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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: PuschelFCH am 02. April 2012, 09:31:13

Titel: Abfindung beim Finanzamt versteuern?
Beitrag von: PuschelFCH am 02. April 2012, 09:31:13
Moin,
Ich wollte mal fragen, wie das ist mit der Abfindung bei der Lohnsteuererklärung.
Ich bin SaZ8 und bin seit März 2005 bei der Bundeswehr und würde dann 10.800 € steuerfrei bekommen und der rest wird versteuert. Ich habe dann mal geguckt und würde circa 12.400 € bekommen. Wird die gesamte Summe als Einkommen zählen und wird dann alles wieder versteuert oder nur die Differenz von 10.800 € bis 12.400 €, sprich circa 1.600 €? Darf ich mich auf eine fette Steuernachzahlung freuen oder bleibt das gering? Meine freundin muss 1.200 € nachzahlen und war nur SaZ4 und hat ja nicht so viel Abfindung bekommen und hatte nur letztes Jahr 4 Monate Übergangsgebührnisse.

Ich hoffe, ihr habt mich ein bisschen verstanden und erkennt mein Problem

mfg Puschel
Titel: Antw:Abfindung beim Finanzamt versteuern?
Beitrag von: BulleMölders am 02. April 2012, 10:33:57
Bei den 10.800 € handelt es sich um einen Freibetrag und dieser ist damit nicht zu versteuern. Der Übersteigende Betrag ist zu versteuern und darauf sollte auch vom Bund die entsprechende Lohnsteuer einbehalten werden. Anders währe es bei einer Freigrenze, dann wäre der gesamte Betrag zu versteuern, wenn die Freigrenze überschritten wird.

Ob und in welcher Höhe es zu einer Nachzahlung kommt kann man immer schlecht sagen, da man dazu alle relevanten Zahlen der Steuererklärung kennen müsste.
Titel: Antw:Abfindung beim Finanzamt versteuern?
Beitrag von: PuschelFCH am 02. April 2012, 10:36:39
aber das reicht mir erstmal, danke. Wenn es um Steuern geht und so, bin ich nicht so helle. :-)
Titel: Antw:Abfindung beim Finanzamt versteuern?
Beitrag von: AriFuSchr am 02. April 2012, 10:37:42
bei Dienstverhältnissen, die vor dem 1.1.2006 begonnen haben, gibt es den Freibetrag von 10.800,-- € noch.

Damit ist nur die Differenz zu versteuern.