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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Counter233 am 14. März 2012, 12:56:57

Titel: Finanzen
Beitrag von: Counter233 am 14. März 2012, 12:56:57
Guten Tag,

Mein Name ist Eric, bin 20 Jahre alt und seit dem 1.1.2011 SaZ. Da wir schon das Jahr 2012 schreiben wollte ich meine Steuererklärung machen lassen. Nun fehlt meinem Steuerberater die Lohnsteuerbescheinigung 2011.
Meine Frage: Warum wird diese benötigt? Auf der Abrechnung Dezember 2011 sind die gezahlten Steuern doch gelistet.
Und des Weiteren wollte ich fragen, ob mir die Lohnsteuerbescheinigung zugesandt wird oder ich besser beim Refü einfach mal nachfrage?
Zu guter Letzt fehlt mir noch eine Bescheinigung zur Erstattung der Reisekosten für einen Lehrgang, welche ich entweder nicht bekommen habe oder ich einfach verschlampt habe. An wen muss ich mich in diesem Fall wenden? An die Einheit, bei der ich diesen Lehrgang absolviert habe?

Danke schonmal für die Antworten.

MkG
Eric
Titel: Antw:Finanzen
Beitrag von: KlausP am 14. März 2012, 13:06:57
ZitatUnd des Weiteren wollte ich fragen, ob mir die Lohnsteuerbescheinigung zugesandt wird oder ich besser beim Refü einfach mal nachfrage?

Die wird Ihnen von Ihrer WBV zugeschickt, ich habe meine beispielsweise schon seit 3 Wochen. Kommt immer auch auf die WBV und deren Arbeitsanfall an. Den ReFü brauchen Sie damit nicht zu behelligen, der hat damit nichts zu tun.
Titel: Antw:Finanzen
Beitrag von: Lidius am 14. März 2012, 13:07:11
Die Lohnsteuerbescheinigung kommt in der Regel gegen Anfang März von deiner zuständigen WBV (So war es die letzten Jahre bei mir, ich warte aber auch noch drauf). Wegen der Reisekosten hängt es davon ab von wo die Reisekosten gezahlt wurden. Ich weiß allerdings nicht ob dann eine Ersatzbescheinigung ausgestelllt wird (Ich hab meine immer gut abgeheftet, damit nichts verloren geht).
Titel: Antw:Finanzen
Beitrag von: ulli76 am 14. März 2012, 13:08:55
Sollte nicht das Problem darstellen ne Kopie zu bekommen.
Die Lohnsteuerbescheinigung hat übrigens auch das Finanzamt- die bekommen die ja auch von der WBV geschickt.

Wegen dem Lehrgang: Frag mal da nach, wo es abgerechnet wurde. Wenn gar nichts mehr nachzuweisen ist, würde ich das besser nicht steuerlich geltend machen.
Titel: Antw:Finanzen
Beitrag von: BulleMölders am 14. März 2012, 13:22:06
Für das einreichen der Steuererklärung wird die Lohnsteuerbescheinigung nicht benötigt, da die Daten von der WBV auf Elektronischem Weg an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Titel: Antw:Finanzen
Beitrag von: AriFuSchr am 14. März 2012, 16:34:09
@ bulle

soso,

ubnd wie kontrolliert der Steuerberater dass die dem Finanzamt vorliegenden Daten richtig und vollständig sind?

Auf welcher Grundlage erstellt er die Anlage N?

Die Lohnsteuerbescheinigung wird zur Erstellung der Einkommensteuererklärung benötigt.

Titel: Antw:Finanzen
Beitrag von: Tommie am 14. März 2012, 18:04:30
Ich denke mal, dass der "Bulle" von der sog. ETiN spricht, oder?

Und der Inhalt dieser ETiN wird dem Finanzamt doch auch auf elektronischem Wege übermittelt, oder nicht? Als ich Im Februar meine 2011-er EStErkl abgegeben habe, bekam ich die ETiN auch gleich wieder mit nach Hause. Der Sachbearbeiter hat mit meiner Steueridentifikationsnummer in sein Programm geschaut und dann gesagt: "Des hammer scho elektronisch da!" ;) !
Titel: Antw:Finanzen
Beitrag von: AriFuSchr am 14. März 2012, 18:12:47
die eTin (electronic Taxpayer Identification Number) steht auf der Lohnsteuerbescheinigung. Mit ihr ist es möglich die per Elster übertragenen Daten bei der Finanzverwaltung zuzuordnen. Dazu hat der Arbeitgeber nach amtlich festgelegten Regeln aus dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Arbeitnehmers die eTIN zu bilden und zu verwenden.

Auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen die eigentlich wichtigen Daten (Bruttolohn, Abzüge, einbehaltene Steuern, Beiträge zur Renten-, Krankenkasse etc.)

Elster ist aber eine Fiskalschöpfung die nicht immer zuverlässig arbeitet. Wir hatten vor kurzem den Fall, dass statt eines Bruttolohns von 67.000 € nur 6.700 per Elster übermittelt waren. Leider waren die Steuerabzüge auch unrichtig, sonst......

hätte sich jemand gefreut.
Titel: Antw:Finanzen
Beitrag von: BulleMölders am 14. März 2012, 19:27:14
Ich habe nur davon gesprochen,  dass zum einreichen der Steuerklärung keine Lohnsteuerbescheinigung mehr notwendig ist. Vom erstellen habe ich nie gesprochen.
Für die Zuordnung ist mittlerweile die ID-Nummer zuständig.
Die eTin ist überholt, da sie nicht eindeutig ist.
Titel: Antw:Finanzen
Beitrag von: AriFuSchr am 15. März 2012, 09:58:19
Zitatwollte ich meine Steuererklärung machen lassen. Nun fehlt meinem Steuerberater die Lohnsteuerbescheinigung 2011.

da gehts ums erstellen.

Die eTin steht auf den Lohnsteuerbescheinigungen 2011 noch drauf und ist zu verwenden.