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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Newton_McMarv am 30. März 2012, 15:30:55

Titel: Anerkennung der Wohnung
Beitrag von: Newton_McMarv am 30. März 2012, 15:30:55
Guten Tag zusammen,

Meine Frage betrifft die Anerkennung einer Wohnung. Ich bin ledig,über 25 und SaZ 12 und würde gerne meine Wohnung anerkennen lassen. Diese befindet sich allerdings weit mehr als hundert Kilometer entfernt von meinem Standort. Nun soll es ein Urteil geben, die trotzdem die Anerkennung ermöglicht. Das Urteil ist relativ aktuell und bis jetzt konnte ich noch nichts dazu im Netz finden. Wenn jemand davon gehört hat und Quellen hat, wäre ich ihm sehr dankbar für eine Antwort.
Bitte keinen Verweis auf den ReFü.
mkG

NMcM
Titel: Antw:Anerkennung der Wohnung
Beitrag von: Andi am 30. März 2012, 20:27:52
Das einzige Urteil zu diesem Thema aus der jüngsten Vergangenheit hat einen völlig anderen Hintergrund. Da war der Beschwerdeführer, der Trennungsgeldempfänger war nämlich innerhalb der gleichen Stadt in der er auch seinen anerkannten Hausstand hatte umgezogen. Die Bundeswehr wollte den neuen Hausstand nicht anerkennen, da für den neuen Hausstand eben kein räumlicher Bezug zum Standort bestand. Das Gericht sah aber durch den Umzug innerhalb des selben Ortes keinen Grund dafür, dass das Trennungsgeld trotz Umzug noch weiter bezahlt werden sollte, da durch den Umzug im selben Ort weder Soldat, noch Bundeswehr schlechter oder besser gestellt werden würden.

Für deinen Fall sehe ich keinerlei Grundlage eine Anerkennung des Hausstandes zu ermöglichen, wieso auch?

Gruß Andi
Titel: Antw:Anerkennung der Wohnung
Beitrag von: DerIrre am 01. April 2012, 10:28:27
Schafscheiße,
du kannst deine Wohnung ohne weiteres anerkennen lassen geh am besten in deiner Stammeinheit zum BwDlZ und lass dir da von dem Stovi die Bude anerkennen. einzige rolle spielt das TG welches du nur bekommst wenn du nicht im Einzugsgebiet wohnst was bedeute das deine Wohnung nicht näher als 30 km bei der Kaserne ist. Bei mir ging das von heute auf morgen. Das einzige was du nicht beantragen kannst ist ein Heimschläferantrag es sei denn du pendelst jeden Tag :P

Gruß Horny
Titel: Antw:Anerkennung der Wohnung
Beitrag von: KlausP am 01. April 2012, 12:36:02
ZitatDas einzige was du nicht beantragen kannst ist ein Heimschläferantrag

Um in Ihrem Jargon zu bleiben: Schafscheiße. Selbstverständlich kann er einen "Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" (so heisst das nämlich richtig) stellen.
Titel: Antw:Anerkennung der Wohnung
Beitrag von: Paramedic am 01. April 2012, 12:46:32
Warum sollte das auch von vorherein abgelehnt werden? Wenn er im Gebiet wohnt, über 25 ist, dann kann er das auch erlaubt bekommen.
Titel: Antw:Anerkennung der Wohnung
Beitrag von: KlausP am 01. April 2012, 12:48:42
Wenn er über 25 ist, braucht er eine "Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft", die Befreiung braucht er nur, wenn er noch nicht 25 ist.
Titel: Antw:Anerkennung der Wohnung
Beitrag von: DerIrre am 01. April 2012, 13:57:47
Darauf wollte ich doch hinaus. Für gewöhnlich bekommt man die nötigen Informationen von seinen Kameraden vor Ort. Man muss nur mal den Mund aufmachen und fragen!!!
Titel: Antw:Anerkennung der Wohnung
Beitrag von: Paramedic am 01. April 2012, 14:06:43
oder man befragt unseren Spieß ;)
Titel: Antw:Anerkennung der Wohnung
Beitrag von: LwPersFw am 03. April 2012, 15:38:31
Ich nehme an das Sie kein TG-Empfänger sind ... sonst wäre Ihre Wohnung ja anerkannt...

1.
Da Sie über 25 sind, KANN der Dienstherr Ihnen eine Truppenunterkunft zur Verfügung stellen - gegen Bezahlung.

2.
Kann der Dienstherr dies nicht, müssten Sie sich auf eigene Kosten eine Wohnung am Standort suchen.

3.
Sie können jederzeit Ihre Wohnung, unter Vorlage des Mietvertrages, beim BwDLZ anerkennen lassen.

4.
Auf Grund der Entfernung von über 100 km zu Ihrem Standort wird die Entscheidung aber lauten,
das Sie einen anerkannten aber bei der Entscheidung über die UKV nicht berücksichtigungsfähigen
Hausstand besitzen.
(Dieser Status könnte sich nur ändern, wenn der zuständige Kommandeur dem BwDLZ im Rahmen der
Anerkennung bescheinigt, dass sie diese Wohnung überwiegend nutzen. D.h. Sie fahren an mindestens
3 Tagen der Woche nach Hause.)

5.
Folge ist, dass Ihre Wohnung dann zwar anerkannt ist...Sie aber bei Kommandierungen oder Versetzungen
trotzdem wie ein Lediger ohne Hausstand behandelt werden !