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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Kampferdbeere am 31. Januar 2012, 13:59:54

Titel: Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: Kampferdbeere am 31. Januar 2012, 13:59:54
-> In welcher ZDV/HDv/Anlage/Weisung finde ich etwas darüber?
Was hat Bw/der Soldat mit polizeilichen Verfahren zu tun, das ist doch zivile "Schiene"?

MfG
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: ulli76 am 31. Januar 2012, 15:44:24
Wie wär's wenn du uns auch verrätst in welchem Zusammenhang du was zu dem Thema wissen willst?.
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: The_Staffsergeant am 31. Januar 2012, 17:12:53
Abgesehen davon, untersteht auch ein deutscher Soldat den deutschen Gesetzen, Rechten, Pflichten usw... ;)
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: Andi am 31. Januar 2012, 17:15:35
Zitat von: Kampferdbeere am 31. Januar 2012, 13:59:54
-> In welcher ZDV/HDv/Anlage/Weisung finde ich etwas darüber?
Was hat Bw/der Soldat mit polizeilichen Verfahren zu tun, das ist doch zivile "Schiene"?

Das ganze unmittelbare Zwanggesetz der Bundeswehr ist ein Polizeigesetz. Zudem agieren Bundeswehrsoldaten bei Einsätzen im Inneren bei Kathastrophenfällen teilweise auf Rechtsgrundlage der Landespolizeigesetze.

Gruß Andi
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: Fernmelder am 31. Januar 2012, 18:46:38
Auf den Landespolizeigesetzen? Hab gedacht die BRD trennt strikt zwischen Militär und Polizei/bzw.Polizeibefugnisse?
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: bayern bazi am 31. Januar 2012, 18:54:02
was meinst du mit welcher rechtgrundlage soldaten zB eine zufahrt zu einem flutgebiet - oder einer flugzeugabsturzstelle sperren

und dabei autos und fußgänger des platzes verweisen ?
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: wolverine am 31. Januar 2012, 19:13:35
Im Fall der Amtshilfe wird diese auf der Rechtsgrundlage dessen geleistet, dem geholfen wird.
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: Kampferdbeere am 01. Februar 2012, 15:55:37
Zitat von: Andi am 31. Januar 2012, 17:15:35
Das ganze unmittelbare Zwanggesetz der Bundeswehr ist ein Polizeigesetz. Zudem agieren Bundeswehrsoldaten bei Einsätzen im Inneren bei Kathastrophenfällen teilweise auf Rechtsgrundlage der Landespolizeigesetze.

Gruß Andi

Da ist er, der springende Punkt und das hüpfende Komma ^^
Danke Andi.

MfG Kampferdbeere
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: Fernmelder am 01. Februar 2012, 18:12:34
Dann erklärt die Bundeswehr das zum Militärischen Sperrgebiet oder?
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: mailman am 01. Februar 2012, 18:25:07
Beim Hochwassereinsatz? Das möchte ich sehen :P
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: miguhamburg1 am 01. Februar 2012, 18:29:48
Was soll die Bundeswehr zu einem "militärischen Sperrgebiet" erklären? Etwa den überfluteten Deich, die Unglückstellle einer Eisenbahnkollision?

Die Bundeswehr darf fremdes Grundstückseigentum oder fremde Flächen nur dann zu militärischen Bereichen oder militärischen Sicherheitsbereichen vorübergehend erklären, wenn sie selbst dort berechtigt ist, das Hausrecht auszuüben. Dies geschieht regelmäßig nur dort, wo die militärische Sicherheit dies erfordert, zum Beispiel dort, wo ein militärisches Luftfahrzeug abgestürzt ist oder gefährdetes Großgerät oder Waffensysteme besonders geschützt werden müssen, etwa der Platz bei Ausstellungen der Bundeswehr o.Ä.

