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Politik und Zeitgeschehen => Aus Presse und Medien => Thema gestartet von: StOPfr am 22. Februar 2012, 21:34:43

Titel: Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: StOPfr am 22. Februar 2012, 21:34:43
Die Tagesschau berichtet heute (22.02.2012) um 20 Uhr in ihrer Hauptausgabe um 20 Uhr über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

Soldaten im Sanitätsdienst erhalten Recht auf Antragsstellung zur Kriegsdienstweigerung

Livestream des Beitrags.

Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: StOPfr am 23. Februar 2012, 09:58:42
Wird das nun - durch die Hintertür - die neueste Masche, um ein Medizinstudium kostenlos "abgreifen zu können" ? Seit nahezu 20 Jahren sollte doch auch das Sanitätspersonal wissen, dass es in den Einsatz gehen kann und dass man sich dort gegebenenfalls verteidigen muss. Die beiden klagenden Ärzte könnten sich vom Alter her sogar erst nach Beginn des AFG-Einsatzes beworben haben...
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: schlammtreiber am 23. Februar 2012, 10:11:45
Tja, was will man machen.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Andi am 23. Februar 2012, 12:08:58
Diese krude Rechtsauslegung kannte ich ja noch gar nicht. Spätestens seit der seltsamen Praxis des BMVg auch SanSold als Lagerwache in Afghanistan - also als Kombattanten - einzusetzen hätte sie sowieso keine Grundlage mehr gehabt, vor allem weil diese Praxis ja höchstrichterlich für "ok" befunden wurde.

Zitat von: StOPfr am 23. Februar 2012, 09:58:42
Wird das nun - durch die Hintertür - die neueste Masche, um ein Medizinstudium kostenlos "abgreifen zu können" ?

Nein, eine Entlassung nach KDV-Antrag gilt als Entlassung auf eigenen Antrag und dementsprechend werden natürlich auch die Ausbildungskosten eingefordert.

Zitat von: StOPfr am 23. Februar 2012, 09:58:42Seit nahezu 20 Jahren sollte doch auch das Sanitätspersonal wissen, dass es in den Einsatz gehen kann und dass man sich dort gegebenenfalls verteidigen muss. Die beiden klagenden Ärzte könnten sich vom Alter her sogar erst nach Beginn des AFG-Einsatzes beworben haben...

Mit Sicherheit.

Gruß Andi
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: walli am 23. Februar 2012, 12:13:47
JAJA die Sanis  ;).

Ich dachte immer.in erster Linie sind Sie Soldat und dann erst Arzt,Techniker,Kraftfahrer u.s.w.
Das Sie natürlich das gleiche recht haben wie alle anderen(KDV-Antrag stellen) ist natürlich richtig.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: DannyBanny am 23. Februar 2012, 19:02:09
Also, wenn ich als EinsSani in den Einsatz gehe, dann bin ich erstmal Soldat und damit ist meine Waffe mein Handwerkzeug, und dann halt in speziellen Situation werde ich dann zum RettSan.

Mir bringt es ja nichts, wenn ich nur "retten" kann aber nicht mit der Waffe umgehen kann bzw. bereit dazu bin sie auch zu benutzen.

So sehe ich das ...
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Andi am 23. Februar 2012, 19:11:26
Zitat von: DannyBanny am 23. Februar 2012, 19:02:09
Also, wenn ich als EinsSani in den Einsatz gehe, dann bin ich erstmal Soldat und damit ist meine Waffe mein Handwerkzeug, und dann halt in speziellen Situation werde ich dann

Nö, denn da gibt es in bewaffneten Konflikten eine klare Definition von Kombattanten und ständiges Sanitätspersonal fällt da nicht drunter.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. Februar 2012, 19:13:25
Wieso krude Rechtsauslegung? Das BVerwG hat seiner Entscheidung nach allen bisher zugänglichen Informationen darauf abgestützt, was die Antragsteller sowie der Dienstherr vorgetragen haben. Damit war es fast nicht mehr auszuschließen, dass dieses Urteil so zustande kommt.

