Prüfen Sie das Schreiben des ZNWG "Einberufung zu einer Eignungsübung" darauf, ob Ihnen dort die Zusage der Umzugskosten-
vergütung (UKV) erteilt wurde. Wenn nicht - bitten Sie das ZNWG um Änderung des Bescheides.
Da Sie Eignungsübender sein werden, wird Ihnen das ZNWG die Zusage der UKV erteilen, mit der Maßgabe, dass diese Zusage
erst mit der Ernennung zum SaZ wirksam wird.
D.h. bis zu diesem Zeitpunkt, also die ersten 4 Monate, erhalten Sie Trennungsgeld und Reisebeihilfen.
Mit der Ernennung wird die Zusage der UKV wirksam und Sie können - unter Nutzung des Bundesumzugskostengesetzes BUKG -
an Ihren Standort bzw. in das Einzugsgebiet (bis 30 km) umziehen.
Zum Leistungsumfang, z.B. Speditionskosten, Maklergebühren, etc. lassen Sie sich bitte nach Dienstantritt im zuständigen
Bundeswehr Dienstleistungszentrum (BwDLZ) beraten!
Sie finden das BUKG auch im Internet. z.B. auf
www.juris.deFür Sie interessant sind die § 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 12.