Hey Leute,
also ich habe vor mit Ende 17 zum Bund zu gehen und mich auch verpflichten zu lassen (nach meiner derzeitigen Planung).
Ich würde gerne zu meinem 18ten meinen Auto- und Motorradführerschein machen und meine Frage ist jetzt wie ich das machen kann, während ich in der Kaserne stationiert bin. Müsste ich das dann alles privat auf meine Wochenenden verschieben oder gibt es sowas wie eine "zivile Fahrschule" beim Bund?
WICHTIG: Es geht mir nicht darum, dass irgendwer Kosten übernehmen soll, sondern einfach nur wann, wo und wie ich den da machen könnte?! :D
Zitatmeine Frage ist jetzt wie ich das machen kann, während ich in der Kaserne stationiert bin
... ganz einfach ;)
Zitatalles privat auf meine Wochenenden
Na ja, nicht nur am Wochenende, sondern vor allen Dingen auch nach Dienst! Wobei ich noch erwähnen möchte, dass während der AGA (die ersten drei Monate!) dafür nach Dienst eher weniger Zeit zur verfügung steht, weil der Dienst halt oft recht lange geht!
joa Danke ...
werd ich im Notfall dann nächstes Jahr alles erfahren :)
Zitatmich auch verpflichten zu lassen
Glaub ich nicht, das machen Sie schon selber, auch wenn Mutti bei Ihnen noch zustimmen muss. ;)
Zitatgibt es sowas wie eine "zivile Fahrschule" beim Bund?
Nein, die gibt es nicht. Aber an den meisten Standorten gibt es zivile Fahrschulen, die auch auf die Belange von Soldaten eingestellt sind und die Ausbildung schon mal zeitlich flexibel gestalten. Dann fährt man eben am Wochenende mal nicht nach Hause oder am Freitagnachmittag erst nach der Fahrschule.
je nach verwendung nach der grundausbildung (z.B. als kraftfahrer) kann dir auch die bundeswehr den führerschein zur verfügung stellen.
Eine Frage:
Wenn man solch einen Führerschein nun privat in einer zivilen Fahrschule am Standort begonnen hat und die praktische Abschlussprüfung während der Dienstzeit liegt, muss man dann für den Zeitraum (sagen wir mal, 2 Stunden) vom Dienst freigestellt werden oder muss man dafür Urlaub/Stunden nehmen?
Für Antworten danke ich im Voraus.
Zum einen hast du noch nichtmal nen Anrecht drauf, dass du frei bekommst. Zum anderen ist es dein Privatvergnügen, also müsstest du Stunden/Urlaub nehmen.
Wenn dienstlich nichts dringliches dagegen steht, sollte das allerdings nicht das Problem darstellen. Viele Chefs sind da schon kulant.
Zitat... muss man dann für den Zeitraum (sagen wir mal, 2 Stunden) vom Dienst freigestellt werden ...
Nein, muss man nicht.
Wie ich's mir dachte. Danke für die Antworten!
Du könntest aber mal ganz nett fragen, ob der Chef es trotzdem macht.
;)
Ohne näher ins Detail gehen zu wollen, auf dem Lehrgang stehen Prüfungen an und die liegen zeitlich unmittelbar davor (danach jedoch war nichts Dienstliches mehr - nur noch VerfZeit). Das war wohl die Begründung weshalb man dem Kameraden nahe legte, Urlaub zu nehmen.
Man hätte natürlich auch die FS-Prüfung in den Zeitraum nach den Lehrgangsprüfungen legen können.
ZitatDas war wohl die Begründung weshalb man dem Kameraden nahe legte, Urlaub zu nehmen.
Womit er dann einen vollen Lehrgangstag versäumt hat.
Zitat von: ulli76 am 16. März 2012, 20:28:03
Man hätte natürlich auch die FS-Prüfung in den Zeitraum nach den Lehrgangsprüfungen legen können.
Das Problem war wohl der TÜV; dieser hatte nur diesen einen Zeitraum für die Prüfung dieses Fahrschülers vorgesehen und war in der Hinsicht auch nicht flexibel.
Zitat von: KlausP am 16. März 2012, 20:31:10
Womit er dann einen vollen Lehrgangstag versäumt hat.
Wie gesagt, es waren halt nur Prüfungen DAVOR und nichts danach bis Mittag. Die Verfügungszeit beginnt immer erst nach dem Mittag und bis dahin war die Fahrprüfung rum. Von daher hätte er nichts verpasst. Daher leuchtet mir das durch die Vorgesetzten genannte Argument
nicht so ganz ein... ::)
Naja- immerhin ist es Dienstzeit. Je nach dem wie kulant die Vorgesetzten sind, muss man dann halt Stunden nehmen oder bekommt so frei.
Richtig. Ist halt wie es ist und wenn einer fragt warum - isso! ;)