Nun durfte sich die Bundeswehr seit Mitte der 1990er Jahre zur Einsatzarmee entwickeln, was auch einen massiven Paradigmenwechsel bei dessen Einsatz und faktisch des Status des Sanitätspersonals mits ich brachte, die mit dem "alten Kriegsvölkerrecht" kaum noch etwas zu tun haben. Und, ja, auch der Einsatz des bewaffneten Sanitätspersonals ist Kriegsdienst (und im Übrigen auch immer gewesen). Wäre das nicht der Fall, dann hätten ja auch KDVler ihren Zivildienst im Sanitätsdienst der Bundeswehr leisten können.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: DannyBanny am 23. Februar 2012, 19:21:32
Zitat von: Andi am 23. Februar 2012, 19:11:26
Zitat von: DannyBanny am 23. Februar 2012, 19:02:09
Also, wenn ich als EinsSani in den Einsatz gehe, dann bin ich erstmal Soldat und damit ist meine Waffe mein Handwerkzeug, und dann halt in speziellen Situation werde ich dann

Nö, denn da gibt es in bewaffneten Konflikten eine klare Definition von Kombattanten und ständiges Sanitätspersonal fällt da nicht drunter.

was meinste mit "Nö" ?
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: KlausP am 23. Februar 2012, 19:24:28
Sanitätspersonal ist in bewaffneten Konflikten in erster Linie eines: Sanitätspersonal. Waffen darf dieses Personal nur einsetzen zur eigenen Verteidigung und der Verteidigung der in seiner Obhut stehenden Verwundeten. Einfach mal nachlesen.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: DannyBanny am 23. Februar 2012, 19:28:44
Zitat von: KlausP am 23. Februar 2012, 19:24:28
Sanitätspersonal ist in bewaffneten Konflikten in erster Linie eines: Sanitätspersonal. Waffen darf dieses Personal nur einsetzen zur eigenen Verteidigung und der Verteidigung der in seiner Obhut stehenden Verwundeten. Einfach mal nachlesen.

Ja, das weiß ich. Aber trotzdem wenn man in die Situation kommen sollte, wäre es erstmal besser am Gefecht teilzunehmen anstatt, nur zu zuschauen .. oder etwa nicht ?
Ich rede jetzt natürlich davon wenn ich keinen Verwundeten Kameraden habe den versorgen muss.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: KlausP am 23. Februar 2012, 19:33:49
Dann darf das Personal an gar keinem Gefecht aktiv teilnehmen. Vielleicht sollten Sie sich mal mit der Problematik "Genfer Konvention" befassen.  Der Umstand, dass sich die Taliban in Afghanistan darum einen Sch*** kümmern steht auf einem anderen Blatt und hat damit rein gar nichts zu tun.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. Februar 2012, 20:01:53
Wobei zu beachten ist, dass die Übergänge zwischen "Teilnahme an einem Gefecht" und "Waffeneinsatz zur Selbstverteidigung" in vielen unserer Einsatzszenarien durchaus fließend sind, da die BAT den Patrouillen und sonstwelchen Einsatzformationen beigegeben und somit "mittendrin" sind. Das ist genau der Paradigmenwechsel, den ich zuvor ansprach. Denn früher kamen die Sanitäter erst dann, wenn das Gefecht im Großen und Ganzen beendet war, um die Verwundeten aus Verwundetennestern einzusammeln und zum TrVerbPl zu bringen.

Insofern ist es eben konsequent, wenn das Bundesverwaltungsgericht auch keinen bedeutsamen Unterschied zwischen Sanitätspersonal und den restlichen Soldaten bezüglich der Frage "KDV" mehr sieht.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: DannyBanny am 24. Februar 2012, 06:51:44
Ich kenn das alles was mit der Genfer Konvention zusammen hängt, ich weiß natürlich auch was Sie meine und das Sie recht haben. Aber wie "miguhamburg1" meinte liegt die "teilnahme am Gefecht" und "selbstverteidigung" sehr nah zusammen und geht schnell in eins über.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. Februar 2012, 07:31:30
Kamerad Gedienter,

ich glaube doch nicht, dass Sie irgendetwas an unserem Rechtsstaat auszusetzen haben? Oder wäre es Ihnen lieber in einem Land zu wohnen, in dem es keine unabhängige Justiz gibt und in dem staatliches Handeln nicht prinzipiell auch der Überprüfbarkeit durch unabhängige Gerichte mit mehreren Eskalationsstufen unterliegt, so wie leider in vielen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion.

