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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Schamane am 03. Februar 2012, 19:30:42

Titel: ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: Schamane am 03. Februar 2012, 19:30:42
Nach dem Bericht des Wehrbeauftragten Punkt 1.5 beabsichtigt das BMVg bis 2013 eine Präzisierung der Ansprüche an das äußere Erscheinungsbild der Soldaten. Da seit 2000 wie es im Bericht heißt regelmäßig die Unsicherheit der Soldaten und Vorgesetzten zu Eingaben führt. Wir hatten hier im Forum ja wiederholt die Diskussion wegen des Haar und Barterlasses, wobei ich mich derzeit frage ob es den Überhaupt gibt. (Nein ich weiss das es ihn gibt  ;)) Weil mir jeden Tag zwei Stabsärzte mit Pferdeschwanz und Vollbart über den Weg stolpern und da soll ich einem Gefreiten (FA) erklären, dass er seine Frisur nach der 10/5 haben muss. :-[   Da wäre ich für eine Klarstellung dankbar.
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Beitrag von: Fernmelder am 03. Februar 2012, 19:48:53
Da müsste einfach mal konsequent der Erlass durchgesetzt werden,egal ob Stabsarzt oder Oberst. Nur so ist Vorbildfunktion wirklich gegeben gegenüber jungen Kameraden (wie z.B.: mir). Ich bin wirklich gespannt was da 2013 kommt... :o
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Beitrag von: F_K am 03. Februar 2012, 22:29:40
... und wo ist das Problem mit dem Vollbart? (der ist zulässig, sofern gepflegt, wovon ich ausgehen)
... und wo ist das Problem mit dem Pferdeschwanz? (ich gehe mal von einem weiblichen Soldaten aus)

Wer keine Probleme hat, macht sich welche ...
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: Schamane am 04. Februar 2012, 05:24:19
@ F_K "Vollbart und Pferdeschwanz" ist an einem Stabsarzt, sonst hätte ich schon geschrieben, dass es sich um eine Soldatin handelt und eine Soldatin mit Vollbart  ;) wäre sehr ungewöhnlich. Von daher hätten sie ihren Verweis auf Soldatinnen sich in diesem Zusammenhang sparen können. Des weiteren kann man über den Begriff gepflegt trefflich streiten, aber es kann natürlich sein, dass sie verfilzte Haare als gepflegt ansehen.
Am Vollbart störe ich mich auch nicht, nur wen ein Soldat so aussieht, wie man sich stereotyp den Sandler vorstellt (bayrisch / österreichisch für Obdachlosen) muss ich mich fragen und bei dem Rekruten hieße es nur Haarschnitt verbessern und beim Stabsarzt heißt es das ist seine Lebenseinstellung.
Bei einem gepflegten Vollbart sag ich ja auch nichts, davon haben wir ja auch genug Soldaten.
Deshalb wäre hier eine Präzisierung höchst wünschenswert, denn dann könnten wir uns in den Diskussionen auch und zum Teile die Aussagen, wie "Wenn ihr Chef meint ihr Haar und Barttracht würde nicht der ZDV entsprechen, dann haben sie den Mangel zu beheben. Da sie sonst Befehlverweigerung begehen" unterlassen und ganz klar mit einer bestehenden Vorschriften und Verordnung argumentieren.
Allerdings müßte der Abschnitt dann in der 37/10 - 2.000 Seiten umfassen und eine wöchentliche Änderung und Erweiterung von 100 Seiten haben und selbst dann wäre nicht alles geregelt. 
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: Insect am 04. Februar 2012, 09:44:09
Soweit mit bekannt ist gibt/gab es doch einen Ärztemangel bei der BW.
Auch wurden zivile Ärzte mit entsprechender Ausbildung gleich mit recht "hohem" Dienstgrad eingestellt und vielleicht drückt man bei ihm ein Auge zu da er ja eigentlich mehr Arzt als Soldat ist ?
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: ulli76 am 04. Februar 2012, 09:56:35
Sollte dann aber auch nicht in der Form vorkommen.

