nur ne kurze Frage.
In meinen Bescheid sthet, dass Unterwäsche und Suhzeug aus Bw Beständen mitbringen soll, sofern sie noch nicht mein Eigentum sind. Nach meinem GWD wurden meine Schuhe gelocht... sind sie jetzt mein Eigentum? Soll ich sie mitbringen?
Dann soll ich noch mein Personalstammblatt und meinen Bekleidungsnachweis mitgringen, die hab ich aber nicht.
Horido
Die gelochten Schuhe gehen nach ein paar Jahren erst (ich glaube nach 5 Jahren?) in Dein Eigentum über.
Ungeachtet dessen empfehle ich sie mitzunehmen und zu tragen, denn sie sind eingelaufen. Besser als fabrikneue Schuhe zu tragen...
Zitat von: x tra am 16. Februar 2012, 09:38:40
nur ne kurze Frage.
In meinen Bescheid sthet, dass Unterwäsche und Suhzeug aus Bw Beständen mitbringen soll, sofern sie noch nicht mein Eigentum sind. Nach meinem GWD wurden meine Schuhe gelocht... sind sie jetzt mein Eigentum? Soll ich sie mitbringen?
Dann soll ich noch mein Personalstammblatt und meinen Bekleidungsnachweis mitgringen, die hab ich aber nicht.
Horido
Die Schuhe gehen nach 3 Jahren in deinen Besitz über, wenn du in dieser Zeit nicht als Reservist beordert bist. Dann musst du sie auch nicht mehr mitnehmen, weil sie für die Bundeswehr als nicht mehr existent gelten. Wenn du kain PSBS und keinen Bekleidungsnachweis hast, kannste das auch nicht mitnehmen. Im Normalfall hast du aber beides bei deiner Entlassung bekommen (ja, ich weiss, wen interessiert sowas bei der Entlassung schon ;), genauso wie Wehrdienstzeitbescheinigung und Dienstzeugnis).
Danke!
Ich hätte die Sachen nicht mitgenommen und hätt dann vllt. Ärger bekommen.
Dann werde ich also alle Schuhe, Socken, Unterwäsche und Unterlagen mitnehmen.
Freu mich schon voll auf meine erste Übung (ROA Lehrgang in München) :) :) :)
Das Personalstammblatt Soldat (PSBS) wird ohnehin vor einer jeden Übung vom KWEA aus WEWIS neu erstellt und dem Soldaten sollte auch eine Ausfertigung davon ausgehändigt werden, was gelegentlich auch wieder vergessen wird. Somit hast Du (theoretisch spätestens am Ende der Wehrübung ein neues PSBS ;) !
Auch Stiefel, die gelocht sind, können, sofern die drei Jahre Aufbewahrungszeit noch nicht abgelaufen sind, bei der LHBw-Service-Station getauscht werden. Und wenn Deine Übung der ROL an der SanAkBw in München ist, dann sind da bestimmt einige Kameraden dabei, die ohnehin noch eingekleidet werden müssen, so dass dafür auch Zeit eingeplant werden wird. Sofern Deine Unterlagen bei der LHBw bereits digital erfasst sind (Bekleidungs- und Aurüstungs-Nachweis (BAN) anstelle der Bekleidungsstammkarte!), dann kannst Du Dir das Mitführen dieses Papiers auch sparen, denn das wird dann aus dem EDV-System der LHBw eben neu erstellt, nachdem ggf. noch Ausrüstung für den Lehrgang und weitere ROA_Laehrgänge dazu gebucht wurde. Wenn Du aber nichts mehr von der Bundeswehr hast, außer den Sachen, die man ohnehin mitbekommt (Stiefel, Unterwäsche, etc.) dann bekommst Du alles was Dir zusteht neu (natürlich außer den Sachen, die noch der Aufbewahrungsfrist unterliegen!) und es wird dann eben ein aktueller BAN erstellt, der Dir dann in Form einer Kopie ausgehändigt wird.
Danke Tommie, jetzt hab ich ds System Verstanden (. . . eig. eine sehr gewagte Aussage)
Bin gerade meine Unterlagen durchgegangen und musste feststellen, dass ich selbst nicht einmal ein Dokument besitze in dem steht, dass ich meine Ausrüstung abgegeben habe.
Von der Aufbewahrungsfrist hab ich zuvor noch nie was gehört... war in einer kleinen Einheit von ca.100 Soldaten, da sind Auskleidungen etwas seltener.
Horido