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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: AndreasH2.0 am 14. März 2012, 19:53:04

Titel: Kündigung vor der Eignungsübung
Beitrag von: AndreasH2.0 am 14. März 2012, 19:53:04
Hallo,
ich habe eine Frage zur Kündigung bei der Bundeswehr. Also ich habe jetzt Bescheid bekommen das ich im April zur AGA (Eignungsübung) muss. Nun ist meine Frage ob ich schon vor der Eignungsübung kündigen kann, mir ist bekannt, dass ich während der Eignungsübung jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Möchte nun gerne wissen ob man dies auch schon im Vorwege machen kann und wie man dies kann.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Titel: Antw:Kündigung vor der Eignungsübung
Beitrag von: ulli76 am 14. März 2012, 19:55:05
Meinst du deine zivile Arbeitsstelle oder die Stelle bei der Bundeswehr?

Wenn es um die Bundeswehr geht: Einfach Brief an´s ZNwG schreiben.
Und beim zivilen Arbeitgeber: Du kannst vorher kündigen- ist ja ein freies Land. Aber es ist nicht ratsam.
Titel: Antw:Kündigung vor der Eignungsübung
Beitrag von: KlausP am 14. März 2012, 20:00:13
ZitatMöchte nun gerne wissen ob man dies auch schon im Vorwege machen kann und wie man dies kann.

Wenn Sie Ihre Eignungsübung nicht antreten wollen, müssen Sie das nicht. Aber es wäre ratsam und kameradschaftlich, den Einplaner darüber zu informieren, damit vielleicht ein Anderer kurzfristig eingestellt werden kann.
Titel: Antw:Kündigung vor der Eignungsübung
Beitrag von: mailman am 14. März 2012, 20:00:29
Und je nach dem wie lange es bis zum Dienstantritt ist (sofern es um die "Kündigung" der EÜ) geht, würde ich aus Höflichkeit beim AGA Truppenteil anrufen bzw. hinschreiben, das einer weniger erscheint. Kann ja auch etwas dauern bis Sie die Info vom Zentrum bekommmen.
Titel: Antw:Kündigung vor der Eignungsübung
Beitrag von: AndreasH2.0 am 14. März 2012, 20:11:19
Erstmal Danke für eure schnellen Antworten :)

Ich habe eine stelle bei der Bundeswehr bekommen als Stabsunteroffizier, allerdings habe ich jetzt eine Ausbildungsstelle in der freien Wirtschaft gefunden und möchte bis zum Ausbildungsbeginn bis dahin das Praktikum dort absolvieren.   
Titel: Antw:Kündigung vor der Eignungsübung
Beitrag von: mailman am 14. März 2012, 20:16:22
Joa, dann das beachten was Klaus und Ulli geschrieben haben. Und im Interesse von "anderen" relativ zeitnah ;)
Titel: Antw:Kündigung vor der Eignungsübung
Beitrag von: AndreasH2.0 am 14. März 2012, 20:20:32
okay Danke euch  :) :)

werde dann einen Brief an das zuständige ZNwG schreiben. Ich dachte schon ich müsste für einen Tag dahin bloß um zu sagen das ich Kündigen möchte.

PS: Tolles Forum