Was mich mehr stört ist, dass die Regelungen für weibliche Soldaten so schwammig sind.
Was z.B. zur Zeit schon fast Überhand nimmt, sind die Fingernägel aus dem Nagelstudio- für mich ein absolutes No-Go. Aber versucht das mal ner Soldatin zu verbieten (was bin ich froh, dass ich kein DV mehr bin). Wie ist das mit Strähnchen- was geht, was nicht? Sollen wir die Haare wirklich so wie auf den Bildern in der 37/10 tragen? Und das Barett gleich dazu?

Wäre schon praktisch wenn es in der Vorschrift Bilder gäbe, die erlaubt und nicht-erlaubt gegenüberstellen würden.
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Beitrag von: Schamane am 04. Februar 2012, 14:27:53
@ Ulli76 besonders da diese Damen im zivilen von der Stationsschwester einmal in das Gebet genommen würden und vor denen steht selbst der Spiess nach 35 Jahren beim Bund im Achtung und sagt kein Wort  8) und so eine 17 oder 21 jährige würde ganz schnell auf ihre Nagelstudionägel verzichten.
Des weiteren würde im zivilen Gesundheitswesen wenn die Stationsschwester von diesen Damen und Herren noch etwas übrig gelassen hat, sich die Hygieneschwester dieser Person annehmen und diese können Hyännenschwestern werden und die verputzen zum Frühstück 5 von den Damen und Herren mit Piercings, Pferdeschwanz, Kunstnägeln usw.
Ansonsten Insect es ist mir bekannt, dass der Bund Ärztemangel hat und das er da auch Zugeständnisse macht. Nur dann sollen diese Damen und Herren als in Zivil herum rennen und behandeln und nicht in Uniform!
Im besonderen auch um die Achtung vor den Ärztinnen und Ärzten in der Bundeswehr zum Ausdruck zu bringen, welche sich geben wie man es von einem Soldaten im Dienstgrad eines Offiziers oder Stabsoffiziers erwartet.
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Beitrag von: ulli76 am 04. Februar 2012, 14:34:39
Das Problem besteht noch nichtmal hauptsächlich beim medizinischen Personal- da ist es ja aus Hygienegründen explizit verboten.
Nur was ich da teilweise bei den Patientinnen sehen muss, passt mit meinem soldatischen Selbstverständnis nicht so ganz zusammen.

Achso- der Ärztemangel bei der Bundeswehr betrifft übrigens nur bestimmte Bereiche.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: F_K am 04. Februar 2012, 15:04:49
ZitatDa sie sonst Befehlverweigerung begehen"

Genau - "Befehlsverweigerung" - und wo findet sich die Quelle dazu?

ZitatWäre schon praktisch wenn es in der Vorschrift Bilder gäbe, die erlaubt und nicht-erlaubt gegenüberstellen würden.

Wäre genauso spannend wie ein Katalog mit Diszis pro Vergehen ... manches geht eben nicht, auch wenn sich viele es wünschen würden ...

Es soll ja eine Klarstellung kommen - bis dahin sehe ich in der Praxis (zumindest bei meinem TrT) wenig Probleme.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: erdpichel am 04. Februar 2012, 16:34:53
Für eine genauere Gestaltung der 37/10 wäre ich auch sehr dankbar...
Hab mich auch schon in einige diskussionen begeben müssen (eigentlich ist das alleine ja schon ein Unding) weil der angesprochene "Irokesen-Schnitt" nicht so klar definiert sein soll.

Genauso sind bestimmte Kombinationen und teilweise auch Kleidungsstücke gar nicht in der 37/10 aufgeführt, und somit eigentlich gar nicht tragbar....
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. Februar 2012, 16:39:36
Es gibt keine "Befehlsverweigerung", sondern eine Gehorsamsverweigerung.

Sie können, Schamane, nicht alles (nicht mehr) Zulässige beschreiben oder mit Fotos darstellen, das würde ein Unterfangen sein, das zum Scheitern verurteilt wäre. Denn dann würde sich immer etwas finden, das nicht haargenau dem Gezeigten entspricht und somit ohne Sanktion bleiben müsste, da nicht geregelt. Insofern muss schon durch die Vorschrift zweifelsfrei beschrieben sein, was zulässig ist. Das ist dann Aufgabe der Juristen im Haus.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: ulli76 am 04. Februar 2012, 18:17:48
Dann können wir uns aber auch die Bilder in der aktuellen Version der Vorschrift sparen.
Die Frisur der dargestellten Dame und die Trageweise des Baretts sind einfach nur unterirdisch.

