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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: 100_million am 19. April 2012, 13:25:09

Titel: Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: 100_million am 19. April 2012, 13:25:09
Guten Morgen =)
Kurze frage: ich hab zum TransportUffz Kampfmittelaufklärer dazugenommen,
bekomm ich für den Kampfmittelaufklärer zuschläge?

wenn ja wie hoch ist der zuschlag und wo finde ich den im BBG?
danke im vorraus=)
100_million
Titel: Antw:Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: KlausP am 19. April 2012, 13:30:00
Zitat... Kampfmittelaufklärer dazugenommen ...

Kann man sich seinen Dienstposten jetzt nach dem Bausteinprinzip zusammenstellen? Heisst der Dienstposten evtl. "Transportunteroffizier und Kampfmittelerkunder"?

Soweit ich weiss, erhalten die Kampfmittelerkunder keine Erschwerniszuschläge.

Titel: Antw:Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: 100_million am 19. April 2012, 13:46:37
hallo ,
also bei mir steht es so
Organisationsbereich : Heer
Einstellungsdienstgrad: Stuffz
Anforderunssymbol: Kraftfahrer C/D
Vorgesehene Anschlussverwendung(ATB) : TrspUffz SK

und auf nem anderen Blatt steht:
Anforderung des Dienstposten:
TrspUffz SK
Kraftfahrer CE
KpfmAufkl a TR EOR S


falls damit einer was anfangen kann.
Auf meinem Einberufungszettel steht nichts von KpfmAufkl , aber ich wurde so eingeplant, er hats mir angeboten und es dabei getan. mehr kann ich auch nicht sagen.

mfg million
Titel: Antw:Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: The_Staffsergeant am 19. April 2012, 13:51:06
Für EOR gibt es keinen Zuschlag.
Zumindest wenn sich nichts geändert hat.
Ich bekam auch keinen ;)

Ist eh nur als Zweitverwendung vorgesehen.
Titel: Antw:Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: 100_million am 19. April 2012, 13:54:55
okay danke =)
aber zweitverwendung,
bedeutet ich mach es ab und zu oder wenn kein anderer da ist ,
oder spring ich dann nur ein?
mfg million
Titel: Antw:Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: schlammtreiber am 19. April 2012, 14:18:40
Das bedeutet dass Du Transportuffz bist und im Falle einer Übung mal all EOR Trupp durch die Gegend läufst wenn eine UXO-Lage eingespielt wird ("Vor der Halle liegt ein Blindgänger...")
Titel: Antw:Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: The_Staffsergeant am 19. April 2012, 14:20:18
Richtig.... Immer wenn man sich nicht Sicher ist, dann darfst du als erster nachsehen ;)
Titel: Antw:Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: The_Staffsergeant am 19. April 2012, 14:26:58
Noch ein Nachtrag:

Es ist halt so das jede Kompanie ein bis zwei Kampfmittelerkunder hat.
Soll heißen: Nur erkunden nicht entschärfen, dafür ist der EOD zuständig.
Titel: Antw:Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: Paramedic am 19. April 2012, 14:33:42
Cooler Posten "HEY Leute, ich hab was gefunden..." *Bummm*  ;D
Titel: Antw:Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: The_Staffsergeant am 19. April 2012, 14:35:00
Zitat von: Paramedic am 19. April 2012, 14:33:42
Cooler Posten "HEY Leute, ich hab was gefunden..." *Bummm*  ;D

Wartest auf Aufträge?  8) 8)
Titel: Antw:Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: 100_million am 19. April 2012, 15:25:37
hallo,
ja hört sich gut an ich muss bomben anschauen aber bekomm dafür kein geld ,
das lohnt sich ja richtig , :-D
also hätte ich es lieber nicht dazu nehmen sollen ?
oder leute hier ist ne mine , aber ich steh schon drauf^^ was ein müll, naja was solls.
trotzdem danke für die antworten, falls doch noch jemand was anderes weiß, bitte melden
vllt jemand der erst vor kurzem kampfmittelaufklärer als 2te verwendung bekommen hat.
mfg million
Titel: Antw:Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: F_K am 19. April 2012, 15:31:51
... im Prinzip kann dies JEDER Soldat - IED oder UXO Meldung absetzen, absperren, und gut ist.

Ein erhöhtes Risiko ist da kaum vorhanden - wer sich deswegen Sorgen macht, hat den falschen Beruf gewählt.
Titel: Antw:Stuffz + Kampfmittelaufklärer <- Zuschläge?
Beitrag von: ulli76 am 19. April 2012, 15:32:25
Nein- das ist keine zweite Verwendung, sondern eine Zweitverwendung. Die gehört einfach zum Dienstposten dazu.
Sieh es mehr als Qualifikation, die du für den Dienstposten an sich brauchst.