Guten Tag,dass Thema soll nicht Missverstanden werden ich hätte nichts gegen Überstunden wollte mich nur hier erkundigen ob dieses an der Tagesordnung ist(natürlich nach der AGA).
Also auf gut Deutsch wie lange hat man in der regel Dienst,ich weiß das ist schwer zu sagen einfache Eckdaten würden mir als Info reichen(zB. Dienstschluss am Freitag im Normalfall etc.)
Zu mir noch etwas ich werde voraussichtilich die Feldwebellaufbahn am 02.04.2012 beginnen
mfg.
Die Regeldienstzeit variiert je nach einheit um 10 -15 minuten.
im normalfall beginnnt der dienst mo - fr um 0700 uhr mit dem kp antreten und endet um 1620 uhr. freitags bereits um 1200 uhr.
bei mir zb ist um 0640 uhr shcon dienstbeginn zwecks vollzähligkeit und stuben/revierreinigen und dienstschluss um 1615 uhr.
freitags je nach sauberkeit der reviere und des kp blocks zwischen 1145 und 1215.
Ich denke mal das das von Kaserne zu Kaserne unterschiedlich sein wird oder?
Nicht nur das, sogar von Einheit zu Einheit in der gleichen Kaserne kann das unterschiedlich sein.
Gibt es auch "Sonderschichten" die man machen muss/kann zB. wenn man am Wochenende nicht nach Hause möchte,dass man eine Wache oder ähliches machen könnte?
GvD, UvD, Wache... es gibt viele schöne Beschäftigungen :)
Aber erst nach der AGA warscheinlich ,weil ich über Ostern die 700 km nach Hasue nicht antreten werde und schon jetzt nach einer Beschäftignung suche ???
Waaas? Ne, GvD können Sie auch während der AGA machen. Wenn Sie unbedingt drauf bestehen, wird man Ihnen diesen Posten mit sicherheit gern zur Verfügung stellen :D Vorallem da in den Feiertagen eh nicht mit all zu vielen Ausbildungen zu rechnen ist :D
Glaube ich nicht. Nicht nach einer Woche. Jedenfalls nicht in meiner Kompanie.
Naja ich mache mir nichts vor,aber nach 4 bzw. 5 Tagen kann/weiß ich doch noch garnichts, bin ich dann überhaupt schon eingekleidet? Wenn das natürlich geht mit dem ?GvD? (Erklärungsbedarf ???) würde ich das vorsichtig gesagt "machen",besser als rumsitzen etc. 8)
Nichtmal wenn der Freiwillige nicht befohlen werden muss? :D
Tja, P-CB92, dann müssen Sie sich wohl eine andere beschäftigung über Ostern suchen. Machen Sie das was alle machen. Eiersuchen oder so :D
GvD - Gefreiter vom Dienst ... kann aber auch 'ne "Schulterglatze" machen. Wie schon geschrieben, dafür werden Sie kaum nach nicht mal einer Woche eingeteilt werden.
Zitatwürde ich das vorsichtig gesagt "machen",besser als rumsitzen etc.
GvD am Wochenende
ist rumsitzen. :D
EDIT: ZitatNichtmal wenn der Freiwillige nicht befohlen werden muss?
Nicht mal dann.
Naja Sport und jaaa die Stadt anschauen :) bin gespannt wer über Ostern noch vor Ort bleibt da werde ich wohl ziemlich alleine sein...
ZitatGvD am Wochenende ist rumsitzen. :D
Ach Klaus, Sie verraten ja schon vorher den ganzen Spaß :D
Zitat von: P-CB92 am 13. März 2012, 22:06:32
Naja Sport und jaaa die Stadt anschauen :) bin gespannt wer über Ostern noch vor Ort bleibt da werde ich wohl ziemlich alleine sein...
Der UvD und der GvD - wenn's hoch kommt. Wenn Sie Ostern in der Einheit bleiben wollen, vergessen Sie nicht, dem Spieß das rechtzeitig (also spätestens am Dienstag) zu melden, sonst bekommen Sie unter Umständen keine Verpflegung.
