-> In welcher ZDV/HDv/Anlage/Weisung finde ich etwas darüber?
Was hat Bw/der Soldat mit polizeilichen Verfahren zu tun, das ist doch zivile "Schiene"?
MfG
Wie wär's wenn du uns auch verrätst in welchem Zusammenhang du was zu dem Thema wissen willst?.
Abgesehen davon, untersteht auch ein deutscher Soldat den deutschen Gesetzen, Rechten, Pflichten usw... ;)
Zitat von: Kampferdbeere am 31. Januar 2012, 13:59:54
-> In welcher ZDV/HDv/Anlage/Weisung finde ich etwas darüber?
Was hat Bw/der Soldat mit polizeilichen Verfahren zu tun, das ist doch zivile "Schiene"?
Das ganze unmittelbare Zwanggesetz der Bundeswehr ist ein Polizeigesetz. Zudem agieren Bundeswehrsoldaten bei Einsätzen im Inneren bei Kathastrophenfällen teilweise auf Rechtsgrundlage der Landespolizeigesetze.
Gruß Andi
Auf den Landespolizeigesetzen? Hab gedacht die BRD trennt strikt zwischen Militär und Polizei/bzw.Polizeibefugnisse?
was meinst du mit welcher rechtgrundlage soldaten zB eine zufahrt zu einem flutgebiet - oder einer flugzeugabsturzstelle sperren
und dabei autos und fußgänger des platzes verweisen ?
Im Fall der Amtshilfe wird diese auf der Rechtsgrundlage dessen geleistet, dem geholfen wird.
Zitat von: Andi am 31. Januar 2012, 17:15:35
Das ganze unmittelbare Zwanggesetz der Bundeswehr ist ein Polizeigesetz. Zudem agieren Bundeswehrsoldaten bei Einsätzen im Inneren bei Kathastrophenfällen teilweise auf Rechtsgrundlage der Landespolizeigesetze.
Gruß Andi
Da ist er, der springende Punkt und das hüpfende Komma ^^
Danke Andi.
MfG Kampferdbeere
Dann erklärt die Bundeswehr das zum Militärischen Sperrgebiet oder?
Beim Hochwassereinsatz? Das möchte ich sehen :P
Was soll die Bundeswehr zu einem "militärischen Sperrgebiet" erklären? Etwa den überfluteten Deich, die Unglückstellle einer Eisenbahnkollision?
Die Bundeswehr darf fremdes Grundstückseigentum oder fremde Flächen nur dann zu militärischen Bereichen oder militärischen Sicherheitsbereichen vorübergehend erklären, wenn sie selbst dort berechtigt ist, das Hausrecht auszuüben. Dies geschieht regelmäßig nur dort, wo die militärische Sicherheit dies erfordert, zum Beispiel dort, wo ein militärisches Luftfahrzeug abgestürzt ist oder gefährdetes Großgerät oder Waffensysteme besonders geschützt werden müssen, etwa der Platz bei Ausstellungen der Bundeswehr o.Ä.
Wenn die Bundesehr Hilfe bei besonders großen Unglücksfällen leistet oder im Rahmen des Katastrophenfalls bei Überflutungen, Deichbrüchen o.ä. eingesetzt wird, dann geschieht dies unter Regie/Führung der hierfür zuständigen zivilen Behörden und Dienststellen. Das heißt genau, ob und in welchem Umfang die Bundeswehr tätig wird, entscheidet der betroffene Landrat, Innenminister, Oberbürgermeister etc. Da wird überhaupt nichts von der Bundeswehr gesperrt, und wenn Bundeswehrsoldaten z.B. Straßen sperren und dort mit der Winkerkelle den Straßenverkehr ableiten, dann tun sie dies auf Anordnung und im Auftrag des Straßenverkehrsamtes oder der Polizei, genauso, wie an anderen Stellen dies von Feuerwehrleuten oder Angehörigen des THW getan wird.
Zitat... wenn Bundeswehrsoldaten z.B. Straßen sperren und dort mit der Winkerkelle den Straßenverkehr ableiten, dann tun sie dies auf Anordnung und im Auftrag des Straßenverkehrsamtes oder der Polizei, genauso, wie an anderen Stellen dies von Feuerwehrleuten oder Angehörigen des THW getan wird.
Genau so erlebt beim Elbe-Hochwasser 2002. Dort hiess es in der entspechenden Information vom Landrat (oder Innenminister, kann mich nicht mehr genau dran erinnern) schlicht und ergreifend: "Den Weisungen der Einsatzkräfte aus Polizei, Bundeswehr, Feuerwehren und THW ist Folge zu leisten."
Nun muss ich doch nochmal nachhacken:
Also dürfen wir bei Patrouillen zu Fuß überall UZwGBw anwenden (also außerhalb MB & MSB)?
MfG
Bah, Himmel. Kannst du uns vielleicht mal mehr Infos zum Zusammehang der Fragen geben, als nur Krümelchen an Informationen?
Dann war meine Frage nicht eindeutig genug...
Lage: Patrouille zu Fuß auserhalb Mb/MSB - hierbei das anwenden von polizeilichen Verfahren
-> welche p.V dürfen wir während dessen anwenden, komplettes UZwG Bw (dachte das gilt nur für Wache; innerhalb MB/MSB) ?
Mehr informationen habe ich selbst nicht.
In welchem Zusammenhang soll diese Patrouille durchgeführt werden?
Im zusammenhang/aufgrund von Friedensmissionen (in Ortschaften). Mehr Informationen habe ich leider nicht.