Wenn die Bundesehr Hilfe bei besonders großen Unglücksfällen leistet oder im Rahmen des Katastrophenfalls bei Überflutungen, Deichbrüchen o.ä. eingesetzt wird, dann geschieht dies unter Regie/Führung der hierfür zuständigen zivilen Behörden und Dienststellen. Das heißt genau, ob und in welchem Umfang die Bundeswehr tätig wird, entscheidet der betroffene Landrat, Innenminister, Oberbürgermeister etc. Da wird überhaupt nichts von der Bundeswehr gesperrt, und wenn Bundeswehrsoldaten z.B. Straßen sperren und dort mit der Winkerkelle den Straßenverkehr ableiten, dann tun sie dies auf Anordnung und im Auftrag des Straßenverkehrsamtes oder der Polizei, genauso, wie an anderen Stellen dies von Feuerwehrleuten oder Angehörigen des THW getan wird.
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: KlausP am 01. Februar 2012, 18:42:02
Zitat... wenn Bundeswehrsoldaten z.B. Straßen sperren und dort mit der Winkerkelle den Straßenverkehr ableiten, dann tun sie dies auf Anordnung und im Auftrag des Straßenverkehrsamtes oder der Polizei, genauso, wie an anderen Stellen dies von Feuerwehrleuten oder Angehörigen des THW getan wird.

Genau so erlebt beim Elbe-Hochwasser 2002. Dort hiess es in der entspechenden Information vom Landrat (oder Innenminister, kann mich nicht mehr genau dran erinnern) schlicht und ergreifend: "Den Weisungen der Einsatzkräfte aus Polizei, Bundeswehr, Feuerwehren und THW ist Folge zu leisten."
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: Kampferdbeere am 05. Februar 2012, 12:18:21
Nun muss ich doch nochmal nachhacken:

Also dürfen wir bei Patrouillen zu Fuß überall UZwGBw anwenden (also außerhalb MB & MSB)?


MfG
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2012, 12:20:54
Bah, Himmel. Kannst du uns vielleicht mal mehr Infos zum Zusammehang der Fragen geben, als nur Krümelchen an Informationen?
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: Kampferdbeere am 05. Februar 2012, 12:28:20
Dann war meine Frage nicht eindeutig genug...

Lage: Patrouille zu Fuß auserhalb Mb/MSB - hierbei das anwenden von polizeilichen Verfahren
-> welche p.V dürfen wir während dessen anwenden, komplettes UZwG Bw (dachte das gilt nur für Wache; innerhalb MB/MSB) ?

Mehr informationen habe ich selbst nicht.
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2012, 12:30:33
In welchem Zusammenhang soll diese Patrouille durchgeführt werden?
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: Kampferdbeere am 05. Februar 2012, 12:48:14
Im zusammenhang/aufgrund von Friedensmissionen (in Ortschaften). Mehr Informationen habe ich leider nicht.

(Möchte hier ja auch nix abschreiben sondern, Infos für mich filtern um daraus Vortrag zu gestalten)
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2012, 12:50:22
Ahhhh-ganz andere Baustelle.
Wir sprechen also von Einsätzen im Ausland.

Da gelten nochmal ganz andere Spielregeln. ROE, HVR etc.
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: Kampferdbeere am 05. Februar 2012, 13:03:49
Oh we....

Haben Sie da einen ultimativen Link (speziell zur Thematik Pers.kontrolle und durchsuchung)?


MfG
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2012, 13:15:14
Sowas kann es an sich nicht geben, weil es vom jeweiligen Einsatz abhängt.
Damals in Georgien hatten wir ganz andere Spielregeln als es die bei KFOR gibt und da wieder ganz andere als in Afghanistan.
Und es hängt auch noch von der jeweiligen Situation ab: Durchsuche ich einen Insurgent nach einem Feuergefecht oder unterstütze ich einheimische Sicherheitskräfte bei eher allgemeinen Sicherheitsaufgaben.

Die allgemeinen Regeln sind ja im HVR festgelegt und die solltest du irgendwann mal in deiner Ausbildung gehört haben.(Schonung der Zivilbevölkerung, nur soviel Gewalt wie notwendig etc.)

In welchem Rahmen sollst du denn den Vortrag halten und wie heisst überhaupt das Thema? Gibt´s zu dem Thema noch ne Erläuterung?
Wird dir ja nicht jemand den Auftrag gegeben haben, dass du nen Vortrag zum Thema "Anwendung polizeilicher Verfahren" halten sollst, ohne weitere Informationen.

Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: Kampferdbeere am 05. Februar 2012, 13:26:20
Überschrift ist schlicht: Einsatz in Friedensmissionen
Untertitel: Anwednung polizeiliche Verfahren
Lage: Patrouille zu Fuß in Ortschaft
Auftrag: Kontolle und Durchsuchen von Personen

-> ich interpretiere das "normale" Personen während der Patrouille kontrolliert werden sollen und gehen davon aus das man nciht "einfach so" willkürlich die kontrollierte Person durchsuchen darf.
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: mailman am 05. Februar 2012, 13:29:11
Da kann es wohl keine pauschale Aussage geben, da das von Misson zu Mission anders sein kann.
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2012, 13:31:02
Geht es um die rechtlichen Voraussetzungen unter welchen Personen kontrolliert und durchsucht werden dürfen oder geht es um die praktische Umsetzung?

