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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Its4FunDudes am 20. April 2012, 13:17:22

Titel: Umzugskostenvergütung?
Beitrag von: Its4FunDudes am 20. April 2012, 13:17:22
Mahlzeit, ..

heute kam nun endlich der schöne Brief : Aufforderung zum Dienstantritt. In diesem steht allerdings noch etwas, das ich noch nicht so ganz verstehe.

Ihnen wird als Unverheirateter ohne Wohung im Sinne des § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) gemäß §4 Abs. 1 Nr.1 BUKG die umzugskosten zugesagt.

Was genau heißt das jetzt für mich? Was kann ich machen? Was muss ich machen? Muss ich überhaupt etwas machen?
Titel: Antw:Umzugskostenvergütung?
Beitrag von: Paramedic am 20. April 2012, 13:34:21
Das hier :

http://www.gesetze-im-internet.de/bukg/BJNR002530964.html

lesen und verstehen, danach Fragen stellen, was noch unklar ist.
Titel: Antw:Umzugskostenvergütung?
Beitrag von: KlausP am 20. April 2012, 15:44:55
Und zum Thema "UKV" gibt es auch schon gefühlte 183 Threads. Da könnte man vielleicht auch mal ...  ;)