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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Steve87 am 03. April 2012, 16:00:27

Titel: Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Handwaffen
Beitrag von: Steve87 am 03. April 2012, 16:00:27
Tag zusammen.

Folgende Frage:
In welcher Vorschrift kann man die Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Handwaffen in einer Strichaufzählung nachlesen? Ich meine mich zu erinnern das mein Hörsaalleiter auf dem Bootsmannlehrgang mir damals diese Aufzählung in Form:
- Nicht vor die Waffen treten
- Wenn der Ladezustand einer Waffe unbekannt ist ist sie stets als geladen zu betrachten
- Beim Schießen mit Handwaffen ist immer Gehörschutz zu tragen
........
gezeigt hat.
Ich weis jedoch nicht mehr in welcher Vorschrift und unter welchem Punkt diese Aufzählung zu finden ist.
Ich habe die 3/12 sowie die 44/10 mittlerweile grob überflogen. Aber da entgeht einem ja doch so einiges.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Handwaffen
Beitrag von: TazD am 03. April 2012, 16:57:10
Die Vorschrift (bitte nicht Vorschriftung sagen) die du meinst ist z.Bsp. die 3/136, hier das Kapitel 6. Oder auch die 3/15, dann das Kapitel 13. Ebenfalls fündig wirst du in der 3/14 im Kapitel 14.

Oder allgemeiner ausgedrückt: In fast jeder Waffenvorschrift befasst sich das letzte Kapitel mit den Sicherheitsbestimmungen.
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Handwaffen
Beitrag von: Steve87 am 03. April 2012, 17:07:02
Das mit der Vorschriftung war ein versehen;) Da es aber die einzelnen Waffenvorschriften sind (in denen ich das auch schon gefunden habe) ist das Problem das es nicht mehr allgemein ist. Die ganze sache rührt daher das wir in einem Leistungsnachweis die ALLGEMEINEN Sicherheitsbestimmungen auflisten sollten. Die meisten im Hörsaal haben dort kaum Punkte bekommen weil viele eben das Geschrieben was wir auf Bootsmannlehrgang gelernt haben. Nur ist unserem HSL das halt nicht gerecht. Und ich suche die Vorschrift mit der ich ihn Überzeugen kann das irgendwelche Sicherheitsvorschriften die er in einem Vortrag festgelegt hat nicht das A und O sind
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Handwaffen
Beitrag von: TazD am 05. April 2012, 12:44:08
Welche Vorschriften hat er denn festgelegt bzw. was wollte er denn auf welcher Vorschriftengrundlage lesen ?
Dann soll er euch halt die Fundstellen nennen und dann kann man das auch nachvollziehen.

Dann könnte man das wenigstens vergleichen.
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Handwaffen
Beitrag von: BulleMölders am 05. April 2012, 14:31:50
Sehe ich genauso, Ross und Reiter bzw. Antwort und Fundstelle für die Fragen im Leistungsnachweis nennen.

Ich habe nach Leistungsnachweisen immer eine Musterlösung mit allen Fundstellen der Antworten an die Lehrgangsteilnehmer verteilt.
Und das noch bevor dieser von mir Bewertet wurde, da konnten die Kameraden dann schon mal sehen wie ihre Chancen standen.  ;D
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Handwaffen
Beitrag von: Steve87 am 07. April 2012, 11:51:32
Das ist eben der Punkt. Die Musterlösung orientiert sich eben an den PPT Vorträgen die wir auf unseren Dienstlichen Notebooks auch einsehen können. Dort steht niergends eine Quelle. Jetzt ist meine Meinung dazu allerdings das er sich in diesem Punkt trotzdem nicht über die Vorschrift stellen kann. Denn wenn etwas allgemein in einer Vorschrift geregelt ist kann es nicht als falsch bewertet werden. Ich habe jetzt mal die einzelnen Waffenvorschriften weitestgehends durchgeschaut und habe festgestellt das die Sicherheitsbestimmung in jeder Vorschrift überwiegend identisch sind und behaupte somit das sie als allgemein betrachtet werden können. Mal sehen was der werte Herr Oberleutnant z. S. am Montag dazu sagen wird.
Titel: Antw:Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Handwaffen
Beitrag von: ulli76 am 07. April 2012, 11:57:43
Was für Sicherheitsbestimmungen wollte er denn sehen?
Sind das etwa die neuen für´s nSAK? (Wobei die die alten eher ergänzen und nicht unbedingt ersetzen sollen)