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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Hayley am 22. März 2012, 00:09:21

Titel: Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: Hayley am 22. März 2012, 00:09:21
Hallo,

Ich würde gern folgendes wissen...
Wird man in der aga nochmal gemustert?
Ich war im dezember im zentrum für nachwuchsgewinnung und dort wurde ein zu hoher blutdruck festgestellt, worauf hin ich zweimal zum kardiologen musste.hab dann letztendlich doch mein die tauglichkeit bekommen.
Hab aber angst, das ich in der aga nochmal gemustert werde und die truppenärtze mich dann doch wegen zu hohem blutdruck/puls nach hause schicken, obwohl der kardiologe sagt, dass ich gesund bin.
Fang im april mit der aga an...

Hoffe auf antwort, danke.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: BulleMölders am 22. März 2012, 06:58:02
Gemustert in dem Sinne wird man nicht aber es gibt zu Anfang der AGA eine Ärztliche Untersuchung.
Diese Ärztliche Untersuchung kann auch noch zu beginn der AGA zu einer Untauglichkeit führen.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: Insect am 22. März 2012, 07:02:24
Allerdings sollten die Ärzte dort die Untersuchungsergebnisse des Kardiologen einsehen können.
Daher ist es wohl unwahrscheinlich das du deswegen ausgemustert wirst.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: KlausP am 22. März 2012, 07:54:57
Zitat von: Insect am 22. März 2012, 07:02:24
Allerdings sollten die Ärzte dort die Untersuchungsergebnisse des Kardiologen einsehen können.
Daher ist es wohl unwahrscheinlich das du deswegen ausgemustert wirst.

Sagt wer? Sie? Schön, dass wir noch einen Arzt im Forum haben.  ;) Wenn sein Blutdruck wieder zu hoch ist und der Truppenarzt das als Kriterium für eine (vorübergehende) Untauglichkeit ansieht, kann er durchaus wieder nach Hause geschickt werden.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: Insect am 22. März 2012, 08:09:48
Es wurde wohl bereits festgestellt das sein Blutdruck/Puls zu hoch ist und deswegen hat man ihn (2x) zum Kardiologen geschickt.
Daraufhin haben die Ärzte im ZNWG entschieden das er wehrdiensttauglich ist da der (dauerhaft) erhöhte Blutdruck/Puls nicht krankhaft ist.
Warum sollte der Truppenarzt nun diese Entscheidung revidieren wo er doch die Untersuchungsergebnisse des Kardiologen einsehen kann ?
Willkür ?
Ist sage ja nicht das es unmöglich ist, aber halte es doch eher für unwahrscheinlich.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: wolverine am 22. März 2012, 09:50:12
Nein: Pflichtgemäßes Ermessen. Genau dafür ist er nämlich Arzt und wir nicht.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: Insect am 22. März 2012, 10:13:27
Ich dachte eigentlich immer die Ärzte hätten sich bezüglich der Wehrdiensttauglichkeit an klare Vorgaben/Grenzwerte zu halten.
Wenn sich seine Werte also nicht verschlechtert haben, warum sollte er dann ausgemustert werden ?
Ich bleibe dabei: Möglich ja aber eher unwahrscheinlich.
Das jeder Arzt einen Ermessensspielraum hat will ich garnicht bestreiten, aber man sollte die Leute (Hayley) die sowieso schon einen hohen Blutdruck/Puls haben eher beruhigen.;)
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: schlammtreiber am 22. März 2012, 10:27:09
Zitat von: Insect am 22. März 2012, 10:13:27
Ich dachte eigentlich immer die Ärzte hätten sich bezüglich der Wehrdiensttauglichkeit an klare Vorgaben/Grenzwerte zu halten.

Ja, die Ärzte haben Vorschriften, und ja, diese Vorschriften sehen hier und dort einen "Ermessensspielraum" vor. Das ist kein Widerspruch.
Jede noch so klare Vorschrift in der Wörter wie "kann", "soll", "darf" etc vorkommen, gibt Ermessensspielraum.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: wolverine am 22. März 2012, 13:13:14
Es hilft doch niemandem hier zur "Beruhigung" Blödsinn zu erzählen. Es ist nun einmal so, dass während der Dienstzeit immer wieder Untersuchungen verpflichtend durchzuführen sind (BA 90/5) und jedes Mal das Risiko besteht, dass man für die angestrebte Verwendung oder auch für den Wehrdienst insgesamt nicht (mehr) tauglich ist. Und dies verantwortet allein der untersuchende Arzt. Wenn er dabei keine Formfehler begeht oder offensichtlich Unsinn diagnostiziert, dann kann man dagegen eben nichts machen. Weil es eben genau das ärztliche Ermessen ist; dafür ist er dort und gerade kein Verwaltungsbeamter, PersFw oder was auch immer.
Und wenn man Vorerkrankungen hat oder nur mit Ausnahmegenehmigung genommen wurde, dann ist das Risiko einer Ausmusterunmg größer als wenn man kerngesund kommt. Man wird nun einmal älter und meistens dabei nicht gesünder.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: ulli76 am 22. März 2012, 13:20:56
Genauso isses (sagt euer Forendoc).