Mal ganz am Rande: Soldaten geloben/schwören auch, dass die Gewaltenteilung in unserem Staat tapfer verteidigt wird.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Andi am 24. Februar 2012, 12:07:16
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Februar 2012, 19:13:25
Wieso krude Rechtsauslegung?

Damit meinte ich die Auslegung, das Angehörige des Sanitätsdienstes keinen Antrag auf KDV stellen können/konnten. Da erschließt sich mir die Argumentation kaum. Aber letztlich muss halt auch jeder KDVler wissen, dass er - dann eben ohne Waffe - für die Pflege und Behandlung verwundeter Soldaten zwangsverpflichtet werden kann.

Gruß Andi
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. Februar 2012, 12:53:21
Ok, so wird es verständlich...
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: ulli76 am 24. Februar 2012, 13:02:16
Irgendwas kann an der Berichterstattung nicht stimmen:
Sanitäter konnten doch bisher ganz normal einen KDV-Antrag stellen und aus meinen Zeiten als AGA-Ausbilder weiss ich auch, dass die regelmäßig durchgegangen sind.
Vielleicht betraf es bisher nur die SanOffz Ärzte-bzw. womöglich wurden KDV-Anträge mit genau dem Argument abgelehnt.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. Februar 2012, 13:12:50
Dem Urteil liegen Klagen von zwei Stabsärzten zugrunde. Ich bin ja nur mal gespannt darauf, ob die nun KDV tatsächlich beantragen werden oder ob dies so ein Stellvertreterprozess wie bei der jungen Frau ist, die vor dem EuGH den Zugang von Frauen in alleLaufbahnen und Verwendungen in der Bw erstritt!
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: MediDream am 25. Februar 2012, 11:20:48
Also, bei allem Wohlwollen gegenüber den jungen Kollegen, ich muss bei der hehren Philosophie meine leisen Zweifel anmelden. Zum einen haben die KollegInnen bei Studienbeginn genau gewusst, dass es sowas wie BAT gibt und einen das auch treffen kann, unter Umständen auch im unfreundlichen Umfeld. Zum anderen fällt dieser merkwürdige Gesinnungswechsel genau mit einem extremen Ärztemangel und steigenden Gehältern im zivilen Umfeld zusammen (nicht schimpfen, ich gehöre schon zur gleichen Zunft...). Nur muss man dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung auch den Vorwurf machen, dass nahezu jeder, der "Medizin" geflüstert hat, auch genommen worden ist. Und so kommt es halt außer unseren Neu-KDV-lern auch zu solchen Geschichten wie zu der Kollegin in meiner Klinik, über die punktgenau zwei Monate vor ihrem ersten Auslandseinsatz eine Schwangerschaft hereingebrochen ist, und die seitdem im Wechsel Erziehungsurlaub und Schwangerschaften erleidet. Da krampft sich mir als altem Einsatzschwein auch der Magen zusammen.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: ulli76 am 25. Februar 2012, 11:35:06
Hab ich da was falsch verstanden oder sagte der eine Kläger im Interview sinngemäß, dass es für uns Ärzte in den Einsätzen genauso gefährlich ist wie für die anderen und dass deswegen auch SanOffz Ärzte das Recht auf KDV haben sollen?

Wusste gar nicht, dass Gefährlichkeit ein gültiges KDV-Argument darstellt.

Naja- je mehr über KDV verschwinden, umso weniger DU-Verfahren wegen Anpassungsstörung aufgrund Fehlverpflichtung haben wir an der Backe.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: MediDream am 25. Februar 2012, 11:47:43
Ja schon, aber an uns restlichen hängt die ganze Routine zu Hause und die Einsatzfrequenz wird auch entsprechend! Ich hätte da mal so ungefähr sieben Einsätze in fünf Jahren!  >:(
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: ulli76 am 25. Februar 2012, 12:00:05
Das ist schon klar- zumal es gerade auch einen Trend gibt, den Studienplatz abzugreifen (am NC vorbei) und dann frühzeitig über DU zu verschwinden.

Und seien wir mal ehrlich- hab noch kein DU-Verfahren in die Richtung erlebt, was nicht durchgegangen wäre. Und die Dinger machen ne Menge Arbeit plus 6-9 Monate Gehalt ohne Gegenleistung, da die Kollegen in der Regel kzH bis Entscheidung geschrieben werden.
Außerdem bindet das Kapazitäten in den Psychiatrien, die dringend gebraucht werden.

