Hallo,
Kurz zu meiner Person war FWDL 23 von 2004 bis 2006 und bin jetzt aktuell auf Arbeitssuche und habe mich wieder als SaZ beworben.
Jetzt meine Frage ich wurde letzte Woche wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf 3und halb Monate auf 2 Jahre Bewährung verurteilt, zu berücksichtigen ist auch das die tat schon 1und halb Jahre zurückliegt und ich mir nichts seitdem zuschuldenkommen hab lassen sowie das auch mein erstes Verfahren überhaupt war. Wie stehen meine Chancen überhaupt genommen zu werden gibt es einen Passus oder Richtlinien der Bundeswehr zu solchen Fällen.
Liebe Grüsse und danke im Voraus
Zitatzu berücksichtigen ist auch das die tat schon 1und halb Jahre zurückliegt und ich mir nichts seitdem zuschuldenkommen hab lassen sowie das auch mein erstes Verfahren überhaupt war
Das tut da schonmal garnichts zur Sache.
In Ihrem Fall, wird wohl der Rechtsberater im ZNwG darüber urteilen ob Sie überhaupt eingeladen werden oder nicht. Sollten Sie eingeladen werden, stellen Sie sich am besten schonmal auf ein Kreuzverhör beim Psychologen ein, denn das wird schwierig zu erklären sein.
Also ich könnte mir gut vorstellen, dass vor Ablauf der Bewährung keine Einstellung erfolgen wird.
Und wenn dem so ist, dann macht ein Bewerbungsverfahren in diesem Stadium wenig Sinn, zumindest aus Sicht der Bundeswehr.
Um sicher zu gehen, würde ich mir eine definitive Aussage vom Wehrdienstberater holen.
Hallo ich würde gerne wieder zur bundeswehr leider habe ich mir mal was zu schulden kommen lassen
6x 250 Euro und 6 monate freiheitsstrafe das ganze 2 jahre zur bewährung wegen ne schlägerrei
diese strafe ist aber nun getilgt
wie siehts damit aus ist das immer noch ein grund um von Seiten der Bundeswehr um NEIN zu sagen
würde mich über eine antwort freuen danke
Wir haben das Ganze mit den Tilgungen schon mal ausführlich diskutiert.
Du kannst dich zwar gerne Bewerben, aber ich persönlich sehe keine guten Chancen.
6 Monate Freiheitsstrafe bekommt man ja nicht einfach so wegen ner Schlägerei.
Zitat6x 250 Euro und 6 monate freiheitsstrafe
Sollten Sie tatsächlich eingeladen werden, was wie Ulli schon schrieb nicht all zu gut aussieht, wünsche ich Ihnen schon mal viel Spaß beim Psychologen, denn der möchte dann sicher gern wissen, was da los war. Erzählen Sie dann quatsch, gehen Sie gleich nach Hause, da er mit sicherheit längst weiß, was da los war.
Zitatdiese strafe ist aber nun getilgt
wie siehts damit aus ist das immer noch ein grund um von Seiten der Bundeswehr um NEIN zu sagen
Getilgt? Wie lange ist die Verurteilung denn her? Die Bundeswehr bekommt eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, also auch mit getilgten Strafen, die bei anderen Stellen nicht mehr erscheinen.
Seit wann bekommt denn für eine Schlägerei 6 Monate?
Im Zeugnis, was du bei deiner Bürgerbehörde beantragst, tauchen für eine staatliche Einrichtung (in dem Falle BW) alle Einträge auf.
ZitatSeit wann bekommt denn für eine Schlägerei 6 Monate?
... alles eine Frage der Fallgestaltung und Vorgeschichte.
Der Strafrahmen Körperverletzung geht von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe von 5 Jahren, bei gefährlicher bzw. schwerer KV auch darüber hinaus.
Zitat von: Delta87 am 13. März 2012, 16:50:40
Seit wann bekommt denn für eine Schlägerei 6 Monate?
Wenn man gewinnt, und zwar so richtig übel gründlich gewinnt...
ZitatWenn man gewinnt, und zwar so richtig übel gründlich gewinnt...
Nö. Wahrlich kein Kriterium.
Der Bandito (oder wars ein Hells Angel), der den SEK Beamten mit .45 ACP getötet hat (in Notwehr) - kann sicherlich behaupten, diesen Teil der Auseinandersetzung "gewonnen" zu haben.
Eine 45er ACP erfüllt aber auch nicht gerade das Kriterium für "Schlägerei" ;)
ZitatEine 45er ACP erfüllt aber auch nicht gerade das Kriterium für "Schlägerei" ;)
Wenn man diese aber jemandem während einer Schlägerei sehr unglücklich ins Auge wirft? ;D
Hmmm, lass mich überlegen...
ZitatWenn man gewinnt, und zwar so richtig übel gründlich gewinnt...
was uns Schlammi damit sagen will.....
könnte es sein es gibt es keine Anzeige....
weil...
keine Aussage vom Geschädigten, keine Zeugen...
und wo kein Kläger, da kein Richter.....