Ich gehe auch davon aus, dass es sich hier ein ungenauer Ausdruck die Ursache des Übels sein könnte:
Wir wissen nicht,ob sich der Verdacht auf Bluthochdruck überhaupt bestätigt hat. Wir wissen also nicht, ob er überhaupt einen Bluthochdruck hat, oder evtl. grenzwertige Blutdruckwerte, mit denen er tauglich sein kann (glaube ich persönlich noch am ehesten) oder ob er ne Ausnahme bekommen hat.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: Insect am 22. März 2012, 15:24:52
@ wolverine

Dann sollte man den Leuten die nicht ganz "kerngesund" sind den ganzen Quatsch (Musterung, Zusatzuntersuchung) ersparen und sie gleich ausmustern...da macht sich die Bundeswehr doch lächerlich wenn man sie dann am ersten Tag wieder nach Hause schickt.
Hier gilt noch immer: Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Die Bundeswehr stellt doch keinen SaZ (nach genauer ärztlicher Untersuchung) ein um ihn am Tag eins gleich wieder auszumustern bzw. wenn es höchst fraglich ist ob er weitere Untersuchungen (BA 90/5) besteht.
Was hat der Bewerber davon und was die Bundeswehr ?

Natürlich kann sich die Gesundheit verschlechtern und natürlich kann Arzt Nr.2 anderer Meinung sein als Arzt Nr.1 aber so wie es hier dargestellt wird sollte Hayley lieber schonmal ein paar Bewerbungen schreiben...die Ausmusterung lauert,selbst wenn sein Gesundheitszustand stabil bleibt, hinter jeder Ecke...

Na gut, an dieser Stelle klinke ich mich aus, aber eine Frage an den Forendoc hätte ich dann noch:
Kann ein SaZ überhaupt einfach ausgemustert (entlassen) werden ?
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: ulli76 am 22. März 2012, 15:29:11
Tauglichkeitsgradänderung bei der Einstellung kommt regelmäßig vor. Danach ist es innerhalb der ersten 4 Wochen recht einfach.
Danach geht das nur mit einem kompletten DU-Verfahren.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: KlausP am 22. März 2012, 15:30:19
ZitatKann ein SaZ überhaupt einfach ausgemustert (entlassen) werden ?

Nein, der Truppenarzt beantragt die Änderung des Tauglichkeitsgrades beim "Leitenden Sanitätsoffizier" jeweiligen personalbearbeitenden Stelle und diese entscheidet, ob dem stattgegeben wird oder nicht.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: Insect am 22. März 2012, 15:37:00
Danke für die Antworten.
"DU-Verfahren" bedeutet ?
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: KlausP am 22. März 2012, 15:39:32
DU-Verfahren = Dienstunfähigkeits-verfahren. Hier wird u.a. geprüft, ob es für den Soldaten in der ganzen Bundeswehr keinen Dienstposten mehr gibt, den er noch ausüben kann.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: wolverine am 22. März 2012, 15:43:07
Mal eine Frage im Vertrauen, Insect: Wie viele Einschleusungen von Neuen haben Sie schon mitgemacht? Ich habe schon sehr viele gesehen, die innerhalb der ersten Tage wieder gehen durften (Wehrpflichtige und SaZ). Und eben auch danach: Sei es für Führerschein, Springerlehrgang, EK, Weiterpflichtung, Auslandsverwendungfähigkeit, Laufbahnwechsel, Weiterverpflichtung ... et, et, et. Überall 90/5 mit Untersuchung und wenn etwas nicht passte war eben Ende. Manches war neu und anderes eben vorher nicht aufgefallen. Glauben Sie mir: Ich denke mir das hier nicht bloß aus.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: Insect am 22. März 2012, 15:49:41
Es ist doch wohl ein Unterschied ob ich am 1. Tag ausgemustert werde oder ob ich später, in meiner Laufbahn, zb. nicht auf den Springerlehrgang darf und deswegen versetzt werde. ;)

Ich glaube hier handelt es sich um ein Missverständnis.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: wolverine am 22. März 2012, 15:51:20
Und noch einmal: Nein! Es gab genüngend, die nach der Eingangsuntersuchung schlicht ganz und für immer wieder nach Hause durften. Nix Soldat, nie und gar nicht mehr!

