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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Tobi9 am 05. Februar 2012, 13:44:18

Titel: Wohnzuschuss Elternhaushalt
Beitrag von: Tobi9 am 05. Februar 2012, 13:44:18
Servus,

und zwar, ich bin FWDL23, befinde mich noch in der AGA und wir hatten den Sozial unterricht schon, auch weiss ich das die "hälfte" meiner Einheit eine Wohnung vom Bund bezahlt bekommt usw usw. aber nun meine Frage, wie ist das mit dem Elternhaushalt, sprich, wenn ich 3 bis 4 mal im Monat daheim bin (und dort gemeldet bin und weiterhin "wohne"). Das Problem, meine Mutter geht halbtags arbeiten (mehr geht nicht wegen kleiner schwester) kriegt anscheind noch was vom Amt dazu für mich, jetzt wurde irgendwie das ganze eingestellt und mein FWD Gehalt dazu gerechnet (das die herren vom Amt nicht einmal kennen, da ich nix mit denen zu tun habe geschweigeden die irgendwelche unterlagen von mir haben), nun meine Frage gibt es eine möglichkeit wie eventuell diese Differenz von der Bundeswehr bezahlt wird (es ist ja eine menge weniger als eine eigene Wohnung) oder was kann ich machen ? soll ich mich eventuell in der Kaserne anmelden, also als Hauptwohnsitz, und das schon in der AGA ? Oder kann ich zumindest versuchen das mein geringes Einkommen als FWDL nicht angerechnet wird etc etc. ? bedanke mich schon einmal im voraus für eine Antwort.

ps. ich habe im Sozial unterricht aufgepasst, aber das Thema wurde nicht behandelt, ich weiss z.b das man theoretisch sogar eine Garage für das Auto was man nicht nutzen kann bezahlt bekommt, die Wohnung usw usw deshalb hoff ich das es da auch irgendwie etwas gibt.
Titel: Antw:Wohnzuschuss Elternhaushalt
Beitrag von: F_K am 05. Februar 2012, 14:32:51
Zitatdas mein geringes Einkommen als FWDL

... so "gering" ist dies ja nun nicht - aus einer Sozialgemeinschaft im Sinne von HARTZ IV fällst Du damit jedenfalls raus.

Eine "Nichtangabe" des FWDL Verhältnisses durch den Antragsteller Wohngeld bzw. HARTZ IV stellt regelmäßig einen Betrug da, also bitte immer angeben.

Wenn Du nicht Mieter bist, gibt es auch keine Übernahme von Mietkosten.