Hallo Leute,
und zwar trete ich am 2.04 zum Dienst an in Ahlen.
Das heißt ich bin dann bis zum 29.06 dort.
Danach ab dem 1.07 bin ich für voraussichtlich 12 Monate in Pfungstadt.
Da meine Familie zuhause ab dem 22.07 bis zum 2.08 in meine Heimat nach Polen fährt,
würde ich da gerne auch mitfahren.
Denkt ihr das ist möglich, obwohl ich dann sozusagen erst 20 Tage in der neuen Kaserne sein würde?
mfg
Das kann kein Mensch sagen. Vllt ist in der Zeit schon ein Lehrgang geplant, oder man hat UvD, Gvd, Telefonposten, Wache usw.
Und ne Möglichkeit da jetzt schon anzurufen und nachzufragen, sinnlos oder kann man es mal versuchen?
Oder kann man da nicht später was in der Einteilung tun, falls da sowas wie Wache oder Telefonposten ist..
ZitatOder kann man da nicht später was in der Einteilung tun, falls da sowas wie Wache oder Telefonposten ist..
Wenn Sie jemanden finden der Ihren Dienst dann übernimt, können Sie es gern versuchen.
Oder halt tauschen, okay danke.
Also kommen wir zum Fazit, meine Chancen sind eher schlecht, weil vor allem am Anfang viel Organisatorisches und Weiterbildung und so weiter stattfindet?
Fragen kostet nichts ;) Dann wissen Sie genau ob es möglich ist oder nicht. Machen Sie sich jedoch noch nicht zu viel Hoffnung.
Das kann keiner genau sagen weil das jede Einheit anders macht und weil auch eine evtl. Lehrgangsplanung für jeden anders ist.
Zum anderen macht es einen super Eindruck wenn man schon jetzt in der neuen Einheit anruft und somit der Spieß schon den ersten Namen kennt :D
Alles klar, dann ruf ich nicht an und frag einfach am 1.07 nach :D
Für mich gilt das Selbe ! Am 01.07 beginnt meine AGA und am 26.-27. ist ein urlaub geplant !!!
Ist ja sogar der erste Ausbildungsmonat bei den Pzrgrd. .. oO
Also könnte 50:50 Chance sein ??
Berlinär, während der AGA hast du keinen Urlaubsanspruch.
ZitatAlso könnte 50:50 Chance sein ??
Nein. In der Zeit der AGA haben Sie keinen Anspruch auf die Gewährung von Erholungsurlaub.
Nimmt man den nicht genommenen Urlaub mit ins nächste Jahr oder verfällt der?
Wie wäre das denn mal das man sein Dienst erstmal beginnt.
Sich jetzt schon Gedanken darüber machen wann man am besten Urlaub nehmen könnte ist wohl etwas zu früh!
War das nicht sogar so: in den ersten 4 oder 5 Dienstmonaten keinen Anspruch auf Urlaub?
Nee ich habe nachgelesen, nur in der AGA hat man keinen Anspruch auf Erholungsurlaub.
HG MOK da bin ich nicht so deiner Meinung, ich mein fändest du es nicht schön, deinen Urlaub gemeinsam mit deiner Familie (eventuell in der eigenen Heimat) verbringen zu können?
alteFrau, ich glaube du kannst den Resturlaub noch in den nächsten 3 Monaten vom neuen Jahr nehmen, soweit ich weiß.
bei SaZ 6 Monate. ZDv 14/5, F 511, Nummer 18:
ZitatDer Soldat hat erst 6 Monate nach Eintritt in die Bundeswehr Anspruch auf Erholungsurlaub. Vor Ablauf dieser Zeit kann Urlaub nur gewährt werden, wenn es besondere Gründ erfordern.
Bei FWDL 3 Monate. ZDv 14/5 F 511, Nummer 41
ZitatDer Soldat hat erst 3 Monate nach Eintritt in die Bundeswehr Anspruch auf Erholungsurlaub. Vor Ablauf dieser Zeit kann Urlaub nur gewährt werden, wenn es besondere Gründ erfordern.
Ich plane keinen Urlaub. Höchstens meinen Dienstantritt.
In der freien Wirtschaft hat man schliesslich auch keinen Urlaubsanspruch in den ersten 6 Monaten.
Nichtsdestotrotz wäre es hilfreich, wenn man einfach eine Antwort auf eine gestellte Frage bekommt.
Danke Klaus. Das hatte ich aber auch schon gelesen.
Zitat von: DavidPL am 27. März 2012, 19:38:46
alteFrau, ich glaube du kannst den Resturlaub noch in den nächsten 3 Monaten vom neuen Jahr nehmen, soweit ich weiß.
Hast Du eine Quelle hierzu?
