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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: Nadami am 31. März 2012, 12:13:21

Titel: Besteht eine Meldepflicht wenn ein Soldat eine Beziehung mit einer Kurdin hat?
Beitrag von: Nadami am 31. März 2012, 12:13:21
Muss ein Soldat der Bundeswehr seinen Vorgestezten melden wenn er eine Beziehung zu einer Kurdin hat? Oder muss das erst gemeldet werden wenn sie zusammen ziehen, sich verloben oder Heiraten? Und welche konzequenzen können sich daraus ergeben?
Titel: Antw:Besteht eine Meldepflicht wenn ein Soldat eine Beziehung mit einer Kurdin hat?
Beitrag von: EloKa1992 am 31. März 2012, 21:10:11
Es besteht glaub ich bis zu irgend einem alter eine meldepflicht für beabsichtigte Hochzeiten, aber ob das nun eine Kurdin eine Russin ein Apfelbaum oder eine Mülltonne ist die der jeweilige soldat heiraten möchte ist der Bundeswehr piepe ;)
Titel: Antw:Besteht eine Meldepflicht wenn ein Soldat eine Beziehung mit einer Kurdin hat?
Beitrag von: ulli76 am 31. März 2012, 21:14:31
Nein, eine Absicht zu heiraten,hat damit nichts zu tun.
Es geht eher um eine Beziehung zu einer Person,die zu einem Land gehören könnte, das auf der Liste der sicherheitsrelevanten Länder gehört.

Zumindest wenn es um Sicherheitsüberprüfungen geht, ist die Beziehung anzugeben, wenn sie dauerhaft ist. (Also nicht unbedingt, wenn man jemanden erst ne Woche kennt).

Am besten fragst du deinen S2.

Titel: Antw:Besteht eine Meldepflicht wenn ein Soldat eine Beziehung mit einer Kurdin hat?
Beitrag von: wolverine am 31. März 2012, 22:31:42
Die Meldepflicht besteht doch über Beziehungen zu Personen aus gewissen Staaten. Es wäre also erst einmal zu klären, was für eine "Kurdin" das ist: Türkei, Irak, Iran, Syrien?
Titel: Antw:Besteht eine Meldepflicht wenn ein Soldat eine Beziehung mit einer Kurdin hat?
Beitrag von: ulli76 am 31. März 2012, 22:34:07
Und es wäre zu klären, ob derjenige ein SÜ hat und wenn ja welche Stufe. Gibt ja auch noch die EZPs unabhängig von deren Herkunft.