Hey Leute,
ich bin derzeit in der 11 Klasse eines beruflichen Gymnasiums, also hab ich noch zwei Jahre bis zu meinem Abi. nach dem Abi möchte ich Medizin studieren. Nur ich weiß jetzt nicht, ob ich das zivil mache oder bei der Bundeswehr. Ich würde das wohl gerne bei der Bundeswehr machen, aber ich hab ein schon mehrfach operiertes Sprunggelenk, welches nicht mehr ganz so funktionstüchtig ist :D jetzt ist meine Frage, ob das ein Problem ist, dass mein rechter Fuß schrott ist. Und wie lange dauert es, bis ich bei der BW Medizin studieren kann und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Brauche ich unbedingt ein Abi, das besser ist als 1,5 (weil ich ja an zivilen Unis studieren müsste // mein jetziger Schnitt ist 1,9) oder wird das mit Wartesemestern geregelt? Also wie Ihr seht, hab ich null Ahnung, wie das in der BW geregelt wird :D
würd' mich über ein paar hilfreiche Antworten freuen
MFG JanBö
Zitat... jetzt ist meine Frage, ob das ein Problem ist, dass mein rechter Fuß schrott ist. ...
Wenn er wirklich Schrott ist, dann ist das kein Problem, dann ist das die Untauglichkeit für die Bundeswehr. Allerdings sind Ferndiagnosen über's Internet gegenwärtig noch etwas problematisch - selbst mir als Nichtmediziner.
ZitatAlso wie Ihr seht, hab ich null Ahnung, wie das in der BW geregelt wird
Dazu gibt es hier aber so einige Beiträge, die sich mit der Problematig beschäftigen, Sie müssten nur die richtigen Suchbegriffe verwenden. Wenn allerdings das oben Geschriebene zutrifft, müssen Sie sich darüber auch keine Gedanken mehr machen.
Der Abi-Schnitt ist den Unis über die BW vollkommen egal, der Bund kann auch jemanden mit 2,8 sofort nach der Aga (nach 3mon) studieren lassen, wenn die Eignung von der OPZ bestätigt wurde und eingestellt.
Das mit dem Fuß klingt schlecht, einfach die Musterung abwarten.
Erstmal danke für eure Antworten. Das mit dem Fuß ist so 'ne Sache. Der Prof. sagte, dass es möglich sei und er ist auch zuversichtlich, dass ich den Fuß wieder so belasten könne, als ob nichts gewesen wäre, wenn jetzt alles gut verheilt (hatte vor einem Monat eine Knochenrekonstruktion). Also muss ich da noch ein paar Monate warten, um Gewissheit zu erlangen, aber ich hab ja auch noch ein bisschen Zeit bis zu meinem Abi :D
das klingt doch gleich ganz anders, aber letztendlich wird der Bundeswehrarzt entscheiden.
Zitat... Der Prof. sagte, dass es möglich sei und er ist auch zuversichtlich, dass ich den Fuß wieder so belasten könne, als ob nichts gewesen wäre, wenn jetzt alles gut verheilt ...
Schön für Sie, wenn der Prof das sagt, nur ist er nicht der Musterungsarzt oder der begutachtende Arzt bei der OPZ, der über Ihre Verwendungsfähigkeit entsprechend der Vorschrift zu befinden hat.
Dir ist aber schon klar, dass du nicht einfach so bei der Bundewehr Medizin studierst, sondern dass das ein Teil der Ausbildung zum Sanitätsoffizier ist?
Also so mit Grundausbildung mit im Matsch liegen und Patrouillen im Einsatz begleiten und so.
Offizierlehrgang, Pflegepraktikum im BWK, Semestertreffen, Beförderungen....
die Liste der Pflichten ist lang.
... Versetzungen, Verwendung ohne ärztliche Tätigkeiten ...
Ihnen muss klar sein, dass Sie in erster Linie als Soldat ausgebildet werden.
