Im Bundestag notiert: Strategische Fernmeldeaufklärung' durch Geheimdienste des BundesInneres/Kleine Anfrage - 19.04.2012Berlin: (hib/STO) ,,,Strategische Fernmeldeaufklärung' durch Geheimdienste des Bundes" lautet das Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (
17/9305). Darin verweist die Fraktion darauf, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst den elektronischen Datenverkehr ,,unter anderem im Rahmen der Terrorabwehr durchforsten" dürften. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob ,,bei der ,strategischen Fernmeldeaufklärung' Kommunikationsverkehre lediglich von und nach Deutschland ausgespäht" werden und in wie vielen Fällen die erlangten Erkenntnisse ermittlungsrelevant waren oder wesentlich zur Aufklärung oder Abwehr schwerer Straftaten beitrugen.
Quelle
Nachrichtlich eine hib-Meldung aus 189/2012:
Bewaffnete Sicherheitskräfte sollen auf deutschen Schiffen zugelassen werden
Wirtschaft und Technologie - 19.04.2012
Berlin: (hib/HLE) Viele Reeder setzen inzwischen private Sicherheitsfirmen als zusätzliche Maßnahme zum Schutz gegen Piraterie auf besonders gefährdeten Schiffen ein. Genaue Zahlen seien aber nicht bekannt, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/9278) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9097). Der Einsatz von privaten Sicherheitskräften könne eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Maßnahmen sein. Das von der Bundesregierung geplante Zulassungsverfahren für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen sei mit den Bestimmungen des europäischen Binnenmarktes vereinbar. Das Zulassungsverfahren werde sich an den Empfehlungen der "International Maritime Organization" orientieren. Danach müsse ein Bewachungsunternehmen nachweisen, wie es sicherstellt, dass nur geeignetes Personal zum Einsatz kommt.
Außerdem kündigt die Bundesregierung eine Änderung der See-Eigensicherungsverordnung an. "Danach sollen Reeder, die beabsichtigen, private bewaffnete Sicherheitskräfte an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge einzusetzen, sich einen entsprechenden Zusatz zum Gefahrenabwehrplan für das Schiff vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigen lassen", schreibt die Regierung. Erlaubt soll nur der Einsatz von bewaffneten Sicherheitskräften sein, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassen worden seien.
Quelle (dort auch die Links zu Kleiner Anfrage und Antwort)
Zitat von: StOPfr am 19. April 2012, 17:51:42
Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob ,,bei der ,strategischen Fernmeldeaufklärung' Kommunikationsverkehre lediglich von und nach Deutschland ausgespäht" werden und in wie vielen Fällen die erlangten Erkenntnisse ermittlungsrelevant waren oder wesentlich zur Aufklärung oder Abwehr schwerer Straftaten beitrugen.
Macht Ihr euch Sorgen, liebe Linke? Dabei ist eure freundschaftliche Kommunikation z.B. mit der Terror- und Drogentruppe FARC doch gar nicht im Äther abgefangen worden, sondern die Kolumbianer haben sie auf einem Notebook gefunden ;)