Zitat von: alteFrau am 27. März 2012, 19:33:43
Nimmt man den nicht genommenen Urlaub mit ins nächste Jahr oder verfällt der?
Der verfällt erstmal nicht. Urlaub aus dem Vorjahr, der nicht abgegolten werden konnte, ist bis zum 30.09. zu nehmen. Erst dann verfällt er.
Quelle: ZDv 14/5 F 511, Nummer 37(1)
Zitat von: alteFrau am 27. März 2012, 19:45:17
Danke Klaus. Das hatte ich aber auch schon gelesen.
Zitat von: DavidPL am 27. März 2012, 19:38:46
alteFrau, ich glaube du kannst den Resturlaub noch in den nächsten 3 Monaten vom neuen Jahr nehmen, soweit ich weiß.
Hast Du eine Quelle hierzu?
Ganz so schnell bin ich ja nun auch nicht mehr. Elende Hetzerei hier ... :D
Zitat von: KlausP am 27. März 2012, 19:47:45
Ganz so schnell bin ich ja nun auch nicht mehr. Elende Hetzerei hier ... :D
Wollt Dich nicht hetzen... Hätte noch 5 Tage Zeit gehabt... ;D
Aber trotzdem vielen Dank an die rasendschnelle Antwort... ;)
Es gibt übrigens jedes Jahr einen Befehl (wenn das nicht schon auf eine Dauerregelung umgestellt wurde), dass man den Resturlaub auch bis zum 31.12. nehmen kann.
Ja ich weiß selber wie das rüber kommt..
,,Kaum beim Bund und schon in den Urlaub wollen ::) "
Nur wäre das ein sogar am Wochenende,also von Freitag bis Sonntag und Sonntagabend wär ich sogar wieder in der Kaserne !
Ich glaub ich setz dann einfach mal auf Glück
In der Allgemein Grundausbildung gibt es aber grundsätzlich keinen Urlaub. Ausnahme wären Beerdigungen, Vorstellungespräche usw. Dafür könnte es Sonderurlaub geben.
Und gerade in der AGA kann der Dienst Freitags auch mal etwas länger gehen bzw. ist an einem Samstag Dienst. Ode rman ist zum GvD eingeteilt, und tauschen wird in der AGA eigentlihc nicht gemacht.
Zitat von: Berlinär am 28. März 2012, 14:43:29
Ja ich weiß selber wie das rüber kommt..
,,Kaum beim Bund und schon in den Urlaub wollen ::) "
Nur wäre das ein sogar am Wochenende,also von Freitag bis Sonntag und Sonntagabend wär ich sogar wieder in der Kaserne !
Ich glaub ich setz dann einfach mal auf Glück
Nö:
ZitatAm 01.07 beginnt meine AGA und am 26.-27. ist ein urlaub geplant !!!
Das sind im Juli Donnerstag und Freitag - sagt jedenfalls mein Kalender. ::) :D
Ich würde mich einfach von dem Gedanken verabschieden und im eigenen Interesse in der AGA nicht nach Urlaub fragen. Und wenn doch, dann bitte gleich am ersten Tag.
Urlaub während der AGA wäre mir auch zu riskant. Am Ende muss man dann noch wiederholen...
Muss nicht sein. Solange ich zwischen den Jahren Urlaub machen kann ist mir alles gleich... Da wären dann auch die 6 Monate rum
Zitat von: mailman am 28. März 2012, 17:35:42
Ich würde mich einfach von dem Gedanken verabschieden und im eigenen Interesse in der AGA nicht nach Urlaub fragen. Und wenn doch, dann bitte gleich am ersten Tag.
(http://wuerziworld.de/Smilies/mx/mx25.gif) (http://wuerziworld.de/Smilies/mx/mx53.gif)
Was mit Diensten zwischen den Jahren ist, hängt von der Einheit ab.
Sehr viele Einheiten haben da zu und sind nur durch die Diensthabenden besetzt (wenn überhaupt).
Rekruten im IV Quartal haben oft Glück: Von der AGA-Einheit wird man an sich immer vor den Feiertagen in Marsch gesetzt und die Stammeinheit hat oft keine Verwendung für die "Neulinge".
Zitat von: ulli76 am 28. März 2012, 19:21:15
Was mit Diensten zwischen den Jahren ist, hängt von der Einheit ab.
Sehr viele Einheiten haben da zu und sind nur durch die Diensthabenden besetzt (wenn überhaupt).
Rekruten im IV Quartal haben oft Glück: Von der AGA-Einheit wird man an sich immer vor den Feiertagen in Marsch gesetzt und die Stammeinheit hat oft keine Verwendung für die "Neulinge".
Das hört sich doch schon mal gut an... Auch wenn der untere Teil nicht auf mich zutrifft...