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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: samsun33 am 09. März 2012, 11:21:36

Titel: ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: samsun33 am 09. März 2012, 11:21:36
Hallo Leute...
Kann mir jemand sagen was das heisst....Führerschein ZKB 21 ....was kann ich damit fahren??...hab ne 2e verwendung als Kraftfahrer...bei den Panzerpio...
danke im voraus
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: KlausP am 09. März 2012, 11:24:22
Wie heisst die Zweitverwendung denn genau? "Kf B", "Kf BCE" "Kf BC"?
Titel: Antw:ZK 21 Führerschein
Beitrag von: samsun33 am 09. März 2012, 11:28:14
sorry ich korr. es heisst ich z.

Geforderte Fahrerlaubnis: FSZ ZK21
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: Jakkaru am 09. März 2012, 11:29:30
FSZ ZK21 ist soweit ich mal gehört habe BCE.
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: samsun33 am 09. März 2012, 11:30:52
BCE heisst...????? ich hab nen alten 3er schein also bis 7,5 tonnen
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: Flexscan am 09. März 2012, 11:32:03
BCE heist eigtl LKW Schein Klasse 2 früher

Ich vermute das wird irgendwas mit Kettenfahrzeugen zu tun haben
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: samsun33 am 09. März 2012, 11:33:58
Zitat von: Flexscan am 09. März 2012, 11:32:03
Ich vermute das wird irgendwas mit Kettenfahrzeugen zu tun haben

Fuchs z.b ?? kann man den mit nen alter  b führerschein fahren...sind ja bis 7,5 t


Edit:
Zitat kenntlich gemacht
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: KlausP am 09. März 2012, 11:34:23
In Ihrer Stellenbeschreibung muss aber noch was anderes stehen als nur die geforderte Führerscheinklasse. Darüber müssen Sie sich aber keine Gedanken machen, den für Ihren Dienstposten geforderten Dienstführerschein werden Sie bei einem Kraftfahrausbildungszentrum erwerben, egal welchen Zivilführerschein Sie haben.
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: Jakkaru am 09. März 2012, 11:36:49
ZitatIch vermute das wird irgendwas mit Kettenfahrzeugen zu tun haben

Bei Kette würde aber stehen Kraftfahrer F, so war es jedenfalls bei mir.
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: samsun33 am 09. März 2012, 11:37:13
Hallo Klaus...
Also es steht nur 1 verwen. StDstSdt SK      AVR 26120
und Halt : Kraftfahrer B FSZ ZK21
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: KlausP am 09. März 2012, 11:41:11
Sowas in der Art meinte ich.

Dann dürfen Sie nur handelsübliche Kfz der Klasse B (PKW und Kleintransporter) fahren. Das sind diese bunten Autos vom Fuhrparkservice mit Bw-Logo. Dazu reicht der Zivilführerschein und eine Einweisung in die militärischen Bestimmungen.
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: samsun33 am 09. März 2012, 11:43:58
aha ok Dank dir klaus
Ich denke mal das mir da der Erwerb eines anderen Führerscheins wie z.b zum fahren des Fuchs als Mannschafter verwehrt bleibt
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: Flexscan am 09. März 2012, 11:59:20
nein. kettenfahrzeuge werden auch von mannschaftern gefahren

@Synthic jau hast recht Kette war F
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: samsun33 am 09. März 2012, 12:00:43
Zitat von: Flexscan am 09. März 2012, 11:59:20
nein. kettenfahrzeuge werden auch von mannschaftern gefahren

@Synthic jau hast recht Kette war F

heisst also das ich die erlaubnis erwerben könnte, da ich schon viel gehört hab das es für mannschafter nix mehr gibt
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. März 2012, 12:02:57
Ja, was man so alles hört...

Grundsätzlich j e d e r  Bundeswehrsoldat erwirbt die militärische Fahrerlaubnis, die für den Dienstposten vorgesehen ist, den er besetzt. Die Grundlage hierfür ist die jeweilige STAN des Truppenteils oder der Dienststelle/Kommandobehörde.
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: samsun33 am 09. März 2012, 12:05:54
Zitat von: miguhamburg1 am 09. März 2012, 12:02:57
Ja, was man so alles hört...

Grundsätzlich j e d e r  Bundeswehrsoldat erwirbt die militärische Fahrerlaubnis, die für den Dienstposten vorgesehen ist, den er besetzt. Die Grundlage hierfür ist die jeweilige STAN des Truppenteils oder der Dienststelle/Kommandobehörde.


Dank Dir....dann bin ich mal gespannt
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: KlausP am 09. März 2012, 12:06:29
Zitat von: samsun33 am 09. März 2012, 12:00:43
Zitat von: Flexscan am 09. März 2012, 11:59:20
nein. kettenfahrzeuge werden auch von mannschaftern gefahren

@Synthic jau hast recht Kette war F

heisst also das ich die erlaubnis erwerben könnte, da ich schon viel gehört hab das es für mannschafter nix mehr gibt

In "meinem" PzGrenBtl sind alle SPz-, MTW- und Bergepanzerfahrer Mannschafter. Die haben den F-Schein aber deshalb, weil das ihr Dienstposten so festlegt.
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: samsun33 am 09. März 2012, 12:10:20
Zitat von: KlausP am 09. März 2012, 12:06:29
Zitat von: samsun33 am 09. März 2012, 12:00:43
Zitat von: Flexscan am 09. März 2012, 11:59:20
nein. kettenfahrzeuge werden auch von mannschaftern gefahren

@Synthic jau hast recht Kette war F

heisst also das ich die erlaubnis erwerben könnte, da ich schon viel gehört hab das es für mannschafter nix mehr gibt

In "meinem" PzGrenBtl sind alle SPz-, MTW- und Bergepanzerfahrer Mannschafter. Die haben den F-Schein aber deshalb, weil das ihr Dienstposten so festlegt.



Mhhh...Mein Dienstposten sagt ja auch aus...Kraftfahrer...gut könnte für vieles stehn
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: KlausP am 09. März 2012, 12:16:29
ZitatMhhh...Mein Dienstposten sagt ja auch aus...Kraftfahrer...gut könnte für vieles stehn

Nein, kann es nicht. Ihre Zweitverwendung lautet:

ZitatKraftfahrer B FSZ ZK21

Kraftfahrer B heisst nur PKW. Der Rest bedeutet, dass es sich um handelübliche Kfz handelt.

ZitatPKW der Klasse B

Eine Ausnahme und Vereinfachung bilden PKW der Fahrerlaubnisklasse B: Angehörige der Bundeswehr dürfen Dienstfahrzeuge der Klasse B auch ohne Dienstführerschein fahren, sofern sie im Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und der Dienststellenleiter sie zum Fahren der Dienstfahrzeuge berechtigt hat. Deshalb wird eine Ausbildung zum Erwerb der Dienstfahrerlaubnis der Klasse B grundsätzlich nur noch dann durchgeführt, wenn der Bewerber keine allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und der Erwerb dienstlich erforderlich ist.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstfahrerlaubnis
Titel: Antw:ZKB 21 Führerschein
Beitrag von: samsun33 am 09. März 2012, 12:18:10
Gut da weiß ich bescheid.
Schade eigentlich.