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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Diver101 am 20. Februar 2012, 23:54:52

Titel: Wiederrufsrecht SaZ 12 FA
Beitrag von: Diver101 am 20. Februar 2012, 23:54:52
Hallo,

im November hatte ich meine Eignungsfeststellung zum Feldwebel im Truppendienst welche positiv ausgefallen ist. War danach beim Einplaner und habe alle nötigen Papiere durchgearbeitet/unterschrieben.
Ich wurde zwecks meines 6 monatigem Wiederrufsrecht belehrt, wusste zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht, dass ich auch die Möglichkeit habe auf dieses zu verzichten. (Habe erst bei intensiverer Nachforschung hier im Forum mehr darüber erfahren)

Meine Frage nun, ob ich dieses Wiederrufsrecht noch nachträglich ablehnen kann und sofort als SaZ mit vollen Bezügen gelte.

Sorry fals ich bei der Suche doch schon einen passenden Thread übersehen habe.
Und danke schon mal für mögliche Antworten  :)
Titel: Antw:Wiederrufsrecht SaZ 12 FA
Beitrag von: Paramedic am 21. Februar 2012, 00:11:07
Sie können auf das Widerrufsrecht verzichten, müssen dafür einfach nur nen Antrag stellen.
Titel: Antw:Wiederrufsrecht SaZ 12 FA
Beitrag von: Para:.:Nils am 21. Februar 2012, 00:30:05
Können Sie mir auch sagen, wo ich deisen Stelle?
Reicht es dann aus, wenn ich diesen bei Dienstantritt stelle?

Vielen Dank für die schnelle Antwort  :D
Titel: Antw:Wiederrufsrecht SaZ 12 FA
Beitrag von: Paramedic am 21. Februar 2012, 00:32:40
Müsste, sofern der Dienstantritt noch weiter weg ist (April?) beim Einplaner möglich sein, ihn am besten mal anrufen, hat ein Kamerad beim Gedanken an das Geld auch getan und der hat das wohl geregelt.

Ansonsten nach dem Dienstantritt an den Spieß wenden.
Titel: Antw:Wiederrufsrecht SaZ 12 FA
Beitrag von: Para:.:Nils am 21. Februar 2012, 00:38:27
Genau, am 2.4.2012

Dann werde ich mich dort morgen mal melden.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe, 1A  :D
Titel: Antw:Wiederrufsrecht SaZ 12 FA
Beitrag von: Paramedic am 21. Februar 2012, 00:39:47
Kein Problem.

Wünsche viel Soldatenglück für die Zukunft.
Titel: Antw:Wiederrufsrecht SaZ 12 FA
Beitrag von: Ralf am 21. Februar 2012, 06:18:08
Warum willst du denn auf dein Widerrufsrecht verzichten? Nutze doch die Zeit um zu prüfen, ob der Beruf auch was für dich ist? Du hast ja keine Nachteile dadurch.
Titel: Antw:Wiederrufsrecht SaZ 12 FA
Beitrag von: KlausP am 21. Februar 2012, 06:49:14
Zitat von: Diver101 am 20. Februar 2012, 23:54:52
Hallo,

im November hatte ich meine Eignungsfeststellung zum Feldwebel im Truppendienst welche positiv ausgefallen ist. War danach beim Einplaner und habe alle nötigen Papiere durchgearbeitet/unterschrieben.
Ich wurde zwecks meines 6 monatigem Wiederrufsrecht belehrt, wusste zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht, dass ich auch die Möglichkeit habe auf dieses zu verzichten. (Habe erst bei intensiverer Nachforschung hier im Forum mehr darüber erfahren)

Meine Frage nun, ob ich dieses Wiederrufsrecht noch nachträglich ablehnen kann und sofort als SaZ mit vollen Bezügen gelte.

Sorry fals ich bei der Suche doch schon einen passenden Thread übersehen habe.
Und danke schon mal für mögliche Antworten  :)

Sie erhalten von Anfang an Ihre vollen Bezüge, egal ob mit oder ohne Widerrufsrecht. Die Regelung, dass man in den ersten Monaten bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechtes nur Wehrsold wie ein GWDL erhält, ist seit der Aussetzung des Grundwehrdienstes abgeschafft. Also: nicht verzichten!
Titel: Antw:Wiederrufsrecht SaZ 12 FA
Beitrag von: Martin303 am 21. Februar 2012, 07:47:02
Danke KlausP, solche Fragen machen einen immer ganz schön unruhig!
Titel: Antw:Wiederrufsrecht SaZ 12 FA
Beitrag von: Para:.:Nils am 21. Februar 2012, 11:59:54
Sprich ich werde als SaZ mit vollen bezügen eingestellt dank der Reform?
Dann werde ich natürlich nicht auf das Wiederrufsrecht verzichten.

Vielen Dank euch :D

Hatte mich schon gewundert bei den vielen Beiträgen zu dem Thema, warum ich das nur unterzeichnen sollte man mir aber keine andere Möglichkeit offen gelegt hatte... ^^
Titel: Antw:Wiederrufsrecht SaZ 12 FA
Beitrag von: KlausP am 21. Februar 2012, 12:02:05
ZitatSprich ich werde als SaZ mit vollen bezügen eingestellt dank der Reform?

Ja, das Thema hatten wir aber schon mehrfach. Vielleicht haben Sie nur die falschen Threads gelesen.  ;)