Die Fotos hätte ich übrigens nur als Anhalt gedacht. Die Meinungen der DV und Soldaten geht ja schon mal auseinander.(s. das Beispiel des einen Kameraden Anfang Januar hier im Forum.)
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: DrSeltsam am 04. Februar 2012, 18:22:53
Es bedarf doch nur ein Bild in der ZDv 37/10, darunter ein Text mit "Müssen nur in Form und Farbe gleich sein".  ;D
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: Paramedic am 04. Februar 2012, 21:01:48
Witzig find ich auch den geplanten pflastererlass, damit piercingloecher bedeckt werden. war bis jetzt auch von Chef zu Chef verschieden.

Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: Megawaldi am 04. Februar 2012, 21:08:59
@Paramedic
geplanten pflastererlass? erzähle mal mehr....

Grüße
Megawaldi
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: ulli76 am 04. Februar 2012, 21:34:44
Wie kann man eigentlich Piercings im Geländedienst tragen.
Das mit dem dezenten Ohrschmuck kann man auch gleich wieder abschaffen. Die meisten kapieren es ja nicht, dass das nur für den ID gedacht ist. Und so passiert es, dass das Btl bei -20°C auf Schießbiwak geht und die Damen nicht auf die Idee kommen, dass dabei metallischer Gesichtsschmuck ähm suboptimal ist.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: Fernmelder am 04. Februar 2012, 22:01:07
Da brauchen manche Leut ja große Pflaster um ihre Tunnellöcher i Ohr zu zubekomm...
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: Paramedic am 04. Februar 2012, 22:08:45
http://m.welt.de/article.do?id=%252Fpolitik%252Fdeutschland%252Farticle13833409%252FWie-viele-Piercings-braucht-ein-deutscher-Soldat.html

das ist ein Artikel mit der Überschrift wie viele piercings braucht ein Soldat :-)

;D

ach und für Tunnel gibt es hautfarbene Plugs, die waren bei uns genehmigt, einige mussten aber als mumien rumlaufen
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: Fernmelder am 04. Februar 2012, 22:19:54
Aha ok Geheimtipp mit den Hautfarbenen :D  Das sieht denk mal besser aus als herunter hängende Urgroße Lappen am Ohr
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: Paramedic am 05. Februar 2012, 01:08:49
Es ist alles sehr vage, es gibt eben keine allgemeine Regelung welche bedeckung der stellen anzuwenden sind.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. Februar 2012, 14:42:42
Liebe Ulli, die Fotos sollen ja auch nur Beispiele geben, wie ein vollständiger Anzug auszusehen hat. Dass es sich dabei um Models (m/w) handelt, die nagelneue Bekleidungsstücke tragen und nicht um Soldaten, deren Bekleidung schon eine Strecke Tragens auf dem Buckel hat, dürfte jedem einleuchten.

