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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Arctic am 25. Februar 2012, 20:52:09

Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Arctic am 25. Februar 2012, 20:52:09
Wie lange steht einem Soldaten TG zu? Hab keine UKV-Zusage bei m.Versetzung und bin seit 1 Jahr am Dienstort. Bin Ü25, anerkannter Hausstand am Heimatort, hab hier ne Pendlerwohnung, die der Dienstherr zahlt. Bleibt das bis DZE so oder ist irgendwann schluss?! Bleibe noch bis nächstes Jahr hier und werde dann wieder versetzt.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2012, 21:04:21
Auf der Versetzungsverfügung steht was von "Zugesagte Verwendungsdauer" (oder so ähnlich, ich hab so'n Vordruck gerade nicht zu hause  ;)) und so lange gilt auch die Nichtzusage der UKV
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Arctic am 25. Februar 2012, 21:07:41
Ach ja, stimmt, da ist so ein Datum, wie lange man am Dienstort bleibt, ne? Da steht bei mir 2013 meine ich, habs ja auch im Büro und nicht hier  ;) hab den refü vergessen nach ALLEN details zu fragen, aber werde es wohl nachholen müssen. Eigentlich könnte doch keine UKV-Zusage kommen bei einem TG empfänger oder?!
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2012, 21:11:40
Nicht ohne Anhörung des betroffenen Soldaten und auch nur von der PersBSt, die die Versetzung verfügt hat.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Arctic am 25. Februar 2012, 21:18:13
Verstehe, also müsste die Stelle (bei mir PersAmt) das erläutern, wieso ich auf einmal kein TG mehr kriege/die UKV zugesagt wird? Hatte in all den Jahren nur einmal ne UKV Zusage, an welchen Kriterien wird das fest gemacht? Hab manchmal (auch bei anderen wenn sie das erzählen und verwirrt sind) das Gefühl, ich blick da nie durch
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2012, 21:22:08
Zu  der Verfügung gehört auch ein Blatt mit Erläuterungen. Auf der Versetzungsverfügung steht (sinngemäß) der Satz:

"Die UKV wird - nicht *) - zugesagt, die Begründung ergibt sich aus Nr .... und Nr ..... der Erläuterungen, die Bestandteil dieser Verfügung sind."

*) - nicht zutreffendes streichen.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: ulli76 am 25. Februar 2012, 21:25:03
Wird Trennungsgeld nicht nur für jeweils 2 Jahre am gleichen Standort gezahlt?
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2012, 21:27:45
Ich bin der Meinung, für 3 Jahre.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Megawaldi am 25. Februar 2012, 21:28:07
z.Z kann der Soldat bei einer Versetztung wählen ob der TG oder UKV will...
Das ist aber eine Übergangsregelung.
Angedacht ist follgendes:
"Das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) möchten im Rahmen einer Neuregelung des Umzugkostenrechtes den Bundesbediensteten nahelegen, gefälligst umzuziehen. Im BMI angedacht sind Wegfall von fast allen Umzugshinderungsgründen und Beschränkungen des Zeitraums, während dessen überhaupt TG gewährt werden darf. Auch weitere Verschlechterungen sind dort in der Planung. Ursprünglich wollte das BMI diese Änderungen bereits im vergangenen Jahr durchsetzen, aber es erfolgte ein erheblicher Widerstand sowohl seitens der Fachabteilungen im BMVg als auch unsererseits. "
Quelle: https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/CurrentBaseLink/W28MECBN649DBWNDE

Grüße
Megawaldi
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Arctic am 25. Februar 2012, 21:35:33
habs auch grad gelesen, aber das heisst auch, nach 3 Jahren (nach derzeitiger Gesetzeslage) ist schluss, danach muss ich mich am Dienstort niedergelassen haben? Es sei denn, ich würde alle 2 Jahre versetzt, somit würde sich der "3-Jahres-TG-Anspruch" wieder von null rechnen?
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: ulli76 am 25. Februar 2012, 21:37:16
Genau- mit einer neuen Versetzung zählt die Frist wieder von vorne.
Das mit dem Trennungsgeld ist ja nicht für dauerhaft gedacht, sondern für Zeiträume, wo sich ein Umzug nicht lohnt.

Du kannst auch danach weiter da wohnen, wo du willst, bekommst dann aber kein TG.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Megawaldi am 25. Februar 2012, 21:40:29
Bei Vergwendungen >2 Jahre ist doch ein Umzug meistens die bessere Wahl ... ich bin damit auf jeden Fall immer gut gefahren.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Arctic am 25. Februar 2012, 21:45:02
Danke euch, das konnte mir bis jetzt keiner so richtig erklären. Alles klar, TG bis max. 3 Jahre, bei Versetzung mit anerkannter Wohnung und UKV-Nicht-ZUsage wieder 3 Jahre, bei Verbleiben länger als 3 Jahre kein TG und selbst bezahlen.

@megawaldi: klar, wenn man Single ist und der Lebensmittelpunkt am Dienstort ist. Lebe mit meiner Freundin zusammen, die hat dort feste Anstellung, und habe am Heimatort Freunde und Familie, ist halt mein Lebensmittelpunkt...Fast alle Offiziere werden alle 2 Jahre versetzt, die Zeit vergeht schnell...und mein DZE ist absehbar. Denke nicht, das ich nochmal umziehen werde (aus dienstl.Gründen) es sei denn, es ist unzumutbar, sprich eine zu weite Fahrtstrecke...etc
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: StOPfr am 25. Februar 2012, 21:56:42
Zitat von: Arctic am 25. Februar 2012, 21:45:02
...Lebe in meiner Freundin... 
Das klingt nach einer dauerhaften und engen Beziehung  ;)! 
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Arctic am 25. Februar 2012, 22:10:17
*lach* jaaaa klar so muss das sein*fg* nein, habs grad geändert, zu peinlich ;D
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: KlausP am 25. Februar 2012, 22:43:23
Zitat von: Arctic am 25. Februar 2012, 22:10:17
*lach* jaaaa klar so muss das sein*fg* nein, habs grad geändert, zu peinlich ;D

zu spät .....  :D