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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: TBO am 30. März 2012, 20:17:18

Titel: Wegeunfall
Beitrag von: TBO am 30. März 2012, 20:17:18
Guten Tag

ich habe folgendes Problem ich wurde aus der Bundeswehr als krank entlassen. Ich hatte 2009 einen Wegeunfall.
WDB Verfahren läuft. Meine frage ist ich habe 3 Monate nach Dienstzeitende Freie Heifürsorge wer bezahlt nach den 3 Monaten
Artztliche behandlungen die noch mit dem unfall zu tun haben.
Titel: Antw:Wegeunfall
Beitrag von: ulli76 am 30. März 2012, 20:24:45
Das ist recht kompliziert und läuft meines Wissens nach über´s Versorgungsamt. Bzw. solange die WDB nicht anerkannt ist,müsste das über eine normale Krankenkasse laufen.
Du solltest dringen mit deinem Sozialdienst Verbindung aufnehmen.

Die Weitergewährung der UTV läuft übrigens auch über´s Versorgungsamt und nicht direkt über die Bundeswehr.
Titel: Antw:Wegeunfall
Beitrag von: TBO am 30. März 2012, 20:30:53
Also das Versorgungsamt ist schon eingeschalten WDB ist soweit durch es geht nur noch um die %.

Habe ich das richtig verstanden das das Versorgungsamt für die weiteren Kosten aufkommt. Der San hat noch 3 Monate Heilfürsorge
Genehmigt.
Titel: Antw:Wegeunfall
Beitrag von: ulli76 am 30. März 2012, 20:38:57
Ja, aber das wird dann über´s Versorgungsamt abgerechnet. Wusste ich auch lange Zeit nicht.
Aber wenn du z.B. in den 3 Monaten durch den SanBereich behandelt wirst, dann rechnen die das wieder über WBV und die wiederrum über das Versorgungsamt ab.
Ist ne ziemlich komplizierte Sache. Ich kenn das auch nur am Rande- ansonsten hat sich unser Sozialdienst immer darum gekümmert.
Titel: Antw:Wegeunfall
Beitrag von: LwPersFw am 03. April 2012, 17:45:49
Wenn eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung vorliegt gilt:

Ein Soldat oder eine Soldatin, der/die eine Wehrdienstbeschädigung
im Sinne von § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes erlitten hat, erhält
nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses – wegen der gesundheitlichen
und wirtschaftlichen Folgen der Wehrdienstbeschädigung – auf Antrag nur eine
Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes.

Dieser Antrag ist beim für den Wohnort zuständigen Versorgungsamt zu stellen.

Das heißt: Es besteht nur ein Anspruch auf einen Bundesbehandlungsschein, mit dem diese Person –
ähnlich wie gesetzlich Versicherte mit der Krankenversicherungskarte – die gesetzlich vorgesehenen Leistungen
erhalten können (zeitlebens für alle notwendigen Behandlungen, die Folge der WDB sind).
Der Leistungsumfang entspricht also in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Insbesondere sind im Bereich der stationären Krankenhausbehandlung nur die allgemeinen Krankenhausleistungen
vorgesehen (also Mehr-Bett-Zimmer ohne Chefarztbehandlung).

In der privaten Krankenversicherung sind Leistungen für Wehrdienstbeschädigungen vom Versicherungsschutz ausgenommen.
(weil der Soldat ja Anspruch auf den Bundesbehandlungsschein hat)
Titel: Antw:Wegeunfall
Beitrag von: Painkiller am 10. Mai 2015, 16:20:17
Hallo, Kamaraden

Ich grabe dieses Thema noch einmal aus.
Ich hatte heute auf dem Weg zur Kaserne auf der Autobahn einen Unfall mit meinem Auto gehabt.
Ich bin Gott sei dank unbeschadet geblieben.
Allerdings hat mein Auto wohl einen Totalschaden erlitten.

Nun ist meine Frage, ob ich wohl den Anspruch auf eine Entschädigung ( Wenn auch nur in Form einer Beteiligung) , auf grund des mir entstandenen Sachschadens, vom Bund habe oder nicht?
Titel: Antw:Wegeunfall
Beitrag von: turbotyp am 10. Mai 2015, 16:40:42
Das wäre mir neu.
Titel: Antw:Wegeunfall
Beitrag von: Flexscan am 10. Mai 2015, 16:42:27
Fahrten mit dem Pkw zur Kaserne sind Privatvergnügen.
Wäre mir neu, das der Dienstherr da Entschädigungen zahlt.
Titel: Antw:Wegeunfall
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 10. Mai 2015, 17:52:02
Es gäbe allenfalls die Möglichkeit, im Rahmen der Lohnsteuerobliegenheiten beim Jahresausgleich etwaige Reparaturkosten dort anrechnen zu lassen - was aber im Fall eines Totalschadens dann überflüssig ist. Hier können evt. die Entsorgungs-/Verwertungskosten einbezogen werden. Verbindlich kann dies nur der Steuerberater bzw. das FA beantworten.
Titel: Antw:Wegeunfall
Beitrag von: ToMA am 10. Mai 2015, 17:53:20
Hat jemand anderes den Unfall verschuldet, greift deren HV.

Der Unfall wurde selbst verursacht? -> dann greift u.U. die Vollkasko (wenn abgeschlossen)?

Wenn keine Versicherung greift oder nicht der volle Schaden gedeckt ist, evtl. in der Steuererklärung ansetzen, dann gibts tatsächlich was vom Staat zurück.