Sehr geehrte Kameraden und Kameradinnen,
ich suche den genau Text von VMBL 1996 Seite 320 ff die sich mit dem Thema Auslagenerstattung für KVK Leiter und stv KVK Leiter beschäftigen.
Es geht mir insbesondere um die Feststellung, ob ein Hauptfeldwebel die 40€ Auslagenerstattug bekommen kann, wenn er tatsächlich die Arbeit des stv Leiter KVK wahrnimmt. Dies ist in der Praxis tatsächlich so, weil kein StOffz außer dem Leiter selbst zur Verfügung steht.
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und Tipps, die hoffentlich erfolgen.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Hotel
Wenn Sie Zugriff auf das IntranetBw haben, dann müsste sich das VMBl unter "Vorschriften online" finden lassen.