Moin moin ,
Ich habe mal eine frage undzwar wie sieht es eigentlich beim Fwd 23 in der Probezeit aus ? Worauf muss man aufpassen, was sind entlassungsgründe ? Allgemeine sachen auf die man achten sollte , und kann man entlassen werden wenn man z.b. Alc trinken (natürlich in der freizeit), zigaretten rauchen sollte da man ja gefragt wurde in der musterung, hab üerall gesucht aber nichts gefunden zu dem thema
danke für die antworten !
Rauchen und Alkoholgenuss in der Freizeit sind hierzulande akzeptiertes und normales Verhalten und führen nicht zur Entlassung.
Und bevor die Haarspalterfraktion aufmarschiert: JA, solange nur Tabak geraucht wird, und JA solange der Alkoholkonsum nicht zum Alkoholmissbrauch wird. ::)
Danke für die schnelle antwort ,
Ja natürlich nur tabak OHNE irgendwelche illegalen mitteln (hab schon einige daran zu grunde gehen sehn ) würde ich mir nicht antuhen, und alc natürlich auch nur in normalen mengen und nicht bis zum koma :)
Dann ist es auch wirklich kein Problem ;)
Als FWDL musst du schon einiges tun, um entlassen zu werden.
Häufigster Entlassungsgrund dürfte die reguläre Entlassung zu Dienstzeitende oder auf eigenen Antrag sein. Danach kommen gesundheitliche Gründe.
Entlassungen wegen Nichteignung oder aus disziplinaren Gründen sind vergleichsweise selten.
Ein Freund von mir hat innerhalb einer Kaserne Drogen konsumiert und wurde erwischt, und musste 12.000€ Strafe bezahlen, doch er hat sich lieber "unehrenhaft entlassen" lassen...
Sowas hab ich ja noch nie gehört :o 12.000€ Strafe? Klingt für mich nach rumgetrolle.
@Sleipnir: Wenn das eine Disziplinarbuße gewesen sein soll, dann passt es nicht, weil viel zu hoch.
Und Drogenkonsum führt inzwischen in den allermeisten Fällen eh zur Entlassung. Da gibt´s keine Wahlmöglichkeit.
Zitat von: Sleipnir2000 am 21. März 2012, 13:35:41
...und musste 12.000€ Strafe bezahlen, doch er hat sich lieber "unehrenhaft entlassen" lassen...
Ich schließe mich der Meinung von Synthic an, zumal Sleipnir2000 es auch noch so darstellt, als habe es eine Alternative gegeben, "12.000 €
oder Entlassung".
Vielleicht habe ich was falsch verstanden?! :S Will auch nicht lügen hier,...
Vielleicht wurde es Ihnen auch nur falsch erzählt ;)
und halt Dich in Zukunft mit solchen Äüsserungen bitte zurück.
(Im übrigen merkt schon mein 4jähriger Neffe, das da was nicht stimmt. Logisches Denken soll manchaml hilfreich sein hab ich mir sagen lassen ;) )
Oder so...
Und ehm wieso? Ich hab ja keine Ahnung von sowas ^^ Ist mir auch Schnuppe, selbst Schuld wenn man sowas macht, jedenfalls ist er jetzt kein Soldat mehr.
Zitat von: Sleipnir2000 am 21. März 2012, 14:03:11
jedenfalls ist er jetzt kein Soldat mehr.
Um mal den amtierenden Berliner Bürgermeister zu zitieren:
"Und das ist auch gut so!"
Lieber Bulle, auch wenn es nach Haarspalterei ausschaut:
Herr Wowereit ist schlicht "Regierender Bürgermeister" von Berlin. Das ist er auch bis zum nächsten Wahltermin (und ggf. auch darüber hinaus).
"Amtierender Regierender Bürgermeister" wäre er nur, wenn er bei der nächsten Wahl nicht mehr antreten oder die Wahl verlieren würde - und zwar vom Zeitpunkt dieser Wahl bis zur Übergabe seiner Amtsgeschäfte an seine/n Nachfolger/in. Dies gilt übrigens für alle anderen Wahlämter auch (Oberbürgermeister, Landrat, Bundes-/Landesminister, Bundespräsident etc.).
