Hallo,
hier die Eckdaten: War 8 Jahre bei der Bundeswehr. Befinde mich gerade in Endphase meiner schulischen Weiterbildung. Ende im März 2012. Dann erhalte ich noch 12 Monate weiter Übergangsgebührnisse.
Will mich selbständig machen, nun das Problem...
Man hat ja seine kleine Anwaltschaft (Krankenversicherung privat)aktiviert. Nun sagt aber die gesetzliche Krankenkasse, das sie mich nicht nehmen könnten, da ich ja privat versichert sei...???
Ich bin Familienvater, verheiratet und habe drei Kinder..., Kinder sind unberechbar, und ich bin bereit monatlich mehr zuzahlen für die Krankenkasse. Die Sagen das ginge nicht wegen der Bundeswehr.
Es gibt aber die Möglichkeit das man sich auf die Wiedereingliederung beruft und dann offiziell, also schriftlich einen ablehnen müssen. Dann kann man sich die gesetzliche Krankenkasse aussuchen.
Hat jemand damit Erfahrung...???
Lies den Text mal durch, editiere und korrigiere ihn, ersetze die "Anwaltschaft" durch den korrekten Begriff und eventuell bekommst du antworten!
Nö, keine Erfahrung. Aber ich hätte die Frage lieber an jemanden gestellt der da "persönlich zu greifen ist" z.B. den Sozial oder Bfd Berater. Es soll obwohl die Meinungen da weit auseinander gehen doch den einen oder anderen schlauen Kopf geben. ;D
Ich schließe mich Andis kritischen Hinweisen an und vermisse auf jeden Fall ein "nicht", das den Aussagen einen ganz anderen Sinn geben könnte. Der Text insgesamt würde dann schlüssiger.
Hast du denn die Anwartschaft aktiviert - also bist du in ner privaten oder nicht?
wie war das Versicherungsverhältnis vor der Dienstzeit als SaZ, Privat oder GKV?
Die Anwartschaft ist eine private Krankenversicherung.
es könnte auch eine Anwartschaft bezüglich der PflV bestehen, diese wäre auch bei einer GKV möglich
Muss man die denn aktivieren? Oder kann man die zum DZE einfach verfallen lassen und in ne GKV gehen?
(DIE Frage ist übrigens auch für mich persönlich interessant.)
hier sind noch einige Dinge zu dubios, um wirklich antworten zu können.
ZitatMuss man die denn aktivieren? Oder kann man die zum DZE einfach verfallen lassen und in ne GKV gehen?
... das kommt sehr individuell auf den Einzelfall an. Die Gesetzeslage ist jedenfalls inzwischen so, dass man NICHT so einfach wechseln kann.
Als Selbstständiger hat man die Wahl - dies führt zu einem Verweis auf die PKV.
Wer angestellt wird (und unter der Freistellungsgrenze liegt) kann auch wieder in die GKV gehen.
(Die Fragestellung ist aber sehr komplex, daher immer vom Fachmann im Einzelfall prüfen lassen).