Andererseits kommt es schonmal zu Komplikationen wenn man auf die Frage, warum man in den Einsatz geht, antwortet, dass es halt zum Berufsbild gehört. Erst recht wenn man dann noch auf Nachfrage antwortet, dass man sich sehr wohl bewusst ist, dass man verwundet oder getötet werden kann.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. Februar 2012, 08:33:27
@ MediDream: Dass zukünftige SanOA bei den ZNwG ausgewählt werden, ist ein Gerücht. Nach wie vor ist dafür inzig und allein die OPZ zuständig.

@ Ulli: Das Gefährlichkeitsargument ist natürlich stellvertretend für die "doofe" Tagesschau-Allgemeinheit genannt worden. Tatsächlich wurde wie von mir dargestellt argumentiert, dass es in den Einsatzszenarien keine klare und eindezutige Trennung mehr zwischen "Teilnahme an Kampfhandlungen" sowie "Selbstverteidigung" für Ärzte und SanPers mehr gibt.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: MediDream am 27. Februar 2012, 19:34:46
Zitat von: miguhamburg1 am 27. Februar 2012, 08:33:27
@ MediDream: Dass zukünftige SanOA bei den ZNwG ausgewählt werden, ist ein Gerücht. Nach wie vor ist dafür inzig und allein die OPZ zuständig.

Danke, das stimmt natürlich. Trotzdem möchte ich bei der Einschätzung bleiben, dass da zu kritiklos eingestellt worden ist. Außerdem sind die Ärzte nicht gerade diejenigen, die als erste in Kampfhandlungen vorgeschickt werden.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Andi am 27. Februar 2012, 20:55:49
Zitat von: MediDream am 27. Februar 2012, 19:34:46
Danke, das stimmt natürlich. Trotzdem möchte ich bei der Einschätzung bleiben, dass da zu kritiklos eingestellt worden ist.

Wie kommst du auf die Idee?
Die 5 Berufsbesonderheiten des Soldatenberufes:
-bundesweite Versetzbarkeit,
-Auslandseinsätze,
-aktiver offensiver Schusswaffeneinsatz (und eben keine Notwehrhandlungen) - bei Ärzten dann eben doch nur die Selbstverteidigung -,
-Risiko von Tod und Verwundung für sich und andere,
-bei zukünftigen Vorgesetzen ist Führungswille unabdingbar
werden jedem Bewerber schon vom Wehrdienstberater klar vor Augen geführt.

Die Problematik ist eher, dass viele junge Menschen in ihrer höchst eigenen Welt leben in die sie nur sehr selektive Wahrnehmung einbauen.
Weiterhin ist die militärische "Vorbereitungszeit" für SanOA vor dem Studium nicht geeignet sie an ihren Beruf - Soldat (nicht!!!! Arzt) adäquat heranzuführen. Und wer dann während des Studiums weiter zivil sozialisiert und während der vorlesungsfreien Zeit auch nicht unbedingt militärisch gefordert und ausgebildet wird, der wird auch nie einen Bezug zur Bundeswehr herstellen. Das ist ein massives Problem.

Gruß Andi
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Tommie am 28. Februar 2012, 09:10:31
Zitat von: Andi am 27. Februar 2012, 20:55:49... Weiterhin ist die militärische "Vorbereitungszeit" für SanOA vor dem Studium nicht geeignet sie an ihren Beruf - Soldat (nicht!!!! Arzt) adäquat heranzuführen. Und wer dann während des Studiums weiter zivil sozialisiert und während der vorlesungsfreien Zeit auch nicht unbedingt militärisch gefordert und ausgebildet wird, der wird auch nie einen Bezug zur Bundeswehr herstellen. Das ist ein massives Problem.

Wobei das sich allerdings von Seiten der Bundeswehr mit einem Federstrich ändern liese ;) ! Für mich funktioniert das definitiv so, wie in einem bayerischen Bierzelt ;) : "Wer die Musik bezahlt bestimmt die Lieder, die gespielt werden!" :D Und wer diese "Musik" (Studium bei vollen Bezügen) bezahlt dürfte ja ohnehin vollkommen klar sein!