Und kann es sein, dass Sie meiner Frage ausweichen?!
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: KlausP am 22. März 2012, 15:55:44
ZitatEs ist doch wohl ein Unterschied ob ich am 1. Tag ausgemustert werde oder ob ich später, in meiner Laufbahn, zb. nicht auf den Springerlehrgang darf und deswegen versetzt werde.

Auch dann kann man aus gesundheitlichen Gründen mittels DU-Verfahren entlassen werden, egal in welchem Dienstverhältnis man sich befindet und wie viele Dienstjahre man auf dem Buckel hat.

ZitatIch glaube hier handelt es sich um ein Missverständnis.

Ja, vermutlich von Ihnen. Ich habe bei meiner letzten Wehrübung als Spieß einer AGA-Kompanie innerhalb der ersten 4 Wochen der AGA etwa 10 Rekruten ihre Entlassungsverfügung wegen T 4 oder T 5 ausgehändigt, von 140 Rekruten, die ihren Dienstangetreten hatten. Die waren vorher auch alle beim KWEA als "verwendungsfähig" gemustert worden bzw. beim ZNwG entsprechend untersucht worden.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: Insect am 22. März 2012, 15:56:35
Zitat von: wolverine am 22. März 2012, 15:51:20
Und noch einmal: Nein! Es gab genüngend, die nach der Eingangsuntersuchung schlicht ganz und für immer wieder nach Hause durften. Nix Soldat, nie und gar nicht mehr!

Und genau das ist ja wohl der Unterschied.

Zitat von: wolverine am 22. März 2012, 15:51:20
Und kann es sein, dass Sie meiner Frage ausweichen?!
Ja.
Anzahl der Einschleusungen = 1 (meine eigene).

Zitat von: KlausP am 22. März 2012, 15:55:44
ZitatEs ist doch wohl ein Unterschied ob ich am 1. Tag ausgemustert werde oder ob ich später, in meiner Laufbahn, zb. nicht auf den Springerlehrgang darf und deswegen versetzt werde.

Auch dann kann man aus gesundheitlichen Gründen mittels DU-Verfahren entlassen werden, egal in welchem Dienstverhältnis man sich befindet und wie viele Dienstjahre man auf dem Buckel hat.

Ja aber ich dachte:
"DU-Verfahren = Dienstunfähigkeits-verfahren. Hier wird u.a. geprüft, ob es für den Soldaten in der ganzen Bundeswehr keinen Dienstposten mehr gibt, den er noch ausüben kann."

ZitatIch glaube hier handelt es sich um ein Missverständnis.

Zitat von: KlausP am 22. März 2012, 15:55:44
Ja, vermutlich von Ihnen. Ich habe bei meiner letzten Wehrübung als Spieß einer AGA-Kompanie innerhalb der ersten 4 Wochen der AGA etwa 10 Rekruten ihre Entlassungsverfügung wegen T 4 oder T 5 ausgehändigt, von 140 Rekruten, die ihren Dienstangetreten hatten. Die waren vorher auch alle beim KWEA als "verwendungsfähig" gemustert worden bzw. beim ZNwG entsprechend untersucht worden.
[/quote]

Da scheint irgendetwas schief zu laufen...bzw. komisches System.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: schlammtreiber am 22. März 2012, 16:02:43
Zitat von: Insect am 22. März 2012, 15:56:35
Anzahl der Einschleusungen = 1 (meine eigene).

Als neutraler Beobachter stelle ich fest, dass die Belastbarkeit dieser empirischen Erhebung zu wünschen übrig lässt.
Möglicherweise ist das quota sample nicht ausreichend groß, um eine befriedigende Repräsentativität unterstellen zu können.

Ich empfehle daher zur Fortsetzung der Diskussion einen eher deduktiven als induktiven Ansatz, unter Ausbau der bereits angedeuteten Theoriebildung (Nutzentheorie des Dienstherrn).
Unter Umständen ist dies jedoch verlorene Liebesmüh, da die aus dieser Theoriebildung zu erwartenden Hypothesen aller Wahrscheinlichkeit nach durch die belastbaren empirischen Argumente der Gegenseite falsifiziert werden.

