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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: glad am 01. Februar 2012, 07:18:38

Titel: zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: glad am 01. Februar 2012, 07:18:38
ich suche etwas schriftliches das die anzugsordnung: diensthemd,krawatte,stoffhose und feldjacke erlaubt.


mfg
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: KlausP am 01. Februar 2012, 07:40:31
Da können Sie lange suchen. Dieser Anzug dürfte in der ZDv 37/10 nicht aufgeführt sein.
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: glad am 01. Februar 2012, 08:23:01
aber wieso wird das getragen?
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: Steve87 am 01. Februar 2012, 08:29:30
Weil es oftmals GEDULDED wird.
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: The_Staffsergeant am 01. Februar 2012, 10:18:50
Oder, weil es befohlen wird.
Das WachBtl z.B. trägt diesen Anzug, einfach aus der Situation heraus, das man die DA-Jacke, bzw. den Mantel einfach vor verschmutzung schützen will, ebenso tragen sie den DA+ Feldjacke während der Ausbildung um ebenfalls die DA-Jacke vor Schmutz zu bewahren. ;)
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: wolverine am 01. Februar 2012, 10:28:35
Zu meiner Zeit gab es einen Befehl (1. GebDiv o. II Korps?) welcher in der Kp am schwarzen Brett aushing.Da war dieser Anzug beschrieben und genehmigt.
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: miguhamburg1 am 01. Februar 2012, 10:32:00
Diese Kombination ist erlaubt - jedoch NUR innerhalb umschlossener militärischer Anlagen und NUR für Heers- und Luftwaffenuniformträger. Das galt auch in früheren Zeiten so. Ich habe die 37/10 nicht zur Hand, aber das ist dort nachzulesen. Allerdings gilt dieses nur für den Tagesdienst und NICHT für Anlässe, zu denen der Große DA befohlen ist. Für den großen DA galt diese Bestimmung noch nie. Alles, was Wolverine und sicher die meisten anderen gelegentlich selbst erlebten, war schlicht und ergreifend ein Verstoß gegen die ZDv 37/10, auch wenn es befohlen war.

Der einzige Truppenteil, für den dieses Gebot NICHT gilt, ist, wie Staffsergeant schreibt, das WachBtlBMVg. Dies ergibt sich jedoch aufgrund einer Ausnahmeregelung des GI, die regelmäßig erneuert wird. Der Grund ist auch genannt: Vermeiden vn Verschmutzung des DA durch den Karabiner beim Vorüben, der Ausbildung etc. Im Rahmen der ProtokollAUSbildung tragen die Soldaten des WachBtl allerdings den Feldanzug mit Protokollstiefeln. Der DA wird ausschließlich zur Protokollabnahme und bei den Einsätzen getragen.
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: Trappo65 am 01. Februar 2012, 13:24:28
Als Ergänzung zu Migu:

In einer mir vorliegenden 37/10 (2008) heißt es für das Heer unter:

239. Ergänzungen der Grundform (Dienstanzug, grau)

für die Ergänzungen

E8 Feldparka, E9 Feldjacke, Tarndruck, E10 Nässeschutzjacke, Tarndruck:

Diese Bekleidungsstücke dürfen zum Dienstanzug innerhalb umschlossener militärischer Anlagen und in Fahrzeugen auf dem Weg zwischen militärischen Anlagen, jedoch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, getragen werden.


Für die Luftwaffe ist obiges unter der 243. analog geregelt


Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: KlausP am 01. Februar 2012, 16:22:37
Genau, Ergänzung der Grundform. Der TE fragte aber nach:

Zitat... diensthemd,krawatte,stoffhose und feldjacke ...

Da ist schon mal die Grundform gar nicht gegeben - wegen Fehlens der Jacke, grau. Deshalb auch meine Antwort.
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: Fernmelder am 03. Februar 2012, 19:55:22
Zur Indienststellung des WBK III in Efurt wurde auch dieser Anzug vom Wachbataillon getragen...Herr,Luftwaffe und Marine. Und ausserhalb umschlossener Militärischer Anlagen oder sonstiges nämlich auf den Petersberg soweit die Fotos zeigen.
Und bei uns wird der Anzug auch getragen,zwar nur von Soldaten der Kleinkantine,aber er wird getragen. Hab da auch schon ewig gesucht nach Vorschriften...

Änliches Bsp: Der Sportanzug wird häufig auch mit Feldjacke darüber getragen,gibts da zu näher geregeltes?
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: Steve87 am 03. Februar 2012, 23:14:21
Laut Nr. 265 kann der DV Abwandlungen und Ergänzungen zwecks Witterung befehlen. Bei uns wird zum Beispiel im Moment zum Sportanzug auch der Bordparka getragen, was bei -17° die wir heut morgen hatten auch durchaus Sinn macht;)
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Beitrag von: papan0ah am 04. Februar 2012, 00:09:56
an dieser stelle repsekt an alle soldaten, die draußen arbeiten müssen bei den temperaturen!

