Hallo Kameraden,
leider habe ich keine Antwort auf meine Frage in dem Thread "Infos zur sanitätsdienstlichen Versorgung" gefunden, deshalb neues Thema.
Also mein Anliegen ist folgendes, ich würde gerne ein Tattoo auf dem Rücken haben, nun habe ich da ein paar Leberflecke, die da stören, mein Tattoviere meinte, ich solle sie entfernen lassen & wenn alles abgeheilt ist, könnte man die Sache beginnen.
Nun ist mein Frage, wie läuft das? Ich kann ja nicht einfach in den San Bereich stiefeln, sagen, hier mache ma überweisung, die Dinger müssen weg. :D
Habe ich da eine Chance, mich zum Hautarzt überweisen zu lassen und sie möglichst kostenfrei entfernt zu kriegen? Oder ist es besser, sich irgentwas einfallen zu lassen, wie z.B die Stören mich beim Rucksack tragen oder etwas derartiges..^^
Wäre über hilfe echt hoch erfreut,
horrido
Ich kann Ihnen nur den Rat geben erstmal die Suchfunktion zu benutzen zum Thema Tattoo.
Ne, HG MOK- bei der Suche wird er wohl nicht fündig werden.
Mit den Leberflecken ist recht einfach- entweder drum rum tätowieren oder eben vorher entfernen lassen.
Bei der Bundeswehr ist man wesentlich großzügiger mit der Kostenübernahme für Entfernungen als im Zivilen.
Gehst einfach zum Truppenarzt und sagst, dass du Leberflecke hast, die dich stören. Entweder kann der die selber entfernen oder du bekommst ne Überweisung zum Hautarzt. Allein die Tatsache, dass die dich stören reicht schon als Begründung.
Hey Ulli76,
vielen dank für deine Antwort, hat mir sehr geholfen.
Werde ich im Urlaub oder in einer langweiligen Woche direkt mal in Angriff nehmen.
Guten Abend,
ich gebrauche dieses Thema einmal für den folgenden Sachverhalt;
angenommen ein Soldat ist angehalten zur Wundnachversorgung regelmäßig einen Verbandswechsel durchzuführen.
Dies kann weder er noch Angehörige in Eigenregie durchführen, so dass er gewissermaßen auf fachkundiges Personal angewiesen ist.
Unglücklicherweise hat dieser Soldat während dem Wochenende/ während der Feiertage (& zu Hause) keinen Zugriff auf sanitätsdienstliche Versorgung, da diese in aller Regel geschlossen sind.
Am Standort könnte eine professionelle Wundnachversorgung garantiert werden, doch da möchte der Soldat logischerweise ungern seine Weihnachtsfeiertage sowie das neue Jahr verbringen. Vor diesem Hintergrund; gibt es einen Ermessensgrund, dass der Soldat sich in solchen Fällen an zivilige Versorgungseinrichtungen wenden kann/ darf/ soll, oder obliegt es ausschließlich dem Gusto des Truppenarztes, ob er dem Soldaten für ebendiese Problematik eine Überweisung zur Seite stellt?
Besten Dank.
das allein entscheidet der truppenarzt
und wenn man nicht in der lage ist das selber zu machen - muss man entweder zum nächsten standort fahren und beim dortigen sani vorsprechen
oder im standort bleiben
Die Frag ist, weswegen der Verbandswechsel notwendig ist.
Wenn die Entfernung zur nächsten Bw-Einrichtung unverhältnismäßig weit ist, kann man eine Überweisung zum zivilen Arzt bekommen. Als Grenze gelten ca. 60km. Hängt aber vom Einzelfall ab.