Und wenn man die entsprechenden Truppenverwendungen z. B. in der AGA oder in einer Ausbildungseinrichtung, etc. schon mal in die Studienzeit "einbauen" würde, natürlich auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Medizinstudium wohl eher kein "Kindergeburtstag" ist und man ab und an auch ein wenig lernen und sich auf Prüfungen adäquat vorbereiten sollte, dann würden die von "Andi" durchaus realistisch geschilderten Umstände wohl eher nicht bzw. nicht in dem geschilderten Umfange eintreten! Und so mancher "Medizinmann", der locker beschwingten Schrittes von der Universität kommt und gerade frisch approbiert ist, würde nicht plötzlich mit Entsetzen feststellen, auf was er sich da mit seiner Verpflichtung für 17 Jahre eingelassen hat und urplötzlich nach "gewissen Gründen" suchen, seinen ... kleinen Arsch aus dem Vertrag wieder raus zu bekommen!

Stellen wir also emotionslos fest, dass dieses Problem hausgemacht ist und die Bundeswehr es offensichtlich gar nicht anders möchte! Und dann muss man eben damit leben, dass ein paar Medizinmänner und -frauen, die auf Kosten der Bundeswehr studiert haben, sich hinterher auf den offen gelassenen Wegen empfehlen!
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Andi am 28. Februar 2012, 10:03:35
Tja, das ganze könnte man sogar weiterdenken. Man könnte sich Unis suchen, die für einen kleinen Obolus eben für SanOA spezifisch zeitlich abgestimmte Studiengänge anbieten. Nehmen wir meinetwegen - mal so in den Raum geworfen - drei Unis in Deutschland die - ebenso in den Raum geworfen - zehn Millionen Euro Fördergelder des BMVg unter sich aufteilen und dafür für die Medizinstudiengänge der SanOA verantwortlich sind. Mit Verlaub, da könnte sich kaum eine Hochschule erlauben nein zu sagen! Die Bundeswehr kann straffer organisieren und die SanOA auch während ihrer Beurlaubung für das Studium (wieso eigentlich diese Beurlaubung?) besser betreuen und militärisch, als auch fachlich weiterbilden. Dann hat auch dieses ewige Studienplatzgeschacher endlich ein Ende.
Letztlich sind die entstehenden Kosten durch die seit Jahrzehnten praktizierten Ausbildungsverfahren bei den SanOA heute teurer, als alle vorstellbaren Kosten, die so eine bundeswehrseitige Universitätsfinanzierung mit sich bringt.

Gruß Andi
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Tommie am 28. Februar 2012, 10:09:54
Und man würde während eines solchen Szenarios auch nicht mit Gewalt dafür sorgen, dass sich die SanOAs während ihrer Freistellung so weit vom Kerngeschäft des Dienstherrn, der sie bezahlt, entfernen, dass sich hinterher manche nicht einmal mehr mit dem Lasso einfangen lassen ;) !

Als Nebeneffekt hätte man bei der von "Andi" geschilderten Variante nach erfolgreichem Studium auch "richtige" Militärärzte und nicht "medizinische Fremdkörper in Uniform" oder "verkleidete Medizinmänner" ;) ! Und jeder, der schon einmal Ausbilder bei einer ZA EAKK im ZSanDstBw war, weis genau, wovon ich rede ... ;) !
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. Februar 2012, 10:37:21
Liebe Kameraden Andi und Tommie,

dass unsere angehenden Ärzte an zivilen Universitäten studieren, hat schon seinen Sinn, da sich auch die Bundeswehrmediziner nicht vom gesetzlich geltenden Regelwerk der zivilen Ärzte unterscheiden dürfen/sollen - denn die Masse der Mediziner muss ja nach Ablauf der Verpflichtungszeit in ihrem Beruf weiterarbeiten. Möglicherweise ist aber ein Weg zur Besserung tatsächlich das von Andi aufgezeigte Modell. Ob das allerdings mit dem Bildungsföderalismus vereinbar ist, müssen wohl die entsprechenden Experten entscheiden. Ich möchte da mal spontan ein Fragezeichen anmerken.

Dennoch glaube ich aber nicht, dass damit das Kernproblem gelöst werden kann: Nämlich die De-Facto-Herauslösung der Studierenden aus den militärischen Strukturen für eine lange Zeit. Dieses Phänomen der Entwöhnung kennen wir ja auch mit Einschränkungen von den UniBw.

