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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: LordHelm85 am 12. März 2012, 10:18:26

Titel: Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: LordHelm85 am 12. März 2012, 10:18:26
Hallo,

Kurz zu meiner Person war FWDL 23 von 2004 bis 2006 und bin jetzt aktuell auf Arbeitssuche und habe mich wieder als SaZ beworben.

Jetzt meine Frage ich wurde letzte Woche wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf 3und halb Monate auf 2 Jahre Bewährung verurteilt, zu berücksichtigen ist auch das die tat schon 1und halb Jahre zurückliegt und ich mir nichts seitdem zuschuldenkommen hab lassen sowie das auch mein erstes Verfahren überhaupt war. Wie stehen meine Chancen überhaupt genommen zu werden gibt es einen Passus oder Richtlinien der Bundeswehr zu solchen Fällen.

Liebe Grüsse und danke im Voraus
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: Jakkaru am 12. März 2012, 11:04:03
Zitatzu berücksichtigen ist auch das die tat schon 1und halb Jahre zurückliegt und ich mir nichts seitdem zuschuldenkommen hab lassen sowie das auch mein erstes Verfahren überhaupt war

Das tut da schonmal garnichts zur Sache.

In Ihrem Fall, wird wohl der Rechtsberater im ZNwG darüber urteilen ob Sie überhaupt eingeladen werden oder nicht. Sollten Sie eingeladen werden, stellen Sie sich am besten schonmal auf ein Kreuzverhör beim Psychologen ein, denn das wird schwierig zu erklären sein. 
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: BulleMölders am 12. März 2012, 11:19:31
Also ich könnte mir gut vorstellen, dass vor Ablauf der Bewährung keine Einstellung erfolgen wird.
Und wenn dem so ist, dann macht ein Bewerbungsverfahren in diesem Stadium wenig Sinn, zumindest aus Sicht der Bundeswehr.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: KlausP am 12. März 2012, 11:36:12
Um sicher zu gehen, würde ich mir eine definitive Aussage vom Wehrdienstberater holen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: Roccat112 am 13. März 2012, 16:33:38
Hallo ich würde gerne wieder zur bundeswehr leider habe ich mir mal was zu schulden kommen lassen
6x 250 Euro und 6 monate freiheitsstrafe das ganze 2 jahre zur bewährung wegen ne schlägerrei

diese strafe ist aber nun getilgt

wie siehts damit aus ist das immer noch ein grund um von Seiten der Bundeswehr um NEIN zu sagen

würde mich über eine antwort freuen danke
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: ulli76 am 13. März 2012, 16:38:13
Wir haben das Ganze mit den Tilgungen schon mal ausführlich diskutiert.
Du kannst dich zwar gerne Bewerben, aber ich persönlich sehe keine guten Chancen.
6 Monate Freiheitsstrafe bekommt man ja nicht einfach so wegen ner Schlägerei.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: Jakkaru am 13. März 2012, 16:41:24
Zitat6x 250 Euro und 6 monate freiheitsstrafe

Sollten Sie tatsächlich eingeladen werden, was wie Ulli schon schrieb nicht all zu gut aussieht, wünsche ich Ihnen schon mal viel Spaß beim Psychologen, denn der möchte dann sicher gern wissen, was da los war. Erzählen Sie dann quatsch, gehen Sie gleich nach Hause, da er mit sicherheit längst weiß, was da los war.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: KlausP am 13. März 2012, 16:45:33
Zitatdiese strafe ist aber nun getilgt

wie siehts damit aus ist das immer noch ein grund um von Seiten der Bundeswehr um NEIN zu sagen

Getilgt? Wie lange ist die Verurteilung denn her? Die Bundeswehr bekommt eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, also auch mit getilgten Strafen, die bei anderen Stellen nicht mehr erscheinen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: Delta87 am 13. März 2012, 16:50:40
Seit wann bekommt denn für eine Schlägerei 6 Monate?

Im Zeugnis, was du bei deiner Bürgerbehörde beantragst, tauchen für eine staatliche Einrichtung (in dem Falle BW) alle Einträge auf.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: F_K am 13. März 2012, 16:58:59
ZitatSeit wann bekommt denn für eine Schlägerei 6 Monate?

... alles eine Frage der Fallgestaltung und Vorgeschichte.

Der Strafrahmen Körperverletzung geht von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe von 5 Jahren, bei gefährlicher bzw. schwerer KV auch darüber hinaus.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: schlammtreiber am 13. März 2012, 17:01:38
Zitat von: Delta87 am 13. März 2012, 16:50:40
Seit wann bekommt denn für eine Schlägerei 6 Monate?

Wenn man gewinnt, und zwar so richtig übel gründlich gewinnt...
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: F_K am 13. März 2012, 17:06:05
ZitatWenn man gewinnt, und zwar so richtig übel gründlich gewinnt...

Nö. Wahrlich kein Kriterium.

Der Bandito (oder wars ein Hells Angel), der den SEK Beamten mit .45 ACP getötet hat (in Notwehr) - kann sicherlich behaupten, diesen Teil der Auseinandersetzung "gewonnen" zu haben.
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: schlammtreiber am 13. März 2012, 17:08:08
Eine 45er ACP erfüllt aber auch nicht gerade das Kriterium für "Schlägerei"  ;)
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: Jakkaru am 13. März 2012, 17:10:47
ZitatEine 45er ACP erfüllt aber auch nicht gerade das Kriterium für "Schlägerei"  ;)

Wenn man diese aber jemandem während einer Schlägerei sehr unglücklich ins Auge wirft? ;D
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: schlammtreiber am 13. März 2012, 17:11:47
Hmmm, lass mich überlegen...
Titel: Antw:Wiedereinstellung trotz aktueller Vorbestrafung?
Beitrag von: AriFuSchr am 13. März 2012, 17:11:56
ZitatWenn man gewinnt, und zwar so richtig übel gründlich gewinnt...

was uns Schlammi damit sagen will.....


könnte es sein es gibt es keine Anzeige....

weil...

keine Aussage vom Geschädigten, keine Zeugen...

und wo kein Kläger, da kein Richter.....