Ich liiiiebe Haaarspaltereien.... :D
Ich schließe mich BulleMölders an. Derjenige, der offiziell ein Amt bekleidet, "amtiert" auch. Also ist Wowereit der amtierende regierende Bürgermeister. Was migu meint, wäre ein "geschäftsführender regierender Bürgermeister". Wenn die derzeit amtierende Bundeskanzlerin morgen stirbt oder zurücktritt, dann würde vermutlich Herr Rösler zum "geschäftsführenden" Bundeskanzler, bis der Bundestag einen neuen Bundeskanzler wählt, der dann wiederum - nachdem er ernannt wurde - "amtiert". Ebenso "amtiert" jetzt wieder ein echter Bundespräsident, nachdem es in den letzten Wochen nur einen geschäftsführenden Bundespräsidenten gab.
Dann noch was zu der Entlassung wegen Drogen. Konsum von illegalen Drogen wird in den ersten vier Dienstjahren immernoch in aller Regel mit der fristlosen Entlassung beantwortet. Bei SaZ gilt dann § 55 Abs. 5 SG. Bei Wehrpflichtigen gilt § 29 Abs. 1 Nr. 5 WPflG.
Wenn ein Soldat fristlos entlassen wird, dann kann es zwar rein rechtlich trotzdem noch eine disziplinare Ahndung geben, es gibt aber interne Erlasse, die regeln, dass in diesen Fällen keine zusätzliche Disziplinarmaßnahme verhängt werden sollen.
Ungeachtet dessen darf eine Disziplinarbuße maximal ein Monatsgehalt bzw. einen Monatssold betragen, vergl. § 24 WDO. Wenn ein FWDler jetzt 12.000 Euro im Monat bekommt, dann melde ich mich gleich morgen freiwillig.
Lieber "Justice" - es gibt keine "geschäftsführenden" Amtsträger, wie Sie es beschreiben. Nur weil die Unwissenheit der meisten Journalisten hierzulande über diese Umstände dazu führt, dass dieser Begriff andauernd verwendet wird, ist er längst noch nicht richtig.
Was meinen Sie denn, was Frau Merkel außer amtierender Bundeskanzlerin ist? Ihr Titel heißt aber nicht "amtierende Bundeskanzlerin", sondern schlicht "Bundeskanzlerin".
Glauben Sie mir also, der Begriff des "amtierenden XY" ist ausschließlich für die Amtsträger in Deutschland in Verordnungstexten etc. zu finden, die noch amtieren, obgleich bereits ein neuer Amtsträger gewählt wurde. Schauen Sie gerne mal in den entsprechenden Bundes- und Landesgesetzen nach.
Lieber Kamerad migu,
selbstverständlich ist der Begriff des vorübergehenden geschäftsführenden Amtsträgers allgemein anerkannt, und zwar nicht etwa bei Journalisten, sondern auch bei Juristen. Und selbstverständlich findet das sowohl in Gesetzestexten Anwendung als auch in der allgemeinen deutschen Sprache.
Beispiel aus dem Grundgesetz, Art 69 Abs. 3: Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.
Durch den Begriff der "Geschäftsführung" wird ja gerade die Abgrenzung zum echten Amtsträger vorgenommen. In Übergangszeiten werden die zwar die Befugnisse eines Amtsträgers zur Geschäftsführung wahrgenommen, gleichwohl ist das Amt - streng genommen - vakant, weil niemand als echter Amtsträger amtiert.
Regelungen zur Geschäftsführung eines nicht besetzten Amtes finden sich in allen Gesetzen und Regelungen, ein Beispiel aus dem Grundgesetz habe ich genannt. Ähnliches steht auch in anderen Gesetzen, und zwar sowohl im Gesetzeswortlaut als auch in allen (!) Kommentierungen.