Aus meiner Sicht und Erfahrung mit meiner Tochter böte sich in Weiterführung Ihrer Gedanken, Andi, viel eher an, die SanOA im Status Soldaten zur Studienleistung an einer (von drei?) Uni zu kommandieren. Dann hätten sie einen Disziplinarvorgesetzten vor Ort/in der Nähe, dem sie unterstellt sind und der Verbindung mit ihnen hält. Die Semesterferien würden bis auf die Zeit des "Praktischen Jahres" durchgehend für militärische Ausbildungen, Inübunghaltung, Truppenpraktika, angeleitetes Lernen und Ableistung des Jahresurlaubs verwendet, so dass die angehenden Ärzte durchgehend "in Erinnerung behalten", welchen beruf sie ergriffen haben.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: walli am 28. Februar 2012, 10:46:49
Zitat von: miguhamburg1 am 28. Februar 2012, 10:37:21
Aus meiner Sicht und Erfahrung mit meiner Tochter böte sich in Weiterführung Ihrer Gedanken, Andi, viel eher an, die SanOA im Status Soldaten zur Studienleistung an einer (von drei?) Uni zu kommandieren. Dann hätten sie einen Disziplinarvorgesetzten vor Ort/in der Nähe, dem sie unterstellt sind und der Verbindung mit ihnen hält. Die Semesterferien würden bis auf die Zeit des "Praktischen Jahres" durchgehend für militärische Ausbildungen, Inübunghaltung, Truppenpraktika, angeleitetes Lernen und Ableistung des Jahresurlaubs verwendet, so dass die angehenden Ärzte durchgehend "in Erinnerung behalten", welchen beruf sie ergriffen haben.


Das ist eine gute Idee aber das traurige ist doch,das Die da oben meistens nicht auf die Idee kommen. >:(


Edit:
Zitat kenntlich gemacht

Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Andi am 28. Februar 2012, 11:31:07
Zitat von: miguhamburg1 am 28. Februar 2012, 10:37:21
Aus meiner Sicht und Erfahrung mit meiner Tochter böte sich in Weiterführung Ihrer Gedanken, Andi, viel eher an, die SanOA im Status Soldaten zur Studienleistung an einer (von drei?) Uni zu kommandieren. Dann hätten sie einen Disziplinarvorgesetzten vor Ort/in der Nähe, dem sie unterstellt sind und der Verbindung mit ihnen hält. Die Semesterferien würden bis auf die Zeit des "Praktischen Jahres" durchgehend für militärische Ausbildungen, Inübunghaltung, Truppenpraktika, angeleitetes Lernen und Ableistung des Jahresurlaubs verwendet, so dass die angehenden Ärzte durchgehend "in Erinnerung behalten", welchen beruf sie ergriffen haben.

Genau das meinte ich. Weiterhin fände ich eine kasernierte Unterbringung im Stile der UniBw sehr sinnvoll, da lernfördernd.
Und die drei Unis sind jetzt - wie gesagt  - einfach mal in den Raum gestellt. Auf Grund von Spezialisierungen und gestrauter Fachexpertise könnten sich da auch mehr anbieten. Letztlich sehe ich eben ganz klar, dass die Bundeswehr bzw. das BMVg es unterlässt adäquate Bedingungen für eine optimale Auftragserfüllung zu schaffen, die mit einfachsten organisatorischen Maßnahmen umzusetzen wären.
Allerdings höre ich auch hier schon einen Aufschrei seitens SanFü, wenn man sowas mal laut andenken würde. Historische Herleitung: Das war schon immer so...
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. Februar 2012, 11:40:44
Ja, natürlich, aber bei dem Gesamtgeschrei würde das den Kohl auch nicht weiter fett machen... :)

Klar, dass dann die ärztliche Generalität jeweils "ihre" Almae matrae ganz vorne sähe, ich glaube aber ernsthaft nicht, dass dies das wesentliche Problem darstellte. Ich glaube viel eher, dass die direkte Finanzierung einzelner Universitätsfakultäten durch den Bund das Probem darstellte. Auch die Kasernierung dürfte in Anbetracht des ohnehin herrschenden Unterkunftsmangels ein beträchtliches Problem bereiten. Außerdem schränkte dies die Wahl der verfügbaren Uni auch weiter ein. Mal ganz davon abgesehen, dass auch sehr viele zivil Studierende durchaus lernfördernd in Studentenheimen etc. untergrbracht oder in Lerngruppen im Unibereich unterwegs sind. Das Lernen scheint mir aufgrund der zeitlichen Restriktionen bei den Medizinstudenten auch kein generelles Problem zu sein.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Andi am 28. Februar 2012, 12:23:46
Zitat von: miguhamburg1 am 28. Februar 2012, 11:40:44
Ich glaube viel eher, dass die direkte Finanzierung einzelner Universitätsfakultäten durch den Bund das Probem darstellte.