*hut ab*
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Beitrag von: BulleMölders am 04. Februar 2012, 06:29:26
Bei entsprechenden Witterung wurde zu meiner Zeit zum Sportabzeichen auch der Parka getragen. Was meines Wissens nach durch die ZDV gedeckt war.
Bei Temperaturen wie im Momentan haben wir während der Pierwache statt Mantel oder Colani auch den Parka zur zweiten Garnitur getragen. Was wohl auch durch die ZDV gedeckt war. Wo sinngemäß drin stand, das bei extremer Witterung Abwandlungen vom Dienstvorgesetzten befohlen werden können.
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: AriFuSchr am 04. Februar 2012, 10:49:16
ZitatBei entsprechenden Witterung wurde zu meiner Zeit zum Sportabzeichen auch der Parka getragen. Was meines Wissens nach durch die ZDV gedeckt war.

soso,

zum Sportabzeichen noch nen Parka.

Wo hast Du nochmal gedient?

Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: StOPfr am 04. Februar 2012, 12:06:52
Wurde in den Stilblütenthread aufgenommen. Vielen Dank an die Beteiligten  :D!
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Beitrag von: BulleMölders am 04. Februar 2012, 14:08:44
Schitt T9.  Erzeugt immer wieder Stilblüten, die für Erheiterung sorgen.
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Beitrag von: Karl Müller am 18. September 2021, 13:21:24
In der Version der Anzugsordnung (jetzt: A1-2630/0-9804), Stand Okt. 2019, ist die Beschränkung der Ergänzungen E5 Feldjacke und E6 Nässeschutzjacke auf "innerhalb mil. Anlagen" nicht mehr vorhanden. Dementsprechend sollte man diese jetzt immer tragen dürfen.
Konkretes Beispiel: Ich nehme im DA an einer privaten Veranstaltung teil, die zu Beginn draußen stattfindet. Da ich meinen DA nicht verschmutzen möchte, möchte ich die Feldjacke darüber anziehen. Dies sollte doch nun erlaubt sein, oder?
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: p4uLe83 am 18. September 2021, 13:40:11
Die Feldjacke über dem DA?! Wie wäre es denn einfach mit dem Mantel? Flecktarn und DA zu mischen, das ist doch grausam. Selbst wenn es erlaubt wäre, der Stil verbietet es mMn.
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: 200/3 ohne LoginDaten am 18. September 2021, 14:42:56
@p4uLe83:
Na das erklär mal General a.D. Trull...😂.
Unter ihm gab es bei Gelöbnissen und ähnlichen Anlässen immer wieder wilde Abwandlungen. Hose vom Dienstanzug mit Hosengummis und Kampfstiefeln, graue Tuchjacke, Feldjacke drüber, dazu Lederkoppel und für den Ehrenzug gerne noch schwarze Halstücher. Dieser Anzug hieß dann in der Truppe scherzhaft "großer Trullinger"...
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: KlausP am 18. September 2021, 15:45:21
Zitat... und für den Ehrenzug gerne noch schwarze Halstücher ...

... und bei einer Leutnantsernennung der 14. PzGrenDiv auf der Festung Dömitz für die angetretenen Jungleutnante Halstücher in ,,Waffenfarbe".
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: F_K am 18. September 2021, 15:58:08
Hinweis:

General a. D. Trull ist Anfang des Jahres 2008 in den Ruhestand versetzt worden - diese "Geschichten" stammen also aus "grauer Vorzeit" und können heute nicht mehr handlungsbestimmend sein.

Relativ unstreitig war einiges davon auch zu damaligen Zeiten vermutlich rechtswidrig, in jedem Fall nicht vorschriftenkonform.
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: 200/3 ohne LoginDaten am 18. September 2021, 18:59:09
@F_K
Ging es hier in den letzten drei Antworten gerade um zulässig oder nicht? Nein, sondern lediglich um eine Frage des "Geschmacks" bezüglich der Kombination von DA und Flecktarn und eine amüsante Anekdote aus der Vergangenheit dazu.
Man muss doch nun wirklich nicht bei allem immer gleich mit dem erhobenen Zeigefinger wedeln...
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: wolverine am 18. September 2021, 20:19:29
Der Besagte erfand sich den ,,großen Feldanzug".  ;D
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: müller912 am 23. September 2021, 12:43:51
Da kein Widerspruch erfolgt ist - ja ich weiß, es sieht nicht soo gut aus, aber ich finde noch akzeptabel - nehme ich an, dass es zulässig ist
Titel: Antw:zdv einer bestimmten kleiderordnung
Beitrag von: p4uLe83 am 23. September 2021, 20:19:56
Nein, ist es nicht. Aus der Anzugsordnung (frei im Internet verfügbar)

110. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Abschnitt 2.4) zu tragen. Bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) kann an Stelle des Dienstanzugs, Grundform der Gesellschaftsanzug (Abschnitt 2.5) getragen werden. Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.
Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der
Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat.

Der Dienstanzug darf als Abwandlung der Grundform mit der Nässeschutzjacke getragen werden, siehe  Nr 234. und das ist sicherlich nur für kurzfristigen Regenschutz gedacht. Also gönn dir den Mantel und bewahre ein ordentliches Bild, du repräsentierst uns doch alle. 8)