Hallo,
ich habe eben über das neue Fachkräftegewinnungsgesetz gelesen. Unter anderem soll ja die Bezahlung von Sonderdiensten durch ärztlich tätige Offiziere an die zivilen Gegebenheiten angepasst werden.
Leider finden sich dazu keine konkreten Zahlen.
Kann mir jmd. einen groben Überblick über die Größenordnungen geben die momentan angewandt werden? Was bekommt man für einen Ersten/ Zweiten Dienst? Wie wird hier berechnet?
Vielen Dank!
Hallo,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider muß ich zugeben, dass ich das nicht ganz verstehe:
Nehmen wir an ich mache den Ersten Dienst von 12.00 Mittag bis 12.00 Mittag am nächsten Tag.
Erhalte ich nun 36€/ 65€ (Evtl. zusätzlich zu Dienst zu ungünstigen Zeiten).
Oder 14€ für jede Stunde in der ich tatsächlich gearbeitet habe?
Vielen Dank.
Die Details kenn ich auch noch nicht.
Musst mal schauen, wie das ist,wenn du den Dienst wieder ausgleichst- 24/36-Stundendienste sind ja eigentlich nur als reine Rufbereitschaft erlaubt.
Ansonsten gilt, dass es Anweseheitsdienste und Bereitschaftsdienste gibt:
Bei den Anwesenheitsdiensten musst du vor Ort sein und dann zählt alles als Arbeitszeit.
Bei Rufbereitschaften ist es anders- da zählt alles als Arbeitszeit, was du vor Ort warst und vom Rest alles über 10Stunden zu 1/8
Hallo,
Hui, Du bist aber fix! Danke.
Ein Erster Dienst ist für gewöhnlich ein 24h Dienst mit Anwesenheitspflicht.
Wie ist es bei der BW mit dem Ausgleich? Gilt das Arbeitszeitgesetz für Ärzte? D.h., gehe ich nach einem 24h Dienst bis zum nächsten Morgen nach Hause (wie zivil üblich), oder arbeite ich tatsächlich direkt weiter? Ich stelle mir das rechtlich schwierig vor, falls es mal zu einem Behandlungsfehler bei einem zivilen Patienten kommt...
Es wäre schön, wenn jmd. konkrete Erfahrungen hat.
Vielen Dank.
Die meisten Häuser halten sich inzwischen dran.
Die kleineren Abteilungen haben meist Rufbereitschaften- auch für die Assistenten. Das wird nach dem Arbeitszeitgesetz aber nicht als Problem angesehen.
In den großen Abteilungen gibt es für die Dienste inzwischen meist Schichtdienste.
Wir hatten auf der Inneren dafür nen Dreischichtsystem: Tagsüber einer, der für die Notaufnahme zuständig war, der wurde nachmittags von nem Kollegen abgelöst (der den Tag frei hatte) und Mitternacht hat dann die Nachtschicht bis morgens übernommen (und der hatte den nächsten Tag frei). Das dann 5 Tage am Stück und für´s Wochenende und Feiertage gab es nochmal ne Extraregelung.
Auch im Zivilen gibt´s die 24-Stunden-Dienste eigentlich nicht mehr (bzw. es sollte sie nicht geben)
Ausgleich ist bei uns noch komplizierter. Man muss da zwischen Einheiten mit und ohne elektronische Zeiterfassung unterscheiden.
Und bei uns gibt es ja die Anrechnungsfälle mit Diensten über 12-16 und über 16-24 Stunden.
Einzelstunden werden nur ausgeglichen,wenn man über 46 Stunden Wochenarbeitszeit kommt und das bisher auch nur in Freizeit.(und wie gesagt- mit elektronischer Zeiterfasssung ist das nochmal anders)
Hallo,
Danke, deine Antworten haben mir schon sehr viel weiter geholfen!
Aus deinem Link habe ich immernoch Probleme einen Absatz zu verstehen:
"Nur: Der Arzt, der im Vormonat 14 Euro pro anrechenbare Stunde Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst erhalten hat und im Folgemonat für einen zusammenhängenden Dienst von 24 Stunden 35,79 Euro, reibt sich die Augen."
Was gilt denn nun? Erhalte ich 8*14€ oder 36€?
Vielen Dank
Kommt auf die Art des Dienstes an.
Die höheren Zahlungen gelten ja nur, wenn er im BWK Dienst tut.
Auf Lehrgängen oder als Truppenarzt bekommt er weiter den niedrigeren Satz.