Da wäre ich mir an sich gar nicht so sicher - logischerweise würde es da natürlich zu einem (weiteren) Aufschrei all jener Unis/Länder kommen, die man nicht berücksichtigen würde.
Letztlich - und das ist ja in der Bw seit Jahren große Mode, wenn auch oftmals Unsinn -, wenn man es betriebswirtschaftlich und controllingtechnisch betrachten würde, würde man eben eine Universität sinnvoll dafür bezahlen, dass sie für die Bundeswehr und auf die Bedürfnisse der Bundeswehr abgestimmte Studiengänge anbietet und eben eine bestimmte Zahl an Studienplätzen vorhält. Das lässt sich kaum kritisieren (war ja auch beim Thema "Master" für Offz-BS eine Option, die in Bezug auf diverse Eliteuniversitäten geprüft wurde) und ist letztlich ja auch nur ein Vertrag der Bundeswehr mit Landesbehörden unter vielen.

Zitat von: miguhamburg1 am 28. Februar 2012, 11:40:44
Auch die Kasernierung dürfte in Anbetracht des ohnehin herrschenden Unterkunftsmangels ein beträchtliches Problem bereiten.

Das ist natürlich ein nicht zu unterschätzendes Problem, aber in Bezug auf dessen Lösbarkeit sollte man etwaige Studienstandorte natürlich auswählen. Letztlich muss das BIMA halt mal in seinen Pfründen suchen und geeignete Liegenschaften benennen, vorbereiten und zur Verfügung stellen (ist ja an sich nicht mehr Sache der Bundeswehr, die zahlt ja nur noch Miete). Und letztlich war auch das in München und Hamburg während der Doppeljahrgänge an den Unis praktizierte Modell der Mietung ganzer Mietshäuser zwar etwas teurer, als eine Unterbringung in Bundeswehrliegenschaften (wobei auch dafür alte reaktiviert wurden), aber sie war machbar.
Ich denke wir stimmen überein, dass so eine fiktive Weiterentwicklung schlicht eine Frage des (politischen) Willens wäre - vor deren Bildung aber selbstverständlich diverse "ja, aber"s stehen würden.

Zitat von: miguhamburg1 am 28. Februar 2012, 11:40:44
Außerdem schränkte dies die Wahl der verfügbaren Uni auch weiter ein. Mal ganz davon abgesehen, dass auch sehr viele zivil Studierende durchaus lernfördernd in Studentenheimen etc. untergrbracht oder in Lerngruppen im Unibereich unterwegs sind. Das Lernen scheint mir aufgrund der zeitlichen Restriktionen bei den Medizinstudenten auch kein generelles Problem zu sein.

Das stimmt sicherlich. Wer gut bezahlt seine Aufmerksamkeit voll aufs Studium richten kann muss sich nur selbst organisieren können. Letztlich geht es mir hier aber um den elementaren Effekt der Sozialisierung mit Kameraden und die Gewöhnung an militärischen Umgang und Umgebung. Eben all das, was SanOA nie kennenlernen, weil sie irgenwann als SanOffz aus dem Studium kommen und eben alles andere kennenlernen, als das Elementare "Lerne gehorchen, bevor du befiehlst".

By the way: Ich finde die politische und bundeswehr interne Diskussion darum, wie man für (aktive, von der Bundeswehr - größtenteils frisch - ausgebildete) SanOffz den Dienst attraktiver machen kann, damit nicht so viele abwandern geradezu grotesk.
Die Gründe für diese schlichte Unwilligkeit werden nämlich mit den angedachten und bereits umgesetzten Mitteln gar nicht betrachtet oder gar angegangen. Tatsächlich werden die Unwilligen dadurch mit noch mehr Geld vollgepumpt, bevor sie sich dann - vorzeitig - ins Zivilleben verabschieden.
Da wird ganz einfach die Wirkung von Ursachen für die Ursache aller Probleme gehandelt.
In vielen Bereichen müsste schlicht mal der Rechtsweg vollständig ausgereizt werden und dann eine Entlassung vielleicht mal per Truppendienstgericht erfolgen.
Aber im Umgang mit Ärzten zeigt sich die Bundeswehr ungefähr so zahnlos, wie im Umgang mit Piloten.