Und in welchem Zusammenhang/ für welche Zielgruppe soll dieser Unterricht/Vortrag gehalten werden?
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: Kampferdbeere am 07. Februar 2012, 13:35:47
Es geht darum die praktische Umsetzung aufzuzeigen mit rechtlichen Hintergründen (zumindest möchte ich das volle Paket anbieten^^)
Es werden mehrere DstgrdGrp bis Offz dort sein.

Wie man jemaden Durchsucht ist klar, nur wie wie sich das Anhalten & kontrollieren in Patrouille zu Fuß innerorst verhält ist mir noch unklar.


MfG
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: bayern bazi am 07. Februar 2012, 13:43:36
Im auslandseinsatz - und davon reden wir hier gibt es die ROE´s

die Rules of engament

diese geben dir vor was du in welchem land(einsatz) machen darfst

und bei vorgegebnen streifen /patroullien können inner und ausserorts TCP aufgebaut/durchgeführt werden

was gemacht werden soll wird vor abmarsch bei der befehlsausgabe besprochen (dafür gibt es dann den wasserkopf -ähm stab) der  die vorgaben macht

und ansonsten entscheidet der führer vor ort - je nach lage/auftrag/möglichkeit  selbstständig
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: ulli76 am 07. Februar 2012, 14:02:50
Und wieder ein Brotkrumen an Information.
Wie schwer kann es denn sein, uns mal Infos zu geben, mit denen wir was anfangen können?

Sollst du einen Vortrag als Lehrprobe halten? Eine allgemeine OWB/UWB in einer grünen Einheit? Einen einsatzvorbereitenden Unterricht in einer Feldjägereinheit?

Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: The_Staffsergeant am 07. Februar 2012, 14:21:25
Danke Ulli, das du es ansprichst.  :D

Man füttere uns mit Informationen und schon verstehen wir?
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: KlausP am 07. Februar 2012, 14:31:19
Mir ist das völlig Latte, was die Kampferdbeere für'n Auftrag hat. Wer so mit Informationen zu Hintergründen eines Themas geizt, muss sich nicht wundern, wenn die Goldkörnchen nicht oder nur sparsam zurück kommen. 

Und deshalb lehne ich mich dezent zurück  ::)   (http://wuerziworld.de/Smilies/ess/ess25.gif)
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: wolverine am 07. Februar 2012, 14:54:45
 ;D Ich kenne das ja, dass man die Lage und den Auftrag für die Zielgruppe ´runterbricht. Aber das man durch die Antworten erst die Frage erahnen soll, ist neu! Was für ein Schwachsinn! ;D
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: wadenbeisser am 07. Februar 2012, 15:08:11
Zitat von: wolverine am 07. Februar 2012, 14:54:45
Aber das man durch die Antworten erst die Frage erahnen soll, ist neu! Was für ein Schwachsinn! ;D

Ne, das ist Jeopardy.
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: schlammtreiber am 07. Februar 2012, 15:51:24
Erkenntnis a priori versus a posteriori  8)
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: mailman am 07. Februar 2012, 20:51:14
Zitat von: schlammtreiber am 07. Februar 2012, 15:51:24
Erkenntnis a priori versus a posteriori  8)

Äh Wie meinen? Ich möchte diesen Teppich nicht kaufen??
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: schlammtreiber am 08. Februar 2012, 08:50:23
Gute Reise  ;D
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: Kampferdbeere am 08. Februar 2012, 19:52:20
Bzgl Durchsuchen von Personen bin ich nun in der ZDv 3/11 fündig geworden, jedoch geitzt diese mit schilderungen für kontrolle von Personen...


MfG
(Um meine anonymität zu wahren, muss ich sprerrlich schreiben)
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: wolverine am 09. Februar 2012, 10:13:31
Und solange ich nicht weiß, was Sie eigentlich wissen wollen, wird meine Antwort noch etwas spärlicher ausfallen.
Titel: Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
Beitrag von: The_Staffsergeant am 09. Februar 2012, 10:17:01
Fällt mir nebenbei ein, auf VorschriftenOnline im IntranetBw gibt es auch ZDV über Feldjäger, mal darin suchen.