Hallo Ihr Lieben,
da hier ja wirklich jedem und allem geholfen wird, was ich sehr gut finde, hab ich ne etwas peinliche Frage.
Ich habe mich mal in einem Zustand zwischen Liebeskummer, Pubertät und Vollsuff selbst verletzt, ist aber schon über 10 Jahre her (bin nun 25 Jahre alt). Es war keine Gravierende Verletzung, schon gar nicht lebensgefährlich, und man sieht heute auch nix mehr davon. Aber ich war bei der Musterung zum FWD bei der Psychologin so dumm ehrlich, und hab ihr auf Ihre Frage bzgl. Selbstverwundung diese Story erzählt.
Sie meinte, dass das unter den genannten Umständen (v.a. der Einmaligkeit dieser Aktion und dem langen zeitlichen Abstand) für sie kein Problem darstellt, dass es aber Psychologen gibt, die mich T5 gemustert hätten.
Nun isses so, dass ich plane, eine Offizierslaufbahn anzustreben.
Wenn ich dann bei der OPZ bin, liegt den dortigen Psychologen ja bestimmt auch der Zettel meiner Psychologin vor, oder?
Wäre eine Selbstverletzung ein ausschlaggebendes No-Go, selbst wenn man mit absoluter Sicherheit argumentieren kann, dass das nicht mehr vorkommt?
Grüße
Ein Psychologe schreibt niemanden T 5, sondern das machen Ärzte. Ob die Psychologin den Vorfall protokolliert hat oder nicht, wissen wir alle nicht. Und wie derPsychologe an der OPZ damit umgehen wird, erst recht nicht. Also bewerben und abwarten, was passiert.
okay, das ihr dass nicht zu 100% einschätzen könnt ist eh klar (und nun bitte nicht den witz mit der glaskugel bringen ^^).
In erster Linie gings mir um 2 Punkte:
- Ist das DEFINITIV ein Punkt, an dem man nicht genommen wird (wie bsp.-weise ne zentnerschwere strafakte)
- haben die OPZ-Leute Zugriff auf die Akte meiner Psychologin von der Musterung.
Vermerkt wurde es.
Die Musterungsakte liegt der OPZ vor und damit auch das Ergebnis. Es kommt darauf an, was genau die Psychologin vermerkt hat und wie das ihr Kollege an der OPZ bewertet. Insofern bewerben und abwarten, was passiert.
alles klar, vielen dank für die info.