Gruß Andi
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. Februar 2012, 13:04:23
D'accord, leider!!
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Stibsus am 28. Februar 2012, 13:09:05
Ein anderer Ansatz wäre, dass SanOA nicht bereits nach der kurzen Zeit von drei Monaten für Jahre beurlaubt werden.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. Februar 2012, 13:13:31
@ Stibsus, das ist leider kein anderer Ansatz - genau darüber handeln die ganzen letzten Posts
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: ulli76 am 28. Februar 2012, 14:22:09
In der Überlegung, studienfreie Zeiten für militärische Dienstleistungen zu nutzen liegt meiner Meinung nach ein Fehler:
Medizinstudenten haben ja nicht in allen Semesterferien "Urlaub". In dieser Zeit liegen Prüfungen, Kurse, Famulaturen, der ein oder andere muss noch sein KPP ableisten, Promotion wird auch zwischendurch gemacht etc.
Mal davon abgesehen, sind die Prüfungen nicht gerade ohne und "freie" Zeit wird regelhaft zum Lernen genutzt.

Allerdings stimme ich in sofern zu, dass es möglich und - und meiner Meinung nach- auch sinnvoll ist, militärische Ausbildungen währen des Studiums zu absolvierten.
Ich hatte das damals (TM) selbst während des Studium gemacht, war aber standortbedingt nur begrenzt möglich.

Eine längere Dienstzeit- incl der Möglichekeit eines Einsatzes oder auch Dienstzeit in einer anderen Truppengattung als der Sanität vor Beginn des Studium fände ich sinnvoller. Der Verzicht auf die Widerrufsmöglichkeit erfolgt viel zu früh.

Das Problem liegt aber noch wo ganz anders- es ist oft nicht erwünscht, dass die Sanität und erst recht SanOffze stärker in die Truppe integriert werden und zwar von der eigenen Führung aus.


Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Stibsus am 28. Februar 2012, 16:56:56
Zitatdas ist leider kein anderer Ansatz - genau darüber handeln die ganzen letzten Posts

Korrigiert mich wenn ich was falsch verstehe, ich hatte die bisherigen Posts so verstanden, dass die Vorgehensweise während des Studiums anders laufen solle.
Mein Vorschlag bezog sich auf die Zeit vor dem Studium. D.h. erstmal wirklich im Beruf des Soldaten ankommen und nicht nur einmal kurz reinschauen und quasi sofort wieder ins Zivilleben verschwinden.
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Tommie am 28. Februar 2012, 17:14:21
@ Stibsus:

Welchen Sinn macht denn Ihrer Meinung nach eine erweiterte militärische Ausbildung für SanOAs, wenn diese danach für mindestens sechs Jahre an einer Universität verschwinden, um sich dem Studium hinzugeben ;) ?

Hamse wat jemerkt ;) ?
Titel: Antw:Tagesschau: Bundesverwaltungsgericht urteilt über Soldaten im Sanitätsdienst
Beitrag von: Stibsus am 28. Februar 2012, 17:33:10
Nach jetziger Regelung muss ein SanOA nach ein paar Tagen (vielleicht auch "erst" nach wenigen Wochen) auf sein Widerrufsrecht verzichten um direkt nach der AGA das Studium aufzunehmen. All jene die ins schnell ins Studium wollen machen wohl nicht Gebrauch von der Möglichkeit ein Semester später anzufangen. Wenn planmäßig ersteinmal mehr militärische Ausbildung erfolgen würde, würden alle merken was sie sich für ihre Zukunft ausgesucht haben und könnten/müssten/sollten vor Studienbeginn wieder zurückrudern. Genau dafür ist das Widerrufsrecht ja eigentlich gedacht.
Das würde zumindest vielen die rosarote Brille nehmen. Dass danach trotzdem eine lange Abwesenheit folgt ist mir schon klar, ich erhebe auch nicht den Anspruch eine Patentlösung vorzuschlagen.


Edit: Der (Rechtschreib-)Fehlerteufel hatte zugeschlagen