Hallo,
Nächsten Montag trete ich meinen Dienst an. Zum 01.03.2012 bin ich mit meiner Frau umgezogen, in eine Wohnung die im Haus des Opas meiner Frau ist. Wir zahlen dort nur die Unkosten in höhe von 380€. Ich habe gehört das Trennungsgeld einem nur zusteht wenn man einen Mietvertrag vorlegen kann. Solch einen haben wir aber nicht. Gibt es da vielleicht ne Sonderregelung wenn man verheiratet ist? Steht mir, bzw. uns trotzdem Trennungsgeld zu? Reicht dann vielleicht eine Bescheinigung von meinem Schwiegeropa?
Danke
Nein es muss ein gesetlicher Mietvertrag vorliegen.
Entscheident ist die Feststellung durch das ZNWG!
Was steht zum Thema Umzugskostenvergütung auf Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt ??
Auf meinem Dienstantritt stand drauf das mir keine umzugskostenvergütung zusteht wegen der kurzen zeit von 4 Jahren, ich aber trennungsgeld berechtig bin. Zwischen dienstantritt und Feststellung durch znwg haben wir aber geheiratet und sind umgezogen. In der neuen Wohnung haben wir aber kein Mietvertrag weil wir beim Opa meiner Frau wohnen und nur die Unkosten bezahlen. Habe ich jetzt noch ne Chance auf trennungsgeld?
1.
Melden Sie dem Personalbearbeiter Ihrer Einheit die Heirat und die neue Anschrift.
2.
Stellen Sie beim Rechnungsführer einen Antrag auf Trennungsgeld/Reisebeihilfe.
Mit der Angabe "verheiratet" und neue Anschrift.
Fügen Sie diesem Antrag eine Kopie der Aufforderung zum Dienstantritt bei.
Sollte Ihnen die Zahlung verweigert werden, bitten Sie um genaue Angabe der Gründe
und stellen diese hier ein. Dann würde ich nachmals prüfen.