Ja! Das ist mir schon klar. Ich wollte lediglich ein paar allg. Infos über die Voraussetzungen haben und wissen, wie das dort alles geregelt wird. Außerdem ob ich mir das mit dem Medizinstudium bei der BW von vorne rein abschminken kann, aufgrund eines gesundheitlichen Problems.
Dann bin ich ja beruhigt. ;)
Wird man halt sehen müssen, wie der Hax´n verheilt.
Eine Frage hätte ich da noch. So aus reiner Neugier. Wenn man ein zivil ausgebildeter Facharzt ist und sich als Quereinsteiger bei der BW bewirbt, muss man dann auch die ganzen Voraussetzungen erfüllen, wie SanOA? Und ich meine auch, irgendwo mal gelesen zu haben, dass man sich in den Vertrag schreiben lassen kann, dass man nur im Inland als Sanitätsoffizier ist. Stimmt das?
Ne, im Leben kann man sich das nicht in den Vertrag schreiben lassen.
Seiteneinsteiger sind dann genauso Soldaten, wie andere auch.
Wobei ich tatsächlich von einem Fall gehört habe(aus zuverlässiger Quelle), dass in einer absoluten Mangelverwendung jemand eingestellt wurde, der körperlich nicht auslandsdienstverwendungsfähig gewesen wäre. Da war die Besetzung des Dienstpostens im Inland tatsächlich wichtiger als die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit.
ZitatNe, im Leben kann man sich das nicht in den Vertrag schreiben lassen.
Aber im Sterben schon ;D
Tut mir leid, der musste sein ;)
Zitat von: janbö am 20. April 2012, 16:59:42
dass mein rechter Fuß schrott ist.
vergiß es .... bei der Bundeswher wirst du als Soldat eingestellt, aber das haben andere ja auch schon geschrieben .. im Ernstfall mußt du laufen, rennen, andere retten und schleppen usw. usw., also auch als Arzt mußt du top fit sein ...
Da könnte ich ja aus der Haut fahren >:(
Zitatvergiß es .... bei der Bundeswher wirst du als Soldat eingestellt, aber das haben andere ja auch schon geschrieben .. im Ernstfall mußt du laufen, rennen, andere retten und schleppen usw. usw., also auch als Arzt mußt du top fit sein ...
1) Hast du das falsch geschrieben und gesagt er wird eingestellt.
2) Hast du wahrscheinlich nicht eine Untersuchung gemacht, wie die Sprunggelenke artikulieren, ob die Bänder beschädigt sind oder Muskeln/Nerven beschädigt worden sind.
ZitatDa könnte ich ja aus der Haut fahren
Musst du nicht. Der Herr Allzweckreiniger ("Der General") hat seinen trolligen Sonntach. :D
@ Paramedic:
Wenn jemand schon selbst seinen Fuß als "Schrott" bezeichnet ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das der Musterungsarzt ebenfalls so sieht ;) ! Und damit wäre eine Einstellung als Soldat, denn das sind alle Angehörigen der Bundeswehr in erster Linie, in weite Ferne gerückt! Dazu muss man weder Prophet sein, noch im Besitz der mysteriösen Forums-Glaskugel ;) !
Ach ja, ich definiere "Schrott" in Bezug auf einen Fuß wie folgt: teilkontrakt, verformt, Zustand nach schwerem Unfall mit Trümmerfraktur, schlecht oder falsch zusammengeheilt, ... whatever ... quasi alles, was unverzüglich zu "T 5" führt ;) !
Zitatzuversichtlich, dass ich den Fuß wieder so belasten könne, als ob nichts gewesen wäre, wenn jetzt alles gut verheilt (hatte vor einem Monat eine Knochenrekonstruktion)
@Tommie
Dann sollten sie alle Aussagen des TE lesen, denn hier klingt es, dass der Fuß zwar stark beschädigt war ("Schrott") aber nach Heilung wie vorher sein könnte.
Ich würde die Flinte nicht ins Korn werfen, sondern erstmal auf die Musterung warten. Ferndiagnosen sind selten zielführend bei Knochenbrüchen etc.