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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Fernmelder am 23. März 2012, 10:30:33

Titel: Entlassungsgeld
Beitrag von: Fernmelder am 23. März 2012, 10:30:33
Guten Tag!

Wer auf eigenen Wunsch den Wehrdienst verkürzt hat trotzdem Anspruch auf das Entlassungsgeld,oder täusche ich mich da?

Danke im voraus!
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: KlausP am 23. März 2012, 11:25:16
Aber nur für die Monate, die er vollständig gedient hat.

Zitat... Am Ende Ihrer Dienstzeit erwartet Sie noch ein Entlassungsgeld in Höhe von ca. 77,- € je geleisteten Monat Dienst. ...

Quelle: www.bundeswehr-karriere.de
Titel: Antw:Entlassungsgeld
Beitrag von: AriFuSchr am 23. März 2012, 16:06:01
Zitaterwartet Sie noch ein Entlassungsgeld

wo wird man(frau) von der Kohle erwartet  8)

Kasernentor - oder gleich inne Kneipe nebenan  :o

Formulierungen sind das auf der Bundeswehrseite.....

:-X