Lieber migu, ich glaube wir beide verstehen uns im Grunde prächtig, zumindest sind wir offensichtlich in vielen Ansichten auf der gleichen Wellenlänge. Ich würde es aber schätzen, wenn Sie in juristischen Dingen meine Fachkenntnis anerkennen könnten. Wenn es um militärische Fragen geht, halte ich mich dafür umgekehrt gerne zurück, denn davon verstehen Sie sicher mehr als ich. In militärischen Fragen lasse ich mich auch sehr gerne von Ihnen eines besseren belehren. ;)
Viele Grüße
Dann noch ein Hinweis aus der
Ich glaube mich zu erinnern, dass das Thema dieses Threads
Probezeit / Entlassungsgründe lautete. Lange ist's her ....
Und genau das ist der Grund für diesen Thread:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/anregungen-und-feedback/da-kann-einem-die-lust-vergehen/
...daher bitte zurück zum Thema (sonst ist hier dicht).
Wenn Diskussionsbedarf zur Frage "vorübergehend geschäftsführende Amtsträger - ja oder nein?" besteht, kann gerne ein neuer Thread eröffnet werden.
Als vorübergehend geschäftstragender Amtsführer (Autobahn?) unterstütze ich diesen Antrag.
Nun ja, da ich ja offenbar Anlass Ihrer Frustration war, lieber Bulle, wollte und will ich Ihnen nicht zu nahe treten, dafür schätze ich Ihre durchgehend sachlichen Beiträge hier im Forum zu sehr.
Wenn denn das Thema "Belehrungen" so brennend sein sollte, liebe Mitglieder und liebes Team, dann wäre ich Ihnen allen dankbar, dies überall dort kritisch anzumerken, wo es nach anzutreffen ist. Wenn ich die mehr oder minder häufige, kleinteilige Auseinandersetzung um zum Teil Ausstattungsdetails, Trageweise von Auszeichnungen und Abzeichen, Anzugsarten, Ausrüstung und Ausstattung, und schließlich um Begriffsdefinitionen sehe, dann erkenne ich zumindest erheblichen Handlungsbedarf seitens der Moderatoren und Administratoren.
Die Operation Rainbow Dash läuft bereits an. Wir werden im Rahmen einer Pony-Resolution jede Form von Belehrungen zu einem "hate crime" erklären und massive Vergeltung üben. Geeignete Waffensysteme (Love Nuke sowie Orbital Friendship Beam) wurden bereits in Stellung gebracht und können jederzeit zuschlagen.
Zudem wurde die TFL (Task Force Love) gegründet die den Aktiven Kampf gegen den Hate aufnehmen wird. Momentan wird an den zukünftigen Mitgliedern eine Gehirnwäsche durchgeführt, die aus einem 24 Std. Dauermarathon von Teletubbies, Bob der Baumeister und Thomas die Lokomotive besteht.
Zitat von: Synthic am 23. März 2012, 12:51:39
...die aus einem 24 Std. Dauermarathon von Teletubbies, Bob der Baumeister und Thomas die Lokomotive besteht.
Ich lasse mir alles
* gefallen, wenn ihr demnächst zum Thema zurückkehrt ;)
* Bitte keine Teletubbies :o!
Als FWDL macht man ja ganz sicher auch ein Bft wie sind die aufgaben ? :)
Hier können Sie nachschauen allerdings hätten Sie es über die Suchfunktion auch sehr schnell gefunden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Basis-Fitness-Test
Danke ja stimmt :D ich such nächstes mal bevor ich frage
Ich hab mal noch eine frage undzwar zum BFT am anfang der AGA wenn man da zu beispiel keine hervorragende leistung bringen sollte wird man dann wieder nachhause geschickt ? :S
Normalerweise nicht.
Der BFT zu Beginn der AGA dient dazu festzustellen, wie das körperliche Leistungsvermögen der Rekruten ausgeprägt ist. Darauf wird dann üblicherweise das Trainingsprogramm abgestimmt (natürlich nur in bestimmten Grenzen, so viel Zeit für Sport ist in der AGA nun auch nicht). Idealerweise wird zum Ende der AGA der BFT nochmal wiederholt um zu sehen, wie sich die Werte verändert haben.
Okay danke für die antwort , ja es wird einem halt von jedem einiges erzählt da frag ich lieber hier im forum die fachleute ! :)