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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Lilie am 11. März 2012, 20:42:18

Titel: ZAW RettAss
Beitrag von: Lilie am 11. März 2012, 20:42:18
Hey,

ich befinde mich derzeit in der EÜ und möchte wissen, ob die Möglichkeit besteht die ZAW zum RettAss zu bekommen?? Wie ist bzw, wäre der Ablauf?? Müsste ich mich dafür wieder neu im ZnwG bewerben oder kann ich die Anfrage über den PersFW laufen lassen.
Ich habe schon einen Pflegeberuf erlernt,daher die EÜ. Würde die FW Eignung auch bestehen bleiben oder wäre ich dann FW Anwärter???

Gruß
Titel: Antw:ZAW RettAss
Beitrag von: Tommie am 11. März 2012, 21:22:18
Dazu müsste man wissen, als was Sie mit welchem Dienstgrad eingestellt wurden!

Ansonsten gilt: Für aktive Soldaten (und das sind Sie wohl als Eignungsübender!) ist der Ansprechpartner die S1-Abteilung Ihrer Einheit! Dort werden Sie geholfen, alle anderen können hier nur spekulieren, was Ihnen vermutlich nicht wirklich weiter hilft!
Titel: Antw:ZAW RettAss
Beitrag von: Ralf am 11. März 2012, 21:27:02
naja Tommie, bei ienr EÜ ist zumindest mal StUffz oder Fw und somit mind. ein Gesellenberuf, somit lässt sich die Frage schon annährend  beantworten.

Wenn du als EÜ eingestellt wurdest, wurdest du also aufgrund eines nutzbaren Zivilberufes eingestellt. Somit hast du bereits einen (nutzbaren) Beruf und wirst nicht einen weiteren während einer ZAW-Maßnahme erlernen.
Ich schätze mal -ohne hier den Katalog zur Hand zu haben und vor allem deinen nutzbaren Beruf zu kennen- dass dein nutzbarer Pflegeberuf in die selbe Sparte fällt wie Rett Ass, somit würde auch keine Änderung der Verwendung zu der gewünschten ZAW führen.
Titel: Antw:ZAW RettAss
Beitrag von: Tommie am 11. März 2012, 21:33:43
Ralf, Deine Gedankengänge sind im Prinzip richtig und ich neige auch dazu, in dieser Richtung zu denken, aber die Praxis hat mich gelehrt, dass es bei der Bundeswehr nichts gibt, was es nicht gibt ;) !

Beispiel in diesem konkreten Falle: Ich war als LehrFw und Lehr-RettAss an der SanAkBw in München im Rahmen eines Rettungsassistentenlehrganges nach § 8, Abs 3 RettAssG (Aufbaulehrgang für Krankenpflegepersonal) tätig, in dem 12 (!!!) Krankenpfleger und -schwestern waren, die alle bereits eine Ausbildung (hier: Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen) erfolgreich abgeschlossen hatten, alle mit dem Dienstgrad SU FA (bzw. OMT BA) eingestellt worden waren und alle die ZAW RettAss (Theorieteil 3 Monate, damals von der Bundeswehr noch selbst ausgebildet, Praxisteil 1 Jahr an einer zivilen Rettungswache, die sich die Teilnehmer auch selbst suchen konnten im Rahmen einer Bewerbung) erhielten! Daher auch mein Verweis auf die S1-Abteilung, die dann ggf. mit der SDBw Kontakt aufnehmen kann! Für die Gesundheits- und Krankenpfleger/innen ist der RettAss keine "komplette ZAW", sondern mehr eine "ZAW light", so dass man hier durchaus einmal nachfragen könnte ;) !