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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: maler82 am 25. März 2012, 08:30:32

Titel: beförderung
Beitrag von: maler82 am 25. März 2012, 08:30:32
Guten Morgen Leute
Habe mal eine frage bin seit dem 02.01.12 wieder beim bund. ( bin wiedereinsteller und war w 9) bin zurzeit OG UA und habe ab dem 1. 4 meine 12 Monate Dienstzeit voll.
Werde ich dann zum uffz befördert oder erst zum HG UA?
Habe noch keinen uffz Lehrgang. Mfg
Titel: Antw:beförderung
Beitrag von: wolverine am 25. März 2012, 08:49:32
Wenn Sie zum UA ernannt sind erfolgt keine Zwischenbeförderung zum HptGefr, StGefr, OStGefr mehr; dann ist die nächste Beförderung zum Uffz. Die erfogt dann wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und das sollten bei Ihnen die entsprechenden Lehrgänge sein. Sie müssten hierfür aber eigentlich eine Laufbahnplanung bekommen haben.
Titel: Antw:beförderung
Beitrag von: maler82 am 25. März 2012, 16:15:56
Zitat von: wolverine am 25. März 2012, 08:49:32
Wenn Sie zum UA ernannt sind erfolgt keine Zwischenbeförderung zum HptGefr, StGefr, OStGefr mehr; dann ist die nächste Beförderung zum Uffz. Die erfogt dann wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und das sollten bei Ihnen die entsprechenden Lehrgänge sein. Sie müssten hierfür aber eigentlich eine Laufbahnplanung bekommen haben.
Danke für die schnelle antwort.Ja habe meine Laufbahnplanung bekommen.Ja habe meinen UL1 im juni. Also bleibe ich bis dahin OG UA?
Und wenn ich den lehrgang bestehe werde ich zum Uffz?
MFG
Titel: Antw:beförderung
Beitrag von: mailman am 25. März 2012, 16:22:12
Vermutlich nicht sofort. Zu meiner Zeit (2004) war es noch das so man als OG UA auf die ZAW ging und erst nach dem Ende Uffz wurde. Es heißt ja auch nur das man mind. 1 Jahr Dienstzeit und die Lehrgänge braucht.

Bei Wiedereinstellern ist das vermutlich anders.
Titel: Antw:beförderung
Beitrag von: maler82 am 25. März 2012, 18:17:41
Zitat von: mailman am 25. März 2012, 16:22:12
Vermutlich nicht sofort. Zu meiner Zeit (2004) war es noch das so man als OG UA auf die ZAW ging und erst nach dem Ende Uffz wurde. Es heißt ja auch nur das man mind. 1 Jahr Dienstzeit und die Lehrgänge braucht.

Bei Wiedereinstellern ist das vermutlich anders.
Ja wird man sehen. Habe keine ZAW. Habe nur meinen UL1 und dann meinen fachlehrgang.
MFG
Titel: Antw:beförderung
Beitrag von: ulli76 am 25. März 2012, 18:26:55
Am besten fragste deinen Spieß oder PersUffz/Fw. Die kennen deine Daten.
Titel: Antw:beförderung
Beitrag von: maler82 am 25. März 2012, 18:52:20
Zitat von: ulli76 am 25. März 2012, 18:26:55
Am besten fragste deinen Spieß oder PersUffz/Fw. Die kennen deine Daten.
Ja danke werde ich mal machen.
schönen sonntag noch