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Ich weiß nicht, ob ich die Frage richtig verstanden habe: Die Anerkennung ziviler Abschlüsse findet eigentlich nur bei Einstellung Berücksichtigung. Jetzt gelten zwar eigentlich für den Laufbahnwechsel die gleichen Vorraussetzungen wie die Einstellung aber die Frage ist, warum sollte die Bw - das PersABw - das mitmachen? Der Quereinstieg ist ja nur in ganz wenigen und ganz speziellen Fachverwendungen möglich. Der zivile Bachelor müsste hier passen und auch die Verwndung. Wenn das der Fall ist, warum geht man dann den Weg über die Fachausbildung MilFD?
Also mit allergrößter Wahrscheinlichkeit wird das nicht. Aber, wie gesagt: Ich bin nicht sicher das im Detail verstanden zu haben.
Du müsstest dich ganz normal über deinen Chef für die Laufbahn Offz TrDst bewerben (das geht auch während der Fachschulausbildung). Das PersBw wird dann prüfen, ob in deinem Jahrgang auch Bedarf in der Verwendung besteht und ggf. dich zur OPZ einladen oder halt eben absagen.
Was ich allerdings nicht verstehe ist, wieso du auf der Fachschulausbildung bist, da der Bachelor (wenn in etwa auch in der Fachrichtung, die du gerade durchläufst) höherwertiger ist und du somit die Befreiung von der Fachschulausbildung beantragen kannst. Hierzu hätte es (oder falls du noch nicht dort bist und erst im Herbst hingehst "kannst du noch" ) eines Antrages deinerseits an deine derzeitige PST bedurft. Die letztendliche Entscheidung über die Befreiung trifft dann zB bei der Luftwaffe der Kdr LwAusbKdo.
Für mich klingt das ehr so als wenn der Hochschulabschluss noch nicht vorhanden ist, sondern parallel zur Fachausbildung gemacht werden soll. Allerdings ist die Fachausbildung die ja den staatlich geprüften Techniker beinhaltet nicht unbedingt ein Geschenk und dann noch zusätzlich nebenbei studieren, das kann ja eigentlich auch nicht gemeint sein. Vor allem wird man ja als OffzMilFD mit der Beförderung zum L auch BS was ja sicherlich in der Laufbahn Truppendienst nicht so wäre. Der Wechsel wäre für mich auch nur sinnvoll wenn man total überzeugt ist das man StOffz wird.
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Es kommt vor allem auf das Studium an und ob der Abschluss verwertbar ist. Ferner ist der Bedarf der Streitkräfte zu berücksichtigen.
Die Glaskugel ist immer noch in der INST. Von daher kann hier keiner eine belastbare AUssage treffen. Alles andere wäre Spekulation.
Es sollte auch daran gedacht werden, dass mit dem wechsel in den Truppendienst der Status BS evtl. wieder in den Sternen steht.
Als milFD wirst du automatisch BS mit der Ernennung zum Lt. .
Im Truppendiesnt wirst du warscheinlich dann zu den "alten" gehören und damit wird deine Chance BS zu werden nicht steigen.
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Nochmal:
- Es gibt keinerlei Verbindung - Bachelor - OLt
- Bei einer erfolgreichen Bewerbung als OffzTrD kommt man in diese Laufbahn - also "ganz normal" Dresden, OA sein, Lt, OLt usw. (völlig egal, ob man einen Bachelor hat oder bald bekommt).
- Lediglich bei dem AUSNAHMEFALL einer NEUeinstellung als Offizier mit wissenschaftlicher Vorbildung ist eine Einstellung mit höherem Dienstgrad möglich (was für ein Bachelor soll es den werden? Gibt es da überhaupt Bedarf und verfügbare Stellen?)
- Die "Garantie" BS ist natürlich "wech ..."
ZitatBerufsunteroffizier studiert hat und seine Berwerbung zum Offizier abgelehnt wurde, so dass der entsprechende mitlerweile im öffentlichen Dienst beschäftigt ist
... unter Verlust der "Berufssoldateigenschaft" und damit erheblicher Verlust von Ansprüchen.
-> Es ist aus Sicht einer vernünftigen Personalplanung eben NICHT sinnvoll, lebensältere Kameraden unbedingt in höheren Laufbahnen zu verwenden.
