Mahlzeit, ..
heute kam nun endlich der schöne Brief : Aufforderung zum Dienstantritt. In diesem steht allerdings noch etwas, das ich noch nicht so ganz verstehe.
Ihnen wird als Unverheirateter ohne Wohung im Sinne des § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) gemäß §4 Abs. 1 Nr.1 BUKG die umzugskosten zugesagt.
Was genau heißt das jetzt für mich? Was kann ich machen? Was muss ich machen? Muss ich überhaupt etwas machen?
Das hier :
http://www.gesetze-im-internet.de/bukg/BJNR002530964.htmllesen und verstehen, danach Fragen stellen, was noch unklar ist.
Und zum Thema "UKV" gibt es auch schon gefühlte 183 Threads. Da könnte man vielleicht auch mal ... ;)