebene hinein bekanntgegeben sein sollte (Irgendwann im Herbst vergangenen Jahres). Der besagt:
Das allgemeine Rauchverbot in militärischen Bereichen umfasst in Gebäuden sämliche Verkehrsflächen, allgemein zugängliche und genutzte Räume, Dienstzimmer, Geschäftszimmer, Wachlokale, Arrestzellen, Gemeinschaftsunterkünfte. Für Raucher sind außerhalb von Gebäuden Raucherzonen auszuweisen und Gefäße zur Aufnahme von Asche und Kippen bereitzustellen. Für einzelnen Soldaten dauerhaft zugewiesene Einzelstuben gilt dieses allgemeine Rauchverbot nicht. Jedoch sind die Nutzer darauf hinzuweisen, dass eine evtl. durch das Rauchen entstandene, außergewöhnliche Abnutzung/Verschmutzung auf seine Kosten bei Auszug beseitigt werden wird.
der bumskop argumentiert wie ein finanzbeamter
wenn er was will dreht der sich alles so hin, das es als geldwerter vorteil versteuert wird
;D ;D
*schnell wech*
Auch als Nicht-Finanzbeamte sollte man feststellen, dass nicht nur die Bereitstellung einer Unterkunft, sondern auch die UTV und die Bereitstellung des Essens geldwerte Vorteile sind und auch so behandelt werden, wenn der Dienstherr nicht entsprechende Vorkehrungen trifft...
@ bazi
ich nix beamter - gott bewahre
aber die richtung ist ganz gut 8)
;D
Zitat von: miguhamburg1 am 01. Februar 2012, 11:45:59
Auch als Nicht-Finanzbeamte sollte man feststellen, dass nicht nur die Bereitstellung einer Unterkunft, sondern auch die UTV und die Bereitstellung des Essens geldwerte Vorteile sind und auch so behandelt werden, wenn der Dienstherr nicht entsprechende Vorkehrungen trifft...
Bei der Bereitstellung der Truppenverpflegung bei SaZ/BS ist da ja mit der Erhöhung des zu entrichtenden Verpflegungsgeldes vor ein paar Jahren erfolgt.
Na klar, genau Dasselbe ist ja mit der Unterkunftspauschale geschehen, damit der Fiskus nicht bei den Soldaten anderweitug "zuschlägt"...
RAUBRITTER
(http://wuerziworld.de/Smilies/lol/lol25.gif)
Da hilft nur mehr zu verdienen als sie einem abnehmen können! ;D
das Steuerrecht hatte nach dem Wirken von Prof.Dr. Paul Kirchhof am BVerfG (Urteil vom 22.6.1995) zunächst die These vom sog. Halbteilungsgrundatz (max. 50 % Steuerberlastung) verfolgt.
Nach dem Spruch des BVerfG vom 18. Januar 2006 wurde diese Meinung wieder revidiert. Seither bewegen wir uns wieder auf dünnerem Eis was die Belastungsobergrenze angeht.
Jetzt gilt halt wieder der alte Grundsatz: "Ein Geschäft ist erst dann ein Geschäft, wenn man dem Fiskus glaubhaft dargelegt hat, dass es in Wirklichkeit keins war" ;D
ZitatDa hilft nur mehr zu verdienen als sie einem abnehmen können
und da hat wolve natürlich wieder mal Recht