Bedarfsdeckung ist zentrales Thema einer Personalplanung.
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ZitatWenn käme nur der Ausnahmefall "wissenschaftliche Vorbildung" in Betracht.
Und dieser Fall benötigt halt:
- Einen Dienstposten, der diese "wissenschaftliche Vorbildung" zwingend erfordert (gibt es wahrscheinlich nicht)
- Die Unmöglichkeit, diesen Dienstposten mit eigenem Personal zu besetzen (könnte auch ein MaschBauer machen)
- ... und Du müßtest Dich dann im Bewerbungsverfahren noch durchsetzen
- und der Dienstherr müßte dann für sich einen Vorteil sehen (denn ich nicht erkennen kann).
Viel Erfolg.
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Nun kommt ja erstmal die Fachschulausbildung und du bist sowieso mind. 15 Jahre gebunden. Dich gegen die SK zu entscheiden könnte fairerweise nur vor deiner Zulassung erfolgen, in dem du deinen Antrag auf Offz MilFD zurückziehst.
Ziehst du deinen Antrag während der Ausbildung zurück, müsstest du eine Antrag auf Dienstzeitverkürzung stellen, der dich in den alten Stand wiedereinsetzt (dem kann, muss aber nicht stattgegeben werden). Was aber ein kameradschaftlich zumindest fragwürdiges Verhalten wäre, denn dann würde kein Nachrücker mehr nachnominiert werden und du hast damit einem willigen Fw-DstGrd seiner Cahnce beraubt.
Jetzt muss ich aber mal kurz fragen.
Es wurde geschrieben man kann sich von der Fachausbildung befreien lassen wenn man schon etwas gleichwertiges an Abschluss hat.
Ich Bewerb mich jetzt in der nächsten Zeit für nächstes Jahr als BS bzw. OffzMilFd was auch eigentlich mein Ziel ist. Tätig bin ich als Fw in der EloInst, demzufolge würd ich als Fachausbildung meinen Techniker Elektrotechnik machen. Diesen hab ich aber schon zivil vor der Bundeswehr gemacht natürlich auch in Elektrotechnik. Wie oder wo kann ich denn prüfen ob dieser für den OffzMilFd anerkannt wird ? Vor allem was macht man die zwei Jahre wo alle anderen ihren Techniker machen?
Kann man dann schon vorher als Oberfähnrich auf Dienstposten gesetzt werden wo man eigentlich erst nach den zwei Jahren Techniker hin kommt ?
Lieber Rollo,
wenden ie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an Ihren Personaloffizier...
Den Antrag auf Befreiung stellt man immer an seine (alte) PST mit den begründeten Unterlagen. Diese wertet die aus und bei Vergleichbarkeit kann sie auf den Besuch verzichten.
Ob man dann bereits als OFähnr auf seinen zukünftigen Dienstposten kommt oder evtl. in der alten Einheit bleibt, hängt u.a. auch vom Dienstposten ab. Wenn man zB einen Dienstposten als Stabszugführer bekommt, wird man nicht versetzt. Die Entscheidung trifft die zukünftige PST nach Befragung des Soldaten und der zukünftigen Dienststelle. Hier war habe ich regelmäßig dem Votum der Einheit angeschlossen.
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Die Entscheidung der PST ist absolut nachvollziehbar: Stell dir vor, du schaffst dein Studium nicht, was wäre dann? Die SLV schreibt vor, dass der Offz MilFD innerhalb von 3 Jahren auszubilden ist. Deswegen bist du auch auf die FachS geschickt worden. Ansonsten verwehrt man dir ein Anrecht und das ist nicht zulässig und man müsste dich ohne bestandene FachS oder Äquivalent nach 3 Jahren zum Lt machen. Manchmal ist es nicht so einfach, wie es sich auf den ersten Blick darstellt.
Da die Quoten jahrgangsgebunden sind, kann kein Nachrücker aus deinem Zulassungsjahr mehr nachgezogen werden. Aber wie dem auch sei, die 15 Jahre sind ja dafür eingeführt worden, damit der Dienstherr auch noch ein wenig Restnutzen aus der Ausbildung zieht. Allerdings wirst du dann iwo auch einen Dienstposten als Hauptfeldwebel bekommen, ob der am Wunschstandort ist, ist nicht sicher, sondern der Bedarf steht da im Vordergrund.