Hallo,
Ich trete im Juli meinen Dienst an...
Verwendung : Personalfeldwebel
Ich frage mich seit längeren ob ich auch mit dieser Verwendung die Möglichkeit habe zu studieren...?
Gerne in dem Bereich Personalführung oder ähnliches
Lg
Guten Morgen,
nein. Das Studium ist den Offizieren des TrDst vorbehalten.
Du kannst aber natürlich im Rahmen eines Fernstudiums außerhalb des Dienstes studieren.
Im Rahmen deiner Ausbildung wirst du -wenn du keinen nutzbaren Zivilberuf mitbringst- einen lernen und auch eine Fortbildung auf Meisterebene absolvieren.
Jetzt kommt es darauf an, mit welchen Voraussetzungen Sie bei der Bundeswehr einsteigen, z. B. ob Sie noch keinen erlernten Beruf haben und diesen dann im Rahmen einer ZAW erlernen, oder ob Sie beispielsweise bereits eine kaufmännische Ausbildung mitbringen und die Bundeswehr Sie dann zum Personalfachkaufmann weiterbildet (das wäre z.B. eine Möglichkeit der von "Ralf" angesprochenen Weiterbildung!).
Sollten Sie jedoch die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes anstreben und dafür geeignet sein, dann käme eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt, Fachrichtung Personalwesen, in Betracht. Das ist jedoch kein Studium, sondern eine Fachschulausbildung mit zweijähriger Dauer, die dann mit einem Abschluß endet, den man ganz salopp gesagt als "kaufmännischen Meisterbrief" bezeichnen könnte.
Die einzigen Unteroffiziere der Bundeswehr, denen dienstlich ein Studium zukommt sind die Feldwebel des Militärmusikdienstes.
Alles andere ist Privatvergnügen.
Gruß Andi
Mal zum Thema Fachwirt und Betriebswirt: Entspricht der Fachwirt nicht eigentlich dem "Meister bzw. Bachelor" und der Betriebswirt dem "Master"?
Nein, wieso sollte dem so sein?
In der Praxis ist es wohl so, dass man mit dem Nachweis des "Staatlich geprüften Betriebswirtes" bei der einen oder anderen Fachhochschule einen "gewissen Rabatt" (Anrechnung von einem oder zwei Semestern) auf das Bachelor-Studium der Betriebswirtschaft bekommt!
Und glaube mir, ich weis wovon ich rede ;) ! Ich bin staatlich geprüfter Betriebswirt, Fachrichtung Personalwesen! Ach ja, mit dem Abschluß der Fachschule bekommt man auch die Fachhochschulreife zuerkannt. Schon alleine das sollte gegen Deine Theorie stimmen "Paramedic"!
Alles klar :)
ich hab da andere Informationen aus dem Bekanntenkreis gehabt, danke für die Infos :)
Da muss man fein unterscheiden! Zum einen gibt es für jeden Beruf eine eigene bundeseinheitliche Ausbildungsordnung und zum anderen können 16 Bundesländer ihre Hochschulen und damit ihre Abschlüsse selber individuell ausgestalten. Was in diesem Kontext immer mal wieder zu Verwirrungen führt ist, dass beispielsweise das klassische BWL Studium zum Abschluss Diplom Betriebswirt geführt hat und damit eben eine Begrifflichkeit ("Wirt") verwendet, die man eben sonst aus dem Bereich der Ausbildungsberufe bzw. der Meisterebene derselben kennt.
Gruß Andi
Wäre der Abschluss "staatlich geprüfter Betriebswirt" denn für den Bund verwendbar?
Wenn ja, in welcher Verwendung wäre das möglich? Ist ggf auch die Einstellung mit höherem Dienstgrad möglich?
In der Laufbahn Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes könnte das ein verwendbarer Berufsabschluss sein, wobei eine Einstellung als Stabsunteroffizier (FA) möglich wäre.
Hallo.
Ja also ich habe bereits eine kaufmännische Ausbildung
Mh ich habe die FW Laufbahn und wollte eigentlich nicht in die Offizierlaufbahn wechseln
ZitatMh ich habe die FW Laufbahn und wollte eigentlich nicht in die Offizierlaufbahn wechseln
Deshalb können Sie bei berufsnaher Verwendung im allg. FD ja auch als StUffz (FA) eingestellt werden.
In der Feldwebellaufbahn ist
kein Studium vorgesehen, die Ausnahme hatte @Andi genannt..
Zitat von: pommes123 am 16. Februar 2012, 15:30:41Wäre der Abschluss "staatlich geprüfter Betriebswirt" denn für den Bund verwendbar?
Wenn ja, in welcher Verwendung wäre das möglich?
Ist ggf auch die Einstellung mit höherem Dienstgrad möglich?
Die erste Frage lässt sich ganz eindeutig mit einem klaren "Ja!" beantworten!
Die zweite Frage wird ein wenig komplizierter ;) : Je nach Fachrichtung des Betriebswirtes richtet sich die Verwendung, Beipsiel: Fachrichtung Personalwesen ---> S1-Schiene, Fachrichtung Datenverarbeitung ---> S6-Schiene, ...
Auch die dritte Frage lässt sich eindeutig mit "Ja!" beantworten. Der Einstellungsdienstgrad ist dann mindestens Feldwebel (für Berufsanfänger) und höchstens Stabsfeldwebel (je nach Berufserfahrung), jedoch nie höher als ein vergleichbar ausgebildeter Soldat gleichen Alters. Das heisst im Klartext, dass ein staatlich geprüfter Betriebswirt mit 27 Jahren und fünf Jahren Berufserfahrung wohl nicht als Hauptfeldwebel eingestellt werden würde, wenn der jüngste Hauptfeldwebel in vergleichbarer Verwendung 29 Jahre alt wäre. (Achtung: das sind alles nur Beispiele!)
Quelle:
Soldatenlaufbahnverordnung, § 17, Abs. 2:
"In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden
1. im Truppendienst, im Geoinformationsdienst der Bundeswehr und im allgemeinen Fachdienst, wer
a) in einem für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Beruf die Meisterprüfung oder eine dieser nach Art, Inhalt und Zulassungsvoraussetzung vergleichbare Prüfung oder die Abschlussprüfung an einer mindestens zweijährigen Fachschule bestanden hat oder
...
Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1. als Oberfeldwebel ein Jahr,
2. als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3. als Stabsfeldwebel neun Jahre."