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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Perser am 10. Juni 2005, 11:02:43

Titel: freie Heilfürsorge während Wehrübung
Beitrag von: Perser am 10. Juni 2005, 11:02:43
Tagchen!

So kurz vorm Wochenende noch so eine Hammerfrage:

Es gibt doch für (fast) alles irgendwelche Vorschriften bei der Bundeswehr.

So doch sicherlich auch für die ärztliche Behandlung bei der Bundeswehr.

Was mich mal aus Sicht des Resis interessieren würde:

Wie genau ist das geregelt mit der zahnärztlichen Behandlung während Wehrübungen? Kann es etwa möglich sein, daß ich als Wehrübender als Patient "letzter Klasse" behandelt werde?

Bitte nur fundierte Aussagen - und nicht nach dem  Motto "vor 20 Jahren hat mir der Truppenzahnarzt Überkronungen aus Platin ohne Zusatzkosten..." .

Danke im Voraus!

Peter
Titel: Re:freie Heilfürsorge während Wehrübung
Beitrag von: Timid am 10. Juni 2005, 13:15:37
Wieso sollte dem denn so sein? Als Wehrübender ist man genauso Soldat wie ein Wehrpflichtiger oder ein Zeit- oder Berufssoldat. Also stehen einem genauso sämtliche Leistungen der Freien Heilfürsorge zu, wie es bei "normalen" Soldaten der Fall ist.
Titel: Re:freie Heilfürsorge während Wehrübung
Beitrag von: Motoele1234567 am 10. Juni 2005, 17:39:08
Ja steht dir genauso zu wie jedem anderen Soldaten auch.

Aber ich hoffe du bist nicht einer von der Sorte, die sich zu Wehrübungen einberufen lassen um dann ihr gesamtes Esszimmer auf Kosten der Allgemeinheit zu renovieren.

Gab es zu meiner dienstzeit ne Menge Resis die das si gemacht haben. Kamen an, haben sozusagen eingechekt und dann ab in den San-Bereich.

Wir haben eben viele Res-Veranstaltungen durchgeführt und daher kenne ich das nur zu gut.

Wie ich finde Schmarotzer. Aber versteht mich nicht falsch, sicher soll jemand behandelt werden, und das auch völlig frei und mit dem besten, aber nicht bei Dingen die Monate vor sich rumgeschoben werden um sie dann beim Bund auf Lau zu machen.

MfG
Titel: Re:freie Heilfürsorge während Wehrübung
Beitrag von: AIR-FORCE am 15. Juni 2005, 23:20:23
Naja-jetzt mal im ernst: ob mir mein steinbruch probleme macht das weiss ich doch schon vorher-das fällt mir doch nicht während einer zwei oder vierwöchigen wehrübung ein!
Ausser resis die sich im einsatz befinden,da seh ich das noch ein,aber ansonsten kein verständniss!!
Titel: Re:freie Heilfürsorge während Wehrübung
Beitrag von: Fähnlein am 19. Juni 2005, 11:54:00
Grundsätzlich besteht das Recht auf freie Heilfürsorge. Für Reservisten gilt bei der zahnärztlichen Behandlung allerdings folgender Passus des "Leistungskatalogs 2005" abrufbar unter www.reservisten.bundeswehr.de


ZitatWährend einer Wehrübung von bis zu sechs Monaten oder einer dienstlichen
Veranstaltung wird zahnärztliche Behandlung nur zur Beseitigung akuter Zustände
sowie zahnärztlich-prothetische Behandlung nur dann gewährt, wenn
während einer Wehrübung oder einer dienstlichen Veranstaltung bei Beschädigung
oder Verlust von Zahnersatz nach dem Urteil des behandelnden Truppenarztes
bzw. -zahnarztes und des für die Entscheidung zuständigen Sanitätsoffiziers
die Erneuerung des Zahnersatzes zur Erhaltung oder Wiederherstellung
der Verwendungsfähigkeit notwendig ist. Bei einer Wehrübung von
mehr als sechs Monaten ununterbrochener Dauer wird zahnärztlichprothetische
Behandlung gewährt zur Erhaltung oder Wiederherstellung der
Verwendungsfähigkeit.
VwV zu § 6 WSG
VMBl 2001, S. 177
ZDv 60/7