Danke für den Tipp, der Spieß ist mir ja vom Truppenbesuch schon bekannt.
wie werden überstunden nach der aga entlohnt ? welchen satz gibt esn da ? wieviel urlaubstage hat man eig. und kann man diese nur nehmen wenn man in der stammeinheit ist oder auch auf lehrgang mal ein tag ?
würde mich auch noch interessieren,hätte jemand eine Antwort??
Einzelne "Überstunden" werden nicht bezahlt. Ab 46 Stunden/Woche kann man aber Freizeitausgleich bekommen.
Die Möglichkeit zum finanziellen Ausgleich gibt es bei zusammenhängenden Diensten von mehr als 12 Stunden (weiss den aktuellen Satz nicht, ist aber nicht gerade viel), bei 16 gibt´s noch mehr. Es sei denn, man nimmt Freizeitausgleich.
Und es gibt nochmal Zahlungen für "Dienst zu ungünstigen Zeiten"- unter der Woche von 20-6 Uhr, samstags ab 13 Uhr und sonntags und an Feiertagen ganztägig. Da gibt es aber unterschiedliche Sätze, je nach dem ob es WE ist oder unter der Woche.(Ich meine das liegt bei 1,25-2,5€/Stunde).
Für Wach- und Bereitschaftsdienste gibt es noch gesonderte Regelungen.
Für Auslandseinsätze gibt es übrigens keine Extra-Zahlungen für Überstunden.
Steht alles im Dienstzeiterlass- ist nen recht kompliziertes Werk.
Urlaubstage hat man 26/Jahr wenn man unter 30 ist, sonst 29 (in noch höherem Alter, auch nochmal mehr.
Ob man auf Lehrgängen Urlaub nehmen kann, hängt vom Lehrgang ab. Teilweise gibt es auf langen Lehrgängen feste Urlaubszeiten, in dringenden Fällen wird man da auch mal nen Tag nehmen können. Bei kurzen Lehrgängen ist es in der Regel nicht möglich, Urlaub zu nehmen.
Die Sätze richten sich nach dem Dienstverhältnis. SaZ haben andere als FWDL.
Zum Urlaub: bei manchen Lehrgängen, besonders bei länger andauernden Lehrgängen, kann auch entsprechende Urlaubszeit eigeplant sein. Die ist dann aber für alle Lehrgangsteilnehmer gleich und außerhalb dieser Zeiten wird in der Regel kein Urlaub gewährt. Bei welchen Lehrgängen das zutrifft, kann man erst in der Einheit erfahren, wenn der Kompanietruppführer im Lehrgangskatalog nachsieht.
Hätte nochmal eine Frage und wollte keinen neuen Theard erstellen, und zwar:
Ist der Urlaub bis zur eindgültigen abgeschlossenen Ausbildung zum Feldwebel (3 Jahre) festegelegt,weil man unter anderem viele Lehrgänge etc. bestreiten muss. Das wurde mir nicht gesagt bzw. hab ich es nie hinterfragt. Um auf den Punkt zu kommen gibt es bestimmte Wochen im Jahr 2012/13/14 wo Urlaub vorgeschrieben ist ähnlich wie Betriebsferien,oder kann man wie auch in der freien Wirtschaft seinen Urlaubszeitraum selber planen?
mfg.
So lange Ihre Urlaubspläne nicht mit der Lehrgangsplanung kollidieren, können Sie ihn streng genommen beantragen, wie Sie wollen. Wenn dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen, sollte der Urlaub dann auch durch den Disziplinarvorgesetzten genehmigt werden. Es gibt auch längere Lehrgänge, in denen ein Urlaubszeitraum in der Planung enthalten ist (z.B. bei einer ZAW, die fast 2 Jahre dauert). Dann sind Sie auch an diesen Zeitraum gebunden, weil es eben aus dienstlichen Gründen anders nicht möglich ist.
Danke!