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: KlausP am 22. März 2012, 16:13:50
ZitatJa aber ich dachte:
"DU-Verfahren = Dienstunfähigkeits-verfahren. Hier wird u.a. geprüft, ob es für den Soldaten in der ganzen Bundeswehr keinen Dienstposten mehr gibt, den er noch ausüben kann."

Ja, genau so ist es . Wenn es dann keinen mehr gibt, nicht mal mehr z.B. als Halbtagsstelle, dann wird der Soldat entlassen. Das vereinfachte Verfahren (nennt sich auch "Schnellentlassung") wird auch nur in den ersten 28 Tagen nach Dienstantritt angewendet, weil der Soldat in dieser Zeit noch so gut wie keine relevante Ausbildung versäumt hat.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: ynk am 23. März 2012, 09:55:01
Um nicht einen weiteren Thread aufzumachen, häng ich mich hier ein.
Die Gespräche über die erneute Musterung verunsichern mich nun doch ein wenig.

Bei meinen bisherigen Musterungen (3 an der Zahl, 2x KWEA, 1x OPZ), wurden leicht erhöhter Blutdruck sowie bei meiner letzten Musterung geringe spuren Blut im Urin festgestellt.
Die waren aber so gering, dass der Arzt es nach einem zweiten Test als nicht erwähnenswert beiseite legte.
Zudem wurde bei der letzten Musterung zwar Karies an einem Zahn festgestellt, allerdings sagte er nun nicht, dass ich es vor dem Dienstantritt behandeln lassen muss/soll.
Nun meine Frage: Sollte ich nun in der letzten Woche versuchen einen Termin zu bekommen, oder stellt das kein Problem dar? Außerdem verunsichern mich die ersten zwei Punkte nun doch.. Ist es wahrscheinlich das ich bei der 4. Musterung dafür nachhause geschickt werde, obwohl 3 andere Ärzte ihr OK gegeben haben?
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: schlammtreiber am 23. März 2012, 10:00:17
Zitat von: ynk am 23. März 2012, 09:55:01
Ist es wahrscheinlich das ich bei der 4. Musterung dafür nachhause geschickt werde, obwohl 3 andere Ärzte ihr OK gegeben haben?

Man kann es nicht ausschließen, aber es ist eher unwahrscheinlich.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. März 2012, 11:00:21
@ insect, ich verstehe nicht ganz, was so kompliziert bei den Informationen, die Sie auf ihre Frage erhielten ist, dass Sie das System der Bundeswehr andauernd in Frage stellen.

Zum Zeitpunkt X wird ein angehender Soldat gemustert oder aufgrund seiner Bewerbung als SaZ in einem ZNwG oder der OPZ ärztlich untersucht. Hierbei werden einzelne oder viele Verwendungsausschlüsse oder generelle/zeitweise Untauglichkeit festgestellt.

Irgendwann, meistens mehrere Monate später, erfolgt dann der Dienstantritt bei denjenigen, die eingestellt wurden. Nun erfolgt eine Einstellungsuntersuchung. Warum? Ganz einfach, weil sich in der Zwischenzeit nach der letzten Untersuchung der Gesundheitszustand eines Neu-Soldaten u.U. gravierend verändert/verschlechtert haben kann. Umfang und Ausmaß der Einstellungsuntersuchung bestimmt eine Zentrale Dienstvorschrift, die Intensität bestimmt der untersuchende Truppenarzt.

Wenn also nun für die vorgesehene Verwendung aufgrund der Veränderung des Gesundheitszustands eine zeitweise oder dauerhafte Untauglichkeit diagnostiziert wird, dann führt dies zu den zuvor beschriebenen Folgen, und dies allein aus Fürsorgegründen für den Soldaten und zum Schutz vor eventuellen, späteren Regressansprüchen an die Bundeswehr.

Also ist das System doch nicht zu beanstanden.
Titel: Antw:Erneute Musterung in der aga
Beitrag von: schlammtreiber am 23. März 2012, 11:04:38
Zitat von: miguhamburg1 am 23. März 2012, 11:00:21
Also ist das System doch nicht zu beanstanden.

DAS SYSTEM IST DAS PROBLEM! Ho Ho Ho Chi Minh!

[gelöscht durch Administrator]