Hallo Leute,
Bin 2009 als OG nach 9. Monaten ausgeschieden und habe 2011 bei einer Wehrübung einen Uffz-Antrag gestellt.
Dieser ist genehmigt worden und habe jetzt ein Schreiben bekommen wo steht das ich vorläufig zum Stuffz befördert wurde.
Kann ich jetzt schon als Stuffz oder erst nach dem Uffz-Lehrgang bezeichnen.
als StUffz vorläufig brauchst Du keinen Uffz-Lehrgang.
Dir wird bei der nächsten Wehrübung (neudt. Reservistendienst) offziell der DG Stuffz vorl. verliehen.
Das ist eine Beförderung wie jede andere und erst dann darfst Du Dich auch so nennen.
Habe gestern ein Schreiben zur Teilnahme des Unteroffizierlehrgang Allgemein Militärischer Teil
Allgemeiner Fachdienst bekommen!
Echt?
Das geht aber auch ohne, zumindest wenn man eine verwertbare zivile Ausbildung hat.
ZitatDir wird bei der nächsten Wehrübung (neudt. Reservistendienst) offziell der DG Stuffz vorl. verliehen.
Das ist eine Beförderung wie jede andere und erst dann darfst Du Dich auch so nennen.
So ein Schwachfug ....
Ein vorläufiger Dienstgrad gilt nur auf dem speziellen Dienstposten bzw. der Ausbildung für diesen und auch nur dann.
Sprich: Wird nach der Ernennung z. B. an einer DVag der freiwResArbeit teilgenommen oder außerhalb des Dienstposten geübt (Wehrübung) ist der Kamerad OGefr.
Erst NACH der entsprechenden Beurteilung und Ableistung der notwendigen WÜ Tage wird der Dienstgrad endgültig verliehen und darf es dann mit "d. R." geführt werden.
Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker für Nutzfahrzeuge und bin daher auf die Stelle als Kfz Inst Uffz ungep Rad Fzg eingeplant!
Zitat von: LoggiSU am 12. Februar 2012, 14:32:38
Echt?
Das geht aber auch ohne, zumindest wenn man eine verwertbare zivile Ausbildung hat.
Den AMT schon.
Zitat von: F_K am 12. Februar 2012, 14:37:58
Ein vorläufiger Dienstgrad gilt nur auf dem speziellen Dienstposten bzw. der Ausbildung für diesen und auch nur dann.
Sprich: Wird nach der Ernennung z. B. an einer DVag der freiwResArbeit teilgenommen oder außerhalb des Dienstposten geübt (Wehrübung) ist der Kamerad OGefr.
Röchtöch .... hab ich ja auch gar nicht bestritten. Er darf sich nur vor der Verleihung zum StUffz vorl. überhaupt noch nicht so nennen.
Und der vorläufige DG wird nun mal am ersten Tag der WÜb ("für die Dauer der Verwendung als...") verliehen und erst ab dann zählen auch die Tage bis zur möglichen endgültigen Verleihung.
Und diese Verleihung erfolgt
wie jede andere auch mit Vortreten vor die Kompanie usw. Dann bekommt erauch eine "Urkunde über die dienstliche Bekanntgabe der Verleihung eins vorl. DG".
Nichts anderes habe ich gemeint.
Das Schreiben, das der TE erwähnt hat, ist nach meinem Verständnis lediglich das Schreiben der SDBw über die beabsichtige Einstellung als Fachunteroffizier der Reserve mit vorläufigem DG Uffz, StUffz, ....
Nichts anderes habe ich gemeint.
Zitat von: F_K am 12. Februar 2012, 14:37:58
Erst NACH der entsprechenden Beurteilung und Ableistung der notwendigen WÜ Tage wird der Dienstgrad endgültig verliehen und darf es dann mit "d. R." geführt werden.
Er
KANN endgültig verliehen werden.
Soviel zum Thema Schwachfug.
Zählt auch der Unteroffizierlehrgang Allgemein Militärischer Teil
Allgemeiner Fachdienst zu denn abzuleisteten tage bis zur endgültigen Verleihung ? :-\
Zitat von: KlausP am 12. Februar 2012, 15:12:26Den AMT schon.
Das habe ich bis heute nicht verstanden. Können Sie mir da weiterhelfen? Ich kenne die Bestimmung aus der ZDv, wo festgelegt ist, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit ein vorl. verliehener DG endgültig verliehen werden kann, u.a. 24 WÜ-Tage auf dem DP, davon 12 am Stück, eine positive Bewertung des Vorgesetzten und eine dem DG entsprechende allgemeinmilitärische Ausbildung.
Aber offenbar fasst diesen Punkt jeder anders auf. Ich kenne einen Kameraden, der nach den 24 WÜ-Tagen zum StUffz befördert wurde, ohne einen Uffz-Lg besucht zu haben, während es dann wieder Fälle von Kameraden gibt, die einen ResUffz-Lg besuchen müssen, um den DG endgültig verliehen zu bekommen.
Wonach richtet sich das?
Meiner Meinung nach danach:
Zitateine positive Bewertung des Vorgesetzten und eine dem DG entsprechende allgemeinmilitärische Ausbildung.
Deshalb ist das ja der AMT des (Reseve)Unteroffizier-Lehrganges. Soweit ich weiss, müssen den auch die mit dem Dienstgrad StUffz eingestellten Aktiven besuchen.
Zitat von: KlausP am 12. Februar 2012, 20:03:41
Deshalb ist das ja der AMT des (Reseve)Unteroffizier-Lehrganges. Soweit ich weiss, müssen den auch die mit dem Dienstgrad StUffz eingestellten Aktiven besuchen.
Aber gerade das verwirrt mich, denn obwohl das eindeutig so in der ZDv steht, gibt es eben Kameraden, wie auch F_K schreibt, die ohne Teilnahme an einem solchen Lg endgültig befördert werden. Und da wüsste ich einfach gerne, ob es dafür Gründe gibt oder ob die entsprechenden Stellen einfach schlafen, wenn so etwas passiert. Oder ob "allgemeinmilitärische Ausbildung" im Sinne der ZDv nicht automatisch mit dem ResUffz-Lg (im Falle einer Beförderung zum StUffz) gleichgesetzt werden kann.
Das ist halt wieder so: man fragt drei Leute und erhält fünf Antworten, von denen jede die einzig richtige ist. ;)
Laut Stammdienststelle der BW muss jeder Reservist, der mit vorläufig höherem DG 'eingestellt' wird, den AMT absolvieren. Nur der fachgebundene Lehrgang muss nicht besucht werden, wenn dein Disziplinarvorgesetzter bestätigt, dass du die nötige Ausbildung in deiner Stammeinheit bekommen hast.
Moin,
mir wurde schriftlich mitgeteilt MFA kann ggf. als AAP absolviert werden, wenn der Trt. die Möglichkeiten dazu besitzt, ansonsten muss der Lehrgang absolviert werden.
Vorausbildung Uffz d.R. im Fernstudium und Uffz. Lehrgang d.R. dauert ca. 3 Wochen.
Entsprechende WÜ Tage und Beurteilung natürlich auch ....
Bis selber Obergefreiter d.R. und als Obermaat vorläufig beordert.
ZitatDas ist halt wieder so: man fragt drei Leute und erhält fünf Antworten, von denen jede die einzig richtige ist.
Damals (TM) als die Personalführung Uffz noch in den TrT "gemacht" wurde, war dies wohl so.
Nun ist die Personalführung Uffz auch zentralisiert - und findet daher nach einheitlichen Vorgaben statt.
Zitat von: F_K am 12. Februar 2012, 14:37:58Ein vorläufiger Dienstgrad gilt nur auf dem speziellen Dienstposten bzw. der Ausbildung für diesen und auch nur dann.
Sprich: Wird nach der Ernennung z. B. an einer DVag der freiwResArbeit teilgenommen oder außerhalb des Dienstposten geübt (Wehrübung) ist der Kamerad OGefr.
Erst NACH der entsprechenden Beurteilung und Ableistung der notwendigen WÜ Tage wird der Dienstgrad endgültig verliehen und darf es dann mit "d. R." geführt werden.
Das ist soweit nicht richtig, die ZDv 20/3, Nr. 611 ist da eindeutig:
ZitatDie Teilnahme von Reservisten und Reservistinnen an dienstlichen Veranstaltungen findet grundsätzlich mit dem verliehenen oder mit dem aufgrund einer Beorderung vorläufig verliehenen höheren Dienstgrad statt.
Den Dienstgrad darf man auch schon vor der endgültigen Verleihung führen, im Schriftverkehr ist dann die Bezeichnung "Feldwebel (vorläufig) d. R." erforderlich.
Also zum Mitschreiben: während der WÜ bin ich, zum Beispiel, StUffz (vorl.). Wenn ich nach meiner WÜ an einer Veranstaltung mit Uniformtrageerlaubnis teilnehme, bin ich aber wieder ganz normaler OGefr d.R. Wenn ich aber an einer DVag, z.B. Schützenschnurschnießen, teilnehme, darf ich das als StUffz (vorl.).
Gut, dass es kaum DVags im Dienstanzug gibt, denn wer alle paar Wochen die DG-Abzeichen umnähen muss, wird krank im Kopf. ;)
Genau, und da Sie nur einen Dienstanzug als Reservist erhalten, werden Sie eben bei allen Veranstaltungen, zu denen der DA zu tragen ist, als StUffz teilnehmen. Ganz einfach, weil die LHBw Ihnen nicht andauernd die Dienstgradabzeichen umnäht.
Im FA ist das Umschlaufen ja kein Problem.
Zitat von: F_K am 13. Februar 2012, 09:16:20
Nun ist die Personalführung Uffz auch zentralisiert - und findet daher nach einheitlichen Vorgaben statt.
Ohne alte Themen unnötig aufwärmen zu wollen, gibt es aber offenbar nach wie vor Kameraden, denen der vorläufig verliehene höhere DG endgültig verliehen wird, ohne dass sie den entsprechenden Lg (AMT) besuchen müssen. Wie kann das sein?