"Ausmusterung" ist nicht möglich, nur die Einleitung eines DU-Verfahrens. Das dauert aber und ist an bestimmte Regularien gebunden, beispielsweise, dass die Dienstfähigkeit voraussichtlich nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann. Dieses verfahren muss der Chef einleiten, dazu wird ein truppenärztliches Gutachten eingeholt und alles auf dem Dienstweg an die SDBw geleitet. Diese prüft, ob es für Sie keinen Dienstposten (evtl. auch halbtags oder stundenweise) in der Bundeswehr mehr gibt. Erst wenn es da keine Möglichkeit gibt, Sie weiter zu verwenden, werden Sie entlassen.
Zitat1. Welche Ansprüche habe ich nach Ausmusterung?? eventuelle weiterzahlung....
Was schwebt Ihnen denn da vor als "Weiterzahlung"?
Zitat2. Habe ich BFD ansprüche??
Ja, geregelt im Soldatenversorgungsgesetz und gestaffelt nach der
geleisteten Dienstzeit.
Zitat von: KlausP am 29. März 2012, 10:45:56
Zitat1. Welche Ansprüche habe ich nach Ausmusterung?? eventuelle weiterzahlung....
Was schwebt Ihnen denn da vor als "Weiterzahlung"?
Übergangsgebührnisse für eine bestimmte Zeit wie sie jeder SaZ nach dem Ausscheiden erhält. Entsprechend der tatsächlich geleisteten Dienstzeit.
Je nach körperlicher Beeinträchtigung kommen auch Rentenzahlungen in Betracht. Da muss aber schon ne Schwerbehinderung vorliegen, damit da was brauchbares bei raus kommt.
Wie lange hättest du denn noch Dienstzeit? Bzw. bis zum BFD?
Welche Art von Einschränkung/Verletzung hast du denn (muss es nicht sagen, aber hilft uns bei der Einschätzung)