(Möchte hier ja auch nix abschreiben sondern, Infos für mich filtern um daraus Vortrag zu gestalten)
Ahhhh-ganz andere Baustelle.
Wir sprechen also von Einsätzen im Ausland.
Da gelten nochmal ganz andere Spielregeln. ROE, HVR etc.
Oh we....
Haben Sie da einen ultimativen Link (speziell zur Thematik Pers.kontrolle und durchsuchung)?
MfG
Sowas kann es an sich nicht geben, weil es vom jeweiligen Einsatz abhängt.
Damals in Georgien hatten wir ganz andere Spielregeln als es die bei KFOR gibt und da wieder ganz andere als in Afghanistan.
Und es hängt auch noch von der jeweiligen Situation ab: Durchsuche ich einen Insurgent nach einem Feuergefecht oder unterstütze ich einheimische Sicherheitskräfte bei eher allgemeinen Sicherheitsaufgaben.
Die allgemeinen Regeln sind ja im HVR festgelegt und die solltest du irgendwann mal in deiner Ausbildung gehört haben.(Schonung der Zivilbevölkerung, nur soviel Gewalt wie notwendig etc.)
In welchem Rahmen sollst du denn den Vortrag halten und wie heisst überhaupt das Thema? Gibt´s zu dem Thema noch ne Erläuterung?
Wird dir ja nicht jemand den Auftrag gegeben haben, dass du nen Vortrag zum Thema "Anwendung polizeilicher Verfahren" halten sollst, ohne weitere Informationen.
Überschrift ist schlicht: Einsatz in Friedensmissionen
Untertitel: Anwednung polizeiliche Verfahren
Lage: Patrouille zu Fuß in Ortschaft
Auftrag: Kontolle und Durchsuchen von Personen
-> ich interpretiere das "normale" Personen während der Patrouille kontrolliert werden sollen und gehen davon aus das man nciht "einfach so" willkürlich die kontrollierte Person durchsuchen darf.
Da kann es wohl keine pauschale Aussage geben, da das von Misson zu Mission anders sein kann.
Geht es um die rechtlichen Voraussetzungen unter welchen Personen kontrolliert und durchsucht werden dürfen oder geht es um die praktische Umsetzung?
Und in welchem Zusammenhang/ für welche Zielgruppe soll dieser Unterricht/Vortrag gehalten werden?
Es geht darum die praktische Umsetzung aufzuzeigen mit rechtlichen Hintergründen (zumindest möchte ich das volle Paket anbieten^^)
Es werden mehrere DstgrdGrp bis Offz dort sein.
Wie man jemaden Durchsucht ist klar, nur wie wie sich das Anhalten & kontrollieren in Patrouille zu Fuß innerorst verhält ist mir noch unklar.
MfG
Im auslandseinsatz - und davon reden wir hier gibt es die ROE´s
die
Rules of engamentdiese geben dir vor was du in welchem land(einsatz) machen darfst
und bei vorgegebnen streifen /patroullien können inner und ausserorts
TCP aufgebaut/durchgeführt werden
was gemacht werden soll wird vor abmarsch bei der befehlsausgabe besprochen (dafür gibt es dann den wasserkopf -ähm stab) der die vorgaben macht
und ansonsten entscheidet der führer vor ort - je nach lage/auftrag/möglichkeit selbstständig
Und wieder ein Brotkrumen an Information.
Wie schwer kann es denn sein, uns mal Infos zu geben, mit denen wir was anfangen können?
Sollst du einen Vortrag als Lehrprobe halten? Eine allgemeine OWB/UWB in einer grünen Einheit? Einen einsatzvorbereitenden Unterricht in einer Feldjägereinheit?
Danke Ulli, das du es ansprichst. :D
Man füttere uns mit Informationen und schon verstehen wir?
Mir ist das völlig Latte, was die Kampferdbeere für'n Auftrag hat. Wer so mit Informationen zu Hintergründen eines Themas geizt, muss sich nicht wundern, wenn die Goldkörnchen nicht oder nur sparsam zurück kommen.
Und deshalb lehne ich mich dezent zurück ::) (http://wuerziworld.de/Smilies/ess/ess25.gif)
;D Ich kenne das ja, dass man die Lage und den Auftrag für die Zielgruppe ´runterbricht. Aber das man durch die Antworten erst die Frage erahnen soll, ist neu! Was für ein Schwachsinn! ;D
Zitat von: wolverine am 07. Februar 2012, 14:54:45
Aber das man durch die Antworten erst die Frage erahnen soll, ist neu! Was für ein Schwachsinn! ;D
Ne, das ist
Jeopardy.
Erkenntnis a priori versus a posteriori 8)
Zitat von: schlammtreiber am 07. Februar 2012, 15:51:24
Erkenntnis a priori versus a posteriori 8)
Äh Wie meinen? Ich möchte diesen Teppich nicht kaufen??
Gute Reise ;D
Bzgl Durchsuchen von Personen bin ich nun in der ZDv 3/11 fündig geworden, jedoch geitzt diese mit schilderungen für kontrolle von Personen...
MfG
(Um meine anonymität zu wahren, muss ich sprerrlich schreiben)
Und solange ich nicht weiß, was Sie eigentlich wissen wollen, wird meine Antwort noch etwas spärlicher ausfallen.
Fällt mir nebenbei ein, auf VorschriftenOnline im IntranetBw gibt es auch ZDV über Feldjäger, mal darin suchen.