Unabhängig von dieser Frage ließe sich aber auch bei bestem Willen keine vollständige und vollzählige Auflistung dessen anfertigen, was vorschriftenkonform ist oder nicht. Genau das aber wurde u.a. vom Schamanen angemahnt.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: Schamane am 05. Februar 2012, 15:51:58
@ miguhamburg1 wenn sie meine Eröffnungsmitteilung lesen schrieb ich da selbst, dass die ZDV 2.000 Seiten umfassen müsste und jede Woche 100 Seiten Änderung notwendig wären und selbst dann noch nicht alle Möglichkeiten erfasst wären.
Aber der gegenwärtige Zustand ist suboptimal, da man mit solchen Lapalien nicht die Rechtsberater und Co belästigen muss und es andererseits auch nicht sein kann, dass der eine DV es gestattet und der andere versagt. Hier sollte bzw. muss Rechtssicherheit geschaffen werden.
Damit jeder Soldat in seinem Aussehen und seinen Befehlen Handlungssicherheit hat und keine als willkürlich anzusehenden Maßnahmen durchgeführt werden. Denn einerseits hat der DV das recht auf Gehorsam, andererseits der Soldat aber das Recht auf geringstmögliche Einschränkung seiner grundgesetzlich garantierten Freiheiten.
Z.B. kann die Bundeswehr wenn sie es wöllte jede Art von Körperschmuck untersagen und dies wäre legal, da es mit der dienstlichen Notwendigkeit begründet werden kann. Das man dann arge Nachwuchssorgen hätte steht auf einem anderen Blatt.
Nur sollte es nicht so sein, dass ein DV sagt gut und der andere nicht.
Achtung Ironie:
Sondern beide Schauen in ihrem Sammelband Form und Aussehen des Soldaten und sagen gut das entspricht Seite 1.235 Kapitel 99/99 Unterpunkt 99 ist genehmigt. Oder aber sie sagen ups da gibt es nichts  :-[ wir setzen eine LoNo an den "General"Friseur und sein Büro auf.
Anbei Foto Soldat XY mit Piercing usw. entspricht dieses der Vorschrift oder liegt hier ein Mangel vor. Der Soldat und seine DV's bekommen eine Handlungshilfe und Rechtssicherheit und in der wöchentlichen Änderung heißt es.
"Als neuer Trend in der Individualisierung der Soldaten ist festzustellen, dass diese jetzt Kuhmarken nicht nur durch die Ohren sondern auch in der Nase tragen. Dieses ist für Soldaten im Dienst wegen der Verletzungsgefahr untersagt!"
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: F_K am 05. Februar 2012, 16:02:52
Zitatniemand will unnötig Bürokratie produzieren,

... dann gibt es noch so Konzepte wie "Auftragstaktik" und sogar die Tatsache, dass sich Gerichte mit der Auslegung von Strafgesetzen im EINZELfall beschäftigen - weil sich halt reale Sachverhalten nicht in einer allgemeingültigen Regel festhalten lassen.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. Februar 2012, 18:32:54
Sowohl Erzieherische Maßnahmen, als auch Disziplinarmaßnahmen sind Erziehungsinstrumente für militärische Vorgesetzte. Damit ist vor Erteilen/Verhängen einer solchen Maßnahme durch den jeweiligen Vorgesetzten der Einzelfall zu berücksichtigen. Insofern ist jede dieser Maßnahmen eine Individualentscheidung. Es gibt keine Rechtssicherheit in Ihrem Sinne, lieber Schamane, und sie kann es auch nicht geben.

Es gibt jedoch sehr wohl Rechtssicherheit, was den militärischen Anzug und seine Trageweise anbelangt. Und dennoch gibt die Vorschrift Vorgesetzten die Möglichkeit, Abweichungen zu befehlen, soweit sie sich im Rahmen der Vorschrift bewegen oder von demjenigen, der "Herr über die jeweilige Dientsvorschrift" ist, genehmigt werden. Dies hatte ich am Beispiel der Feldjacke, Tarndruck, die die Soldaten des WachBtl BMVg zum Vorüben bis unmittelbar vor dem Einsatz auch auerhalb umschlossener militärischer Anlagen tragen dürfen, beschrieben. Genau das ist dann auf diesen Fall bezogen die von F_K beschriebene "Auftragstaktik", die man mit Ihrer Forderung glattweg eliminieren würde, was niemand beabsichtigt.

Wenn jetzt der Minister die bisher für das Erscheinungsbild der Soldaten maßgeblichen Grundlagen, die ZDv 37/10, die ZDv 10/8 (militärische Formen und Feiern) sowie den "Haar- und Barterlass" (Anlage in der ZDv 10/5 zusammenfassen und insgesamt überarbeiten lassen will, so ist dies sein gutes Recht, und der GI als "Herr über die ZDV's hat Entsprechende Bearbeitung bereits in die Wege geleitet. Wenn dann dabei eine gelungene Definition erlaubten Schmucks und angemessenen Frisuren herauskommt, soll es doch allen recht sein, ich halte diesen Mumpitz grundsätzlich für entbehrlich, weil es damit kaum signifikant wahrnehmbare Probleme gibt und die Truppendienstgerichte mit derartigen Verfahren nun weiß Gott nicht überlastet sind. Viel wichtiger wäre mir eine verbindliche Regelung gegen das Tagen des Feldanzuges für alle Soldaten außerhalb der Dienstzeit und außerhalb umschlossener militärischer Anlagen, damit dieses Geschacher um Genehmigungen mal ein Ende hätte. Viel wichtiger wäre mir auch ein grundsätzliches Verbot des Tragens des Feldanzugs beim Truppenzeremoniell mit zivilen Besuchern etc.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2012, 18:57:46
Siehtst- das wiederum ist in der "Schlammzone" weniger ein Problem. Auch wenn eine einheitliche Regelung wünschenswert wäre.
Dagegen ist das Haar-und Schmuckproblem langsam ein echtes Problem.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: F_K am 05. Februar 2012, 19:16:43
ZitatDagegen ist das Haar-und Schmuckproblem langsam ein echtes Problem.

Tatsächlich? Quellen? (... oder eher nur individuelle Wahrnehmung in ZSanDienst?)

Meine Erfahrung in der Truppe:

- Letzten Jahr beim Sprungdienst ist mir ein Lederarmband bei einem Soldaten aufgefallen (HptGefr), bevor ich etwas sagen konnte, meinte schon sein OFw:" Jetzt sagen sie bloß, dies wäre ein Verlobungsarmband? Nein, nicht? Ablegen!" Thema Durch.

- Letztes Jahr in der Fortbildung EEH A war ein zuversetzter Fw mit "gestickten Schrieb" auf der TrGattungslitze - der wurde dann von einem OStFw drauf angesprochen - nachdem ich bemerkte, dass ich dies auch so sehen würde - war das "Ding" nach der Mittagspause entfernt.

- Wenn ich in der Kantine Essen gehe, sehe ich regelmäßig ca. 200 Soldaten, da fällt selbst mir "nichts auf" - weil da "nichts ist".

Es mag ja Einheiten / Verbände geben, wo es tatsächlich "ein Problem" gibt - aber wohl weniger mit der Vorschrift als eher ein SELBSTGEMACHTES VOLLZUGSPROBLEM.

... und Vollzugsprobleme sind auch nicht mit klarstellenden Vorschriften zu lösen - weil dort nicht das Problem liegt.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2012, 19:27:19
Eher individuelle Wahrnehmung an verschiedenen Standorten und nicht nur im ZSanDst.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: Megawaldi am 05. Februar 2012, 20:07:22
Zitat von: miguhamburg1 am 05. Februar 2012, 18:32:54
Viel wichtiger wäre mir eine verbindliche Regelung gegen das Tagen des Feldanzuges für alle Soldaten außerhalb der Dienstzeit und außerhalb umschlossener militärischer Anlagen, damit dieses Geschacher um Genehmigungen mal ein Ende hätte. Viel wichtiger wäre mir auch ein grundsätzliches Verbot des Tragens des Feldanzugs beim Truppenzeremoniell mit zivilen Besuchern etc.
Wo siehst du denn das Problem beim Tragen des Feldanzugs z.B. beim Nachhause fahren nach dem Dienst. Wie soll denn die Bundeswehr in der Gesellschafft einen besseren Stand bekommen wenn man nie wieder einen Soldat in Uniform in der Öffentlichkeit sieht?
Und du glaubst doch ned im ernst das jemand zum Nachhause fahren den DA anzieht?
Ich finde eher das das Tragen einen Uniform in der Öffentlichkeit noch gefördert werden sollte... und ja auch im Feldanzug.
Oder würdest du auch von einem Bundespolizist verlangen das er auf dem Nachhauseweg seine Ausgehuniform anzieht?
Der würde die den Vogel zeigen....

Grüße
Megawaldi
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: KlausP am 05. Februar 2012, 20:17:02
ZitatUnd du glaubst doch ned im ernst das jemand zum Nachhause fahren den DA anzieht?
Ich finde eher das das Tragen einen Uniform in der Öffentlichkeit noch gefördert werden sollte... und ja auch im Feldanzug.

Sehe ich auch so. Wenn ich mich zum Dienstschluss umziehen muss und mich dann in den DA werfen soll, kann ich auch gleich Zivil anziehen.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: Schamane am 05. Februar 2012, 21:36:50
Zum Feldanzug habe ich ein geteiltes Verhältnis. Da es ein Arbeitsanzug ist und im Gesundheitswesen wird auch niemand in der OP - Bekleidung nach hause fahren.
Hier wird immer auf die Polizei hingewiesen, dass diese in ihrer Uniform nach hause fährt. Dies ist richtig. Aber eben in der allgemeinen Polizeidienstuniform und nicht in der der Bereitschaftshundertschaften und ich glaube die Polizei hat auch eine PDV wo drin steht, wie die Uniform aussehen muss und wo sie getragen werden darf.
Von daher wenn ich im SanFüKdo Dienst mache oder auch als SanDstOffz oder der PersFw usw. in einem SanZentrum oder FachSanZentrum kann ich in meinem Tagesdienstanzug nachhause fahren, weil der Tagesdienstanzug dort ist der kleine Dienstanzug.
Persönlich wäre ich auch der Meinung, dass an Schuleinrichtungen der Bundeswehr außer an Tagen mit Außendienst der kleine Dienstanzug zu tragen ist aber das steht wieder auf einem anderen Blatt.
Des weiteren ist die Haar und Bartproblematik in  der Truppe subjektiv für mich auch ein Problem und wie Ulli76 schon schrieb nicht nur bei dem ZSan sondern auch in Gesprächen mit Heer und SKB, aber dies ist selbstverständlich nur ein kleiner Ausschnitt aus der Bundeswehr. 
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: miguhamburg1 am 06. Februar 2012, 08:29:19
Um mal auf F-K's Quelle zurückzukommen: Es gab im vergangenen Jahr kein einziges Haar-und-Bart-Verfahren vor den Truppendienstgerichten - insofern gibt es wohl auch kein mit den Mitteln des Erlasses Erzieherische Maßnahmen und der WDO unbeherrschbares Problem. Wenn also einzelne Damen und Herren mit seltsamen Frisuren oder Schmuck herumlaufen, dann ist dies ein Zeichen dafür, dass die zuständigen Vorgesetzten die bestehenden Vorschriften und Befehle nicht durchsetzen - und kein massives Indiz dafür, dass die Vorschriftenlage nicht ausreicht.

Zum Thema Feldanzug: das Problem mit dem Tragen des Feldanzuges besteht eben darin, dass sich viele Soldaten überhaupt nicht darum scheren, in welchem Zustand sich ihr Anzug befindet (Sauberkeit und Trageweise) und welches Erscheinungsbild sie damit abgeben. Dass die meisten hier im Forum Aktiven und Ehemaligen persönlich dabei kein Problem haben, glaube ich gerne.Wenn ich mir allerdings die hier vorliegende Auswertung von diesbezüglichen Feldjägermeldungen anschaue, sieht das Bild schon ganz anders aus...leider!

Und, der Hinweis in allen Ehren: ob nun in Standortbereichen Soldaten in ihrer Freizeit im FA nach Hause oder zum Dienst fahren, ist doch nun unerheblich, weil jederzeit die Kaserne(n) kennt. Außerdem werden dadurch die Bw-freien Landstriche auch nicht weniger. Dieses "Argument" ist nun wirklich nicht besonders überzeugend.
Titel: Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
Beitrag von: AriFuSchr am 06. Februar 2012, 11:32:48
.... es ist mit Sicherheit ein Problem der Überwachung. Zu meiner Zeit durften wir den FA zu kurzen Besorgungen, auf dem Weg vom Dienst nach Hause und und zurück tragen, also Regelung wie aktuell jetzt auch.
Unser Kasernenkommandant war der inneren Führung gegenüber sehr aufgeschlossen und führte entsprechend.

Aber alle Wachsoldaten der Kasernenwache waren angewiesen, ein- und ausfahrende Soldaten in Stichproben auf die ordnungsmässigkeit des Anzugs zu kontrollieren.

Ich kann mich noch gut erinnern daß Kameraden die hier auffielen, ohne Ausnahme die Gelegenheit am Wochenende zum üben bekamen. Kasernenwache/MunWache/Bereitschaft/KvD/UvD/GvD - Wochenend-Jobs gab es viele, und damit die Zeit zum Nachdenken.
Probleme sollten an ihrer Wurzel behandelt werden.