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Politik und Zeitgeschehen => Heute im Bundestag => Thema gestartet von: StOPfr am 18. April 2012, 22:32:12

Titel: hib-Meldungen 187/2012 vom 18. April 2012
Beitrag von: StOPfr am 18. April 2012, 22:32:12
Themen heute:

   • Hauptgefreiter würde durch Steuerabzug fast 100 Euro pro Monat verlieren

   • Öffentlichkeitsarbeit und Personalwerbung der Bundeswehr


Hauptgefreiter würde durch Steuerabzug fast 100 Euro pro Monat verlieren
Finanzen - 18.04.2012

Berlin: (hib/HLE) Von einer Besteuerung des Wehrsoldes, wie sie im Referentenentwurf für ein neues Jahressteuergesetz ab 2013 "unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots und der Steuergerechtigkeit" vorgesehen ist, werden Steuermehreinnahmen von jährlich zehn Millionen Euro erwartet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9247) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/8977) mit. Die Einnahmen der freiwillig Wehrdienstleistenden würden in der Regel oberhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegen. So erhalte ein Grenadier (ledig, ohne Kinder) monatlich 1.049,30 Euro brutto. Davon würden nach der Gesetzesänderung 25 Euro Lohnsteuer zu zahlen sein. Solidaritätszuschlag würde in diesem Fall nicht anfallen. Ein Hauptgefreiter erhalte 1.418,30 Euro brutto im Monat. Die Lohnsteuer würde 95,83 Euro und der Solidaritätszuschlag 2,96 Euro betragen.

Die Bezüge der Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sind durch eine befristete Billigkeitsentscheidung der Verwaltung steuerfrei gestellt. Damit solle eine Gleichberechtigung mit dem freiwilligen Wehrdienst erreicht werden, dessen Bezüge gegenwärtig auch steuerbefreit seien. Aber auch nach Ablauf der Steuerbefreiung würden für die Bezüge beim Bundesfreiwilligendienst keine Steuern entrichtet werden müssen: "Einnahmen aus der Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes liegen in der Regel unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages, so dass die Steuerpflicht der Entgelte und Sachleistungen des Bundesfreiwilligendienstes weder zu steuerlichen Mehreinnahmen noch zu einer höheren Steuerlast führen", schreibt die Bundesregierung. Sie verweist zudem darauf, dass es im Einkommensteuerrecht grundsätzlich keine entgeltlich ausgeübte Arbeitnehmertätigkeit gebe, die gänzlich von der Besteuerung freigestellt sei.

Quelle


Im Bundestag notiert: Öffentlichkeitsarbeit und Personalwerbung der Bundeswehr
Verteidigung - 18.04.2012

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über Öffentlichkeitsarbeit und Personalwerbung der Bundeswehr im Jahr 2011. In ihrer Kleinen Anfrage (17/9211) will sie unter anderem wissen, wie viele Vorträge Jugendoffiziere an deutschen Schulen gehalten haben, wie viele Termine der KarriereTreff Bundeswehr wahrgenommen hat und an wie vielen Messen und Ausstellungen die Streitkräfte teilgenommen haben.

Quelle