Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Apollo. am 30. Januar 2012, 17:52:09

Titel: Urlaub nach AGA
Beitrag von: Apollo. am 30. Januar 2012, 17:52:09
Ich fange ab dem 02.04. mit der AGA an. Jg FA. Wollte im Sommer in den Urlaub fliegen. Kann ich während der AGA schon sagen, dass ich direkt nach der AGA Urlaub nehmen möchte? Geht dies überhaupt? Da ich ja nach der AGA auf Lehrgängen, Truppenpraktikas etc. gehen soll.
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: Apollo. am 30. Januar 2012, 17:57:06
Bzw. wann bekommt man die Ausbildungs-/Laufbahnplanung? Direkt zu beginn der AGA? Weil dadurch könnte man ja schauen ob man direkt nach der AGA Urlaub nehmen kann.
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: bayern bazi am 30. Januar 2012, 17:59:05
das kommt jetzt auch wieder drauf an ob du schon in deiner stammeinheit bist oder ob du noch versetzt wirst ecc


mit urlaubsplaung solltest warten bis du zumindest in deiner stammeinheit bist - die aga einheit kann da leider  nicht mitreden, sie weis ja nicht was die endgültige einheit mit dir geplant hat

wegn lerhgängen ecc kannst ja nach 2 monaten mal deien zgfhr fragen
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: ulli76 am 30. Januar 2012, 18:07:28
Sobald du genau weisst, wo du nach der AGA hin kommst, kannst du mit denen auch Verbindung aufnehmen und einfach nachfragen, ob die schon was wegen Lehrgangsplanung wissen und ob Urlaub möglich ist.

Das sollte man allerdings nicht gerade in der ersten AGA-Woche machen.
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: Marcel530 am 04. Februar 2012, 18:40:59
Ich würde erstmal mit Urlaub warten.. Ich weiß nicht ob es gut kommt, wenn man frisch in seiner Stammeinheit ist und direkt Urlaub nimmt  ;D
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: eb1987 am 05. Februar 2012, 09:06:47
Die Urlaubssperre im ersten halben Jahr sollte auch beachtet werden.
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: BulleMölders am 05. Februar 2012, 10:27:05
Auf welcher Grundlage gibt es ein halbes Jahr Urlaubssperre?
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: KlausP am 05. Februar 2012, 10:43:22
In der ZDv 14/5 F 511 Nr. 18 ist festgelegt, dass der Soldat während der ersten 6 Monate seiner Dienstzeit keinen Anspruch Erholungsurlaub hat.

Quelle:  http://www.smafio.net/~sevtrek/FTP/ZDV/14_5/14_5.PDF
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: stefan@16 am 20. März 2012, 20:47:05
was ? jetz ernsthaft ?
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: karlinchen am 20. März 2012, 20:51:09
Ich kenn dies aus dem Zivilen auch nicht anders.... An und für sich besteht in der Probezeit kein Urlaubsanspruch. Wird lediglich geduldet...
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: stefan@16 am 20. März 2012, 20:58:01
ich habe im januar beim bund angefangen.. wieviel tage stehen mir dann für das jahgr zu ?
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: ulli76 am 20. März 2012, 20:59:36
'Kommt auf´s Alter an- wenn du unter 30 bist, dann sind es 26 Tage.
Viele Vorgesetzte wissen das mit den 6 Monaten gar nicht. Wenn es dienstlich passt, stehen die Chancen gar nicht so schlecht (erst recht, wenn danach z.B. noch wichtige Ausbildungen geplant sind.). Einfach mal nachfragen.
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: KlausP am 20. März 2012, 21:02:16
Wenn Sie das ganze Jahr im 2012 imDienst sind, stehen Ihnen 26 Arbeitstage Erholungsurlaub zu. Die Formuliereung, dass Ihnen in den ersten 6 Monaten kein Erholungsurlaub zusteht, ist missverständlich. Sie haben keinen Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub. Die 6 Monate werden bei der Gesamtberechnung des Urlaubsanspruches selbstveratändlich mitgerechnet.
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: stefan@16 am 20. März 2012, 21:04:44
Ich geh nur april in die stammeinheit danach auf lehrgang. und als fa ist man ja bekanntlich oft auf lehrgang.     Ich kann nur urlaub nehmen wenn ich in der stammeinheit bin richtig ?   aber im ersten monat in der stammeinheit urlaub zu nehmen ist auch nicht das wahre oder ? ich bräuchte eig. schon dringent mal paar tage um versicherungstechnisch und so paar dinge zu klären.  :-\
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: Steve87 am 20. März 2012, 21:08:29
Also es ist sicherlich möglich in ihrem Truppenpraktika in der Stammeinheit direkt nach der AGA Urlaub zu nehmen, jedoch ist meine Meinung dazu das das nicht Zielführend ist.
Der Monat in der Stammeinheit soll ihnen eigentlich zeigen was später auf sie zu kommt, was das Aufgabenfeld ihres Dienstpostens ist und soll ihnen einen Einblick geben um zu sagen, ja das könnte was für mich sein oder nein, das ist absolut nix für mich. Deshalb sollte es ja auch in der Regel noch während der Eignungsübung stattfinden.
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: KlausP am 20. März 2012, 21:09:33
Zitatich bräuchte eig. schon dringent mal paar tage um versicherungstechnisch und so paar dinge zu klären.

Da hilft nur ein Gespräch mit dem Disziplinarvorgesetzten in der Stammeinheit. Dieser kann natürlich Erholungsurlaub auch innerhalb der ersten 6 Monate gewähren.

ZitatIch geh nur april in die stammeinheit danach auf lehrgang. und als fa ist man ja bekanntlich oft auf lehrgang.     Ich kann nur urlaub nehmen wenn ich in der stammeinheit bin richtig ?

Kommt drauf an. Es gibt auch Lehrgänge, in denen Urlaubsphasen eingeplant sind. Ob das bei Ihnen der Fall ist, werden Sie aber sicher erst in der Stammeinheit oder nach Lehrgangsanreise erfahren.
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: stefan@16 am 20. März 2012, 21:13:04
ich komm in den fachdienst- hatte 3 jahre lehrzeit genügent zeit mir zu überlegen ob es was ist.  allerdings macht es sicherlich ein schlechten eindruck wenn ich  gleich nach urlaub frage oder ?
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: KlausP am 20. März 2012, 21:17:16
Nein, warum?  Haben Sie Ihre Planungsinformationen über Ihre Lehrgänge schon bekommen? Dann wir Ihr Chef sicher sehen, wann Urlaub für Sie möglich ist und wann nicht. In der Regel bleibt ja nur die Zeit zwischen den Lehrgängen, wenn man nicht gerade als Hilfsausbilder in der AGA eingesetzt ist.
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: stefan@16 am 20. März 2012, 21:20:54
ne eininge kameraden haben die planung schon, ich allerdings noch nicht.
Titel: Antw:Urlaub nach AGA
Beitrag von: KlausP am 20. März 2012, 21:26:17
Sind Sie Eignungsübender?