Hallo Leute...
Kann mir jemand sagen was das heisst....Führerschein ZKB 21 ....was kann ich damit fahren??...hab ne 2e verwendung als Kraftfahrer...bei den Panzerpio...
danke im voraus
Wie heisst die Zweitverwendung denn genau? "Kf B", "Kf BCE" "Kf BC"?
sorry ich korr. es heisst ich z.
Geforderte Fahrerlaubnis: FSZ ZK21
FSZ ZK21 ist soweit ich mal gehört habe BCE.
BCE heisst...????? ich hab nen alten 3er schein also bis 7,5 tonnen
BCE heist eigtl LKW Schein Klasse 2 früher
Ich vermute das wird irgendwas mit Kettenfahrzeugen zu tun haben
Zitat von: Flexscan am 09. März 2012, 11:32:03
Ich vermute das wird irgendwas mit Kettenfahrzeugen zu tun haben
Fuchs z.b ?? kann man den mit nen alter b führerschein fahren...sind ja bis 7,5 t
Edit:
Zitat kenntlich gemacht
In Ihrer Stellenbeschreibung muss aber noch was anderes stehen als nur die geforderte Führerscheinklasse. Darüber müssen Sie sich aber keine Gedanken machen, den für Ihren Dienstposten geforderten Dienstführerschein werden Sie bei einem Kraftfahrausbildungszentrum erwerben, egal welchen Zivilführerschein Sie haben.
ZitatIch vermute das wird irgendwas mit Kettenfahrzeugen zu tun haben
Bei Kette würde aber stehen Kraftfahrer F, so war es jedenfalls bei mir.
Hallo Klaus...
Also es steht nur 1 verwen. StDstSdt SK AVR 26120
und Halt : Kraftfahrer B FSZ ZK21
Sowas in der Art meinte ich.
Dann dürfen Sie nur handelsübliche Kfz der Klasse B (PKW und Kleintransporter) fahren. Das sind diese bunten Autos vom Fuhrparkservice mit Bw-Logo. Dazu reicht der Zivilführerschein und eine Einweisung in die militärischen Bestimmungen.
aha ok Dank dir klaus
Ich denke mal das mir da der Erwerb eines anderen Führerscheins wie z.b zum fahren des Fuchs als Mannschafter verwehrt bleibt
nein. kettenfahrzeuge werden auch von mannschaftern gefahren
@Synthic jau hast recht Kette war F
Zitat von: Flexscan am 09. März 2012, 11:59:20
nein. kettenfahrzeuge werden auch von mannschaftern gefahren
@Synthic jau hast recht Kette war F
heisst also das ich die erlaubnis erwerben könnte, da ich schon viel gehört hab das es für mannschafter nix mehr gibt
Ja, was man so alles hört...
Grundsätzlich j e d e r Bundeswehrsoldat erwirbt die militärische Fahrerlaubnis, die für den Dienstposten vorgesehen ist, den er besetzt. Die Grundlage hierfür ist die jeweilige STAN des Truppenteils oder der Dienststelle/Kommandobehörde.
Zitat von: miguhamburg1 am 09. März 2012, 12:02:57
Ja, was man so alles hört...
Grundsätzlich j e d e r Bundeswehrsoldat erwirbt die militärische Fahrerlaubnis, die für den Dienstposten vorgesehen ist, den er besetzt. Die Grundlage hierfür ist die jeweilige STAN des Truppenteils oder der Dienststelle/Kommandobehörde.
Dank Dir....dann bin ich mal gespannt
Zitat von: samsun33 am 09. März 2012, 12:00:43
Zitat von: Flexscan am 09. März 2012, 11:59:20
nein. kettenfahrzeuge werden auch von mannschaftern gefahren
@Synthic jau hast recht Kette war F
heisst also das ich die erlaubnis erwerben könnte, da ich schon viel gehört hab das es für mannschafter nix mehr gibt
In "meinem" PzGrenBtl sind alle SPz-, MTW- und Bergepanzerfahrer Mannschafter. Die haben den F-Schein aber deshalb, weil das ihr Dienstposten so festlegt.
Zitat von: KlausP am 09. März 2012, 12:06:29
Zitat von: samsun33 am 09. März 2012, 12:00:43
Zitat von: Flexscan am 09. März 2012, 11:59:20
nein. kettenfahrzeuge werden auch von mannschaftern gefahren
@Synthic jau hast recht Kette war F
heisst also das ich die erlaubnis erwerben könnte, da ich schon viel gehört hab das es für mannschafter nix mehr gibt
In "meinem" PzGrenBtl sind alle SPz-, MTW- und Bergepanzerfahrer Mannschafter. Die haben den F-Schein aber deshalb, weil das ihr Dienstposten so festlegt.
Mhhh...Mein Dienstposten sagt ja auch aus...Kraftfahrer...gut könnte für vieles stehn
ZitatMhhh...Mein Dienstposten sagt ja auch aus...Kraftfahrer...gut könnte für vieles stehn
Nein, kann es nicht. Ihre Zweitverwendung lautet:
ZitatKraftfahrer B FSZ ZK21
Kraftfahrer B heisst nur PKW. Der Rest bedeutet, dass es sich um handelübliche Kfz handelt.
ZitatPKW der Klasse B
Eine Ausnahme und Vereinfachung bilden PKW der Fahrerlaubnisklasse B: Angehörige der Bundeswehr dürfen Dienstfahrzeuge der Klasse B auch ohne Dienstführerschein fahren, sofern sie im Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und der Dienststellenleiter sie zum Fahren der Dienstfahrzeuge berechtigt hat. Deshalb wird eine Ausbildung zum Erwerb der Dienstfahrerlaubnis der Klasse B grundsätzlich nur noch dann durchgeführt, wenn der Bewerber keine allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und der Erwerb dienstlich erforderlich ist.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstfahrerlaubnis
Gut da weiß ich bescheid.
Schade eigentlich.