Hallo an alle Kameraden und Kameradinnen,
ich habe folgendes Problem und ich bin euch über euren Rat sehr dankbar und brauche zu diesem Thema echt eure Hilfe und keine Spekulationen sondern wirklich handfeste Tatsachen die sich auf Vorschriften und Gesetze beziehen.
Vor 2007 Ausbildung abgeschlossen.
Am 01.01.2007 leistete ich ganz normal meinen Grundwehrdienst.
Danach jobbte ich bis 2009 und beschloss mich als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr zu bewerben zu diesem Zeitpunkt an hatte ich ein normales Familienverhältniss und wohnte noch bei meiner Familie. Also beschloss ich mich in einer Kaserne in der Nähe zu bewerben und wurde so zum SAZ 4.
Mein Diensteintritt war 01.12.09 und ich hatte meine Wunschverwendung als Kraftfahrer in Transportzug. Aufgrund eines Verkehrsdeliktes vor meiner Bundeswehrzeit womit ich nicht gerechnet hätte das es so ausgeht (hatte zu der Zeit nicht viel Geld war nur jobben und hatte kein Rechtschutz) ich hatte einen Fahrradständer angefahren und habe daran keinen Schaden verursacht was auch in gerichtlichen Gutachten steht hatte ich mich entschlossen dies nicht zu melden weil nichts passiert war doch Zeugen sahen das und das Ende von Lied da ich Fahrer in der Probezeit war etc. Fahrerflucht mit 7 Punkten ein A. Delikt also das hiess für mich MPU. Aufjedenfall musste ich mein Führerschein neu machen den ich auch jetzt wieder besitze nach 1 Jahr und viel Streit mit den Behödern. Seitdem bin ich aufjedenfall ein rotes Tuch für meine Vorgesetzten da sie mich als Fahrer eingekauft haben und ich diesem nicht nachkommen konnte und wurde versetzt in eine Kampfeinheit. Und von da an fangen meine Probleme an ich möchte es mir nicht bequem machen aber dort ist dummgeficke wirklich an der Tagesordnung und seitdem ich dort bin vergeht kaum ein Tag ohne kolektiv Strafen und sonstwas auch Beschwerden haben noch nichts gebracht da Spieß und Chef und TE Führer ein Herz und eine Seele sind also was machen als Manschaftler. Ich habe auch in letzter Zeit viele Schicksalschläge erleben müssen und momentan sieht es aus nicht so rosig aus zwecks Familie. Mein Wunsch ist es einfach wieder ins zivile Leben zurückzukehren weil ich so wie die momentane Situation ist einfach nicht leben kann und ich in vielen politischen Sachen einfach die Meinung nicht mehr mit stützen kann. Ich war damals ein Soldat mit Überzeugung aber da sich durch die Reformen und Politik soviel geändert hat kann ich einfach vieles nicht mehr mit meinen inneren Vertreten.
Daher meine Fragen:
Ich hab jetzt 3 Jahre Dienstzeit mit meinem vorherigen 9 Monaten Grundwehrdienst
1.Wie komme ich an angenehmsten aus der Bundeswehr wieder heraus? Verzichte ich bei KDV Antrag auf meine ganzen Ansprüche oder steht mir ein Teil zu?
2. Wenn mir nichts zusteht wie schauts dann aus mit Arbeitslosengeld weil wenn ich absolut garnichts bekomme brauch ich ein nahtlosen Übergang...
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und ich finde es in der heutigen Zeit echt grandios was Soldaten leisten was oft nicht anerkannt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Antrag auf Entlassung/ Dienstzeitverkürzung stellen. Wenn es tatsächlich Gewissensgründe sein sollten (was hat sich denn seit 2009 so gravierend verändert? Wir haben ja sogar nioch die gleiche Bundesregierung -Nein Wolve! Jetzt nicht den Witz von der Messe!), stellen Sie den KDV-Antrag. Leistungen bekommen Sie für das, was Sie eben geleistet haben. Also Entlassungsgeld für die geleistete Zeit und keine BFD-Leistungen nach der Dienstzeit, da unter Z4. ALG nach SGB III sollte ausscheiden, da kein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Bleiben Leistungen nach SGB II (ALG II).
Leistungen bekommen Sie für das, was Sie eben geleistet haben
das bedeutet für mich?
also brauch ich defenetiv nen nahtlosen Übergang da SGB (ALG 2) Hartz4 sind
danke schonmal in vorraus
Zitat von: wolverine am 14. Februar 2012, 11:53:06
Also Entlassungsgeld für die geleistete Zeit und keine BFD-Leistungen nach der Dienstzeit, da unter Z4.
... wenn Sie entlassen werden (auf Antrag Dienstzeitverkürzung oder KDV), dann sind Sie ein "SaZ 2 +" und eben kein SaZ4.
Damit gibt es ein Entlassungsgeld - aber keine Übergangsgelder.
Zitatdaran keinen Schaden verursacht was auch in gerichtlichen Gutachten steht hatte ich mich entschlossen dies nicht zu melden weil nichts passiert war doch Zeugen sahen das und das Ende von Lied da ich Fahrer in der Probezeit war etc. Fahrerflucht mit 7 Punkten ein A.
Ohne Schaden - kein Unfall - sprich - Fahrerflucht nur mit Schaden.
Insoweit ist die Sachdarstellung falsch.
Egal ob ein Schaden entstanden ist oder nicht hat man die Sachlage zu klären von einer der zuständigen Behörde oder hat den Geschädigten zu informieren. Aber das ist nicht das Thema was mich nur verunsichert mit den Entlassungsgeld ist einfach das wenn ich ein KDV Antrag stelle ich doch auf alle Ansprüchte verzichte daher denke ich auch auf das Entlassungsgeld oder sehe ich das falsch???
KDV stellt man aus Gewissensgründen, nicht aus gewissen Gründen.
Und damit ist alles gesagt und hier ist dicht.
Was den "Dummfick" und "Kollektivstrafen" angeht sollte ein Soldat an sich wissen, was in der